BY:Niederbayern/BzV/Vorstand/2012-01-24 - Vorstandssitzung

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Vorstandssitzung des BzV Niederbayern am 24. Januar 2012

Anwesend

Gäste:

Dauer

20:49 - 22:25

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Protokollant festlegen

Agenda

  • Bestellung Leerplakate A1
  • Holodecktreffen 04.02.2012
  • Stand Bookcrossingstatus(Buecher im Umlauf etc.)
  • Evtl. umschreibung von Michael Bachinger vom Bz Nb wieder in den Bz Obb
  • Geschäftsordnung
  • Landesparteitag in Straubing 1/2012
  • Finanzabschluss 2010
  • Politischer Aschermittwoch in Ingolstadt
  • Status Website/Plan fuer Zukunft
  • Sonstiges

Protokoll

Begrüßung durch Alois Lichtmannecker zur zweiten Vorstandssitzung im neuen Jahr 2012

Thema Bestellung der Leerplakate in Din A1

Günter hat den Bedarf erfasst, es wird in einer Woche die Bestellung abgegeben. Dominik nimmt die Plakate aus der Landesgeschäftsstelle in München mit nach Landshut wo Alois sie dann weiter an die Stammtische verteilt.

Holodecktreffen: 04.02.2012 Die Vorstände aller Vorstände aus Bayern treffen sich in Nürnberg Ort: Adam-Klein-Straße 6, 90429 Nürnberg Beginn 10:00 Uhr

Statusbericht von Alois über Bookcrossing: 24.02.2012 In Landshut erstes Bayrisches Bookcrossing Event im Gasthaus zur Insel. Kiste für das Bookcrossing ist bei Alois eingetroffen er spendet sie dem Landshuter Stammtisch als Bookcrossingtruhe. Straubing ist noch am Bücher sammeln. Dimitrij ist dort für das Labeln zuständig.

Michael Bachinger wird sich wieder in den BzV Oberbayern umschreiben da in Rosenheim ein KV gegründet wird.

Geschäftsordnung: Diskussion und Ausformulierung des von Bim gefertigten Entwurfs Geschäftsordnung 1. Die Sitzungen des Bezirksvorstands finden entweder im Rahmen einer Telefonkonferenz oder physisch statt.

2. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen.

3. Die Einladung erfolgt auf der Niederbayern-Mailingliste oder in anderer geeigneter Form (Email) mit einer Ladungsfrist von mindestens einem Tag.

4. In der Einladung ist die beabsichtigte Tagesordnung anzugeben.

5. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 3/5 seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. An Umlaufbeschlüssen – gleich in welcher Form gefaßt – sind sämtliche Vorstandsmitglieder zu beteiligen, gleichzeitig haben sämtliche Vorstandsmitglieder ihr Einverständnis mit dieser Art der Abstimmung zu erklären.

6. Unbeschadet entgegenstehender Regelungen dieser Geschäftsordnung, der Bezirksverbandssatzung oder übergeordneten Satzungen fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In Angelegenheiten, die den Beziksverband oder siene Organe finanziell verpflichten könnten hat der Schatzmeister ein Vetorecht.

7. Faßt der Vorstand einen Beschluß, der mit der Einladung nicht auf der Tagesordnung angegeben war gilt Ziff. 5. S.2 entsprechend. Die Genehmigung von bei der Beschlußfassung abwesenden Vorstandsmitgliedern ist in diesem Fall einzuholen. Diese Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem abwesenden Vorstandsmitglied das vollständige Protokoll der betreffenden Sitzung per Email oder in sonstiger Textform übermittelt wird und dieses der Art der Beschlußfassung nicht innerhalb von 48 Stunden gegenüber dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter widerspricht. In diesem Fall ist der gegenständliche Beschluß unwirksam. Andernfalls ist die ausdrückliche oder fingierte Genehmigung des betreffenden Vorstandsmitglieds im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung zu dokumentieren.

8. Zu Beginn jeder Vorstandssitzung wird festgelegt, wer das Protokoll führt. Im Regelfall erfolgt dies über das Piratenpad, Abweichungen hiervon sind vorab zu beschließen. Am Ende jeder Vorstandssitzung wird der Inhalt des Protokolls beschlossen, Der vom Vorstand beauftragte Pirat überarbeitet das Protokoll anschließend und macht es öffentlich zugänglich auf der Wikiseite des BV Niederbayern.

9. Die sich aus dem Protokoll ergebenden Beschlüsse sind zusätzlich in der Beschlusssammlung des Bezirksvorstandeds im Wiki des BV Niederbayern einzustellen und zu veröffentlichen. 10. Die internen Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder werden wie folgt geregelt: - Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter laden zu den Vorstandssitzungen ein und leiten diese. Sie vertreten den Vorstand im Rahmen der Bezirkverbandssatzung nach aussen und innen. - Der Schatzmeister ist zuständig für die Finanzverwaltung und – in Abstimmung mit dem Generalsekretär die Verwaltung der Mitgliedsdaten. Der Schatzmeister ist berechtigt, ohne vorherigen Vorstandsbeschluß im Einzelfall über Beträge bis zu 30 € zu verfügen. - Der Generalsekretär ist zuständig für die interne Organisation innerhalb des Bezirksverbands - Der politischen Geschäftsführer ist zuständig für die Koordinierung politischer Positionen. Diese Geschäftsordnung wurde am 24. Januar 2012 mit den Stimmen aller fünf Vorstandsmitglieder beschlossen und tritt mit Amtsantritt des nachfolgenden Vorstands außer Kraft, es sei denn er beschließt dessen Fortgeltung. Alle anwesenden Vorstandsmitglieder stimmen obiger Fassung zu. Hans Zehntner wird gebeten, sich hierzu kurzfristig zu äußern.

Landesparteitag: Planung für Landesparteitag läuft Anfang Februar an. Evtl. Wahlparty wenn im Saarland Wahlen sind. Politischer Aschermittwoch Es fahren einige Anwesenden hin. Bei der Gelegenheit können die Bücher verteilt werden.

Website: Günter und Sigi stimmen sich per Mail über die Umstellung ab. Sonstiges: Der Bezirksvorstand unterstützt einstimmig den Antrag von Heiko Schumann zum Landesparteitag betreffend die Kostenfreiheit von Kindergartenplätzen.

Nächste Vorstandssitzung:

Dienstag. 07. Februar 2012