BY:Oberfranken/Aufstellungsversammlung Wahlkreisliste Landtagswahl 2013/WuGO3

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Wahl- und Geschäftsordnung

§1 Grundlegender Ablauf der Versammlung

(1) Abstimmung ob bis zu acht Wahlkreisbewerber aufgestellt werden.

(2) Die Kandidaten als Wahlkreisbewerber erhalten die Gelegenheit sich und ihr Programm vorzustellen. Dafür erhält jeder Kandidat max. zehn Minuten Redezeit. Über die Reihenfolge der Kandidatenvorstellung bestimmt das Los.

(3) Nach der Kandidatenvorstellung sind Fragen an die Kandidaten möglich. Jeder Fragesteller erhält eine Minute zum Stellen seiner Frage, die sich an einen bestimmten Kandidaten richten muss. Der Kandidat erhält zwei Minuten zur Beantwortung.

(4) Nach der Fragerunde werden die Wahlkreisbewerber entsprechend dem Verfahren nach § 2.1 gewählt.

(5) Das Ergebnis der Wahl wird verkündet.

(6) Alle Kandidaten für die Wahlkreisliste (Stimmkreisbewerber + Wahlkreisbewerber), die sich für Platz 1 und 2 der Wahlkreisliste bewerben, erhalten die Gelegenheit sich und ihr Programm vorzustellen. Dafür erhält jeder Kandidat max. zehn Minuten Redezeit. Über die Reihenfolge der Kandidatenvorstellung bestimmt das Los.

(7) Nach der Kandidatenvorstellung sind Fragen an die Kandidaten möglich. Jeder Fragesteller erhält eine Minute zum Stellen seiner Frage, die sich an einen bestimmten Kandidaten richten muss. Der Kandidat erhält zwei Minuten zur Beantwortung.

(8) Die Plätze 1 und 2 auf der Wahlkreisliste werden entsprechend dem Verfahren nach § 2.2 bestimmt.

(9) Das Ergebnis der Bestimmung von Platz 1 und 2 wird verkündet.

(10) Alle Kandidaten für die Wahlkreisliste (Stimmkreisbewerber + Wahlkreisbewerber), die sich für Platz 3 bis 8 der Wahlkreisliste bewerben, erhalten die Gelegenheit sich und ihr Programm vorzustellen. Dafür erhält jeder Kandidat max. zehn Minuten Redezeit. Über die Reihenfolge der Kandidatenvorstellung bestimmt das Los.

(11) Nach der Kandidatenvorstellung sind Fragen an die Kandidaten möglich. Jeder Fragesteller erhält eine Minute zum Stellen seiner Frage, die sich an einen bestimmten Kandidaten richten muss. Der Kandidat erhält zwei Minuten zur Beantwortung.

(12) Die Plätze 3 bis 8 auf der Wahlkreisliste werden entsprechend dem Verfahren nach § 2.3 bestimmt.

(13) Das Ergebnis der Bestimmung von Platz 3 bis 8 wird verkündet.

(14) Alle Kandidaten für die restlichen Plätze auf der Wahlkreisliste (Stimmkreisbewerber + Wahlkreisbewerber) erhalten die Gelegenheit sich und ihr Programm vorzustellen. Dafür erhält jeder Kandidat max. zehn Minuten Redezeit. Über die Reihenfolge der Kandidatenvorstellung bestimmt das Los.

(15) Nach der Kandidatenvorstellung sind Fragen an die Kandidaten möglich. Jeder Fragesteller erhält eine Minute zum Stellen seiner Frage, die sich an einen bestimmten Kandidaten richten muss. Der Kandidat erhält zwei Minuten zur Beantwortung.

(16) Die Reihenfolge der restlichen Plätze auf der Wahlkreisliste wird entsprechend dem Verfahren nach § 2.4 bestimmt.

(17) Die komplette Reihenfolge der Wahlkreisliste - resultierend aus (8), (12) und (16) - wird verkündet.

2.1 Wahlverfahren zur Bestimmung der Wahlkreisbewerber

(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliederversammlung erhält einen Stimmenzettel auf dem die Namen aller Kandidaten als Wahlkreisbewerber vermerkt sind. Für jeden Kandidaten kann mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt werden.

(2) Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach den auf sie entfallenden „Ja“-Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die jeweiligen Plätze in der Reihenfolge.

(3) Jeder Kandidat der sich unter den acht stimmenstärksten Kandidaten nach (2) befindet und auf den mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen entfallen sind, ist als Wahlkreisbewerber gewählt.

2.2 Verfahren zur Bestimmung von Platz 1 und 2 auf der Wahlkreisliste

(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliederversammlung erhält einen Stimmenzettel auf dem die Namen aller Kandidaten für die Plätze 1 und 2 auf der Wahlkreisliste vermerkt sind. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat zwei Stimmen und kann diese Stimmen an zwei Kandidaten oder beide Stimmen an einen Kandidaten verteilen. Es darf alternativ auch nur eine Stimme vergeben werden.

(2) Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach den auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt, bei dortiger Stimmengleichheit entscheidet das Los.

2.3 Verfahren zur Bestimmung von Platz 3 bis 8 auf der Wahlkreisliste

(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliederversammlung erhält einen Stimmenzettel auf dem die Namen aller Kandidaten für die Plätze 3 bis 8 auf der Wahlkreisliste vermerkt sind. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat sechs Stimmen und kann mehrmals bis zu zwei Stimmen auf die Kandidaten verteilen. Es dürfen auch weniger Stimmen vergeben werden als möglich sind.

(2) Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach den auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die jeweiligen Plätze in der Reihenfolge.

2.4 Verfahren zur Bestimmung der Reihenfolge der restlichen Plätze auf der Wahlkreisliste

(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliederversammlung erhält einen Stimmenzettel auf dem die Namen aller Kandidaten für die restlichen Plätze auf der Wahlkreisliste vermerkt sind. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Kandidaten auf dem Stimmzettel stehen und kann mehrmals bis zu zwei Stimmen auf die Kandidaten verteilen. Es dürfen auch weniger Stimmen vergeben werden als möglich sind.

(2) Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach den auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die jeweiligen Plätze in der Reihenfolge.

2.3 Wahlverfahren zur Bestätigung der Wahlkreisliste

(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Versammlung erhält einen Stimmzettel. Dieser enthält die Möglichkeit die nach § 2.1 und § 2.2 bestimmte Wahlkreisliste zu bestätigen oder abzulehnen.

(2) Die Wahlkreisliste muss mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegeben gültigen Stimmen bestätigt werden.

(3) Sollte die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden, so ist das gesamte Verfahren entsprechend § 1 zu wiederholen.

Erläuterungen

Grund für Los-Entscheidungen statt Stichwahl:

  1. Bei den Wahlkreisbewerbern ist die Reihenfolge prinzipiell unwichtig, aber für die Limitierung auf maximal 8 Wahlkreisbewerber nötig. Letztlich wäre die Stichwahl z.B. nur relevant für die Plätze 8 und 9. Da es aber auch andere Stimmgleichheiten geben kann, ist eine sinnvolle Formulierung schwierig bis unmöglich um alle Eventualitäten abzudecken und unsinnige Stichwahlen zu vermeiden. Und da die Wahlkreisbewerber nicht besonders relevant sind, besonders wenn es um Zustimmung um Platz 8 oder 9 geht, ist ein Losentscheid ein guter Kompromiss.
  2. Bei der Wahlkreisliste wird ebenfalls aus Gründen der Vermeidung von unnötigen Stichwahlen und der Schwierigkeiten eine sinnvolle Lösung zu formulieren, auf eine Stichwahl außer bei Platz 1 und 2 verzichtet. So ist dem Umstand Rechnung getragen, dass es z.B. relativ unwichtig ist, ob ein Kandidat auf Platz 6 oder 7 stehen würde.

Vorteile

  • Spitzenkandidat und sein Stellvertreter getrennt bestimmbar
  • Kandidaten könne sich auf Wunschposition im Block 1-2, 3-8 und 9-x bewerben

Nachteile

  • relativ viele Wahlgänge