BY:Niederbayern/BzV/GO-Entwurf
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Inhaltsverzeichnis
ENTWURF
zum größten Teil übernommen vom LV. Fragen:
- Wie verteilen wir die Aufgaben (Mitgliederverwaltung!?... ) auf die Beisitzer? => reingeschrieben
- Ab wie viel Zasta müssen wir alle entscheiden? => auf 30€ gesetzt
- Wer kann Anträge stellen? => praktisch jeder.
- Hauptkommunikationsweg klären. => Mailingliste
--Hipparchios 17:15, 17. Nov. 2009 (CET) --Hipparchios 14:38, 20. Nov. 2009 (CET)
§1 Allgemeines
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
- Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
- Manuel Brandlhuber, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Bezirksverband nach außen.
- Rainer Obermeier, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und koordiniert zusätzlich die Bündnisarbeit des Bezirksverbandes.
- Siegfried Kiermayer, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
- Andreas Geishauser und Maria Müller, Beisitzer: Den Beisitzern obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbandes, dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Bezirksgeschäftsstelle und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen.
§3 Beschlussfassung
- Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung und Abstimmungen im elektronischen Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit.
- Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
- Sind Sach- oder Vermögenswerte des Landesverbandes von insgesamt über €30,00 betroffen, so beschließt der gesamten Vorstand über den Antrag. In diesen Fällen kann der Schatzmeister ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto). Wird das Veto ausgesprochen so gilt der Antrag als abgelehnt.
- Beschlüsse des Vorstands sind aktenkundig zu machen. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirksverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
- Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
- dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland,
- den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland sowie der Jungen Piraten Bayern,
- den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden,
- den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
- jedem Mitglied des Bezirksverbandes Niederbayern einzeln.
§4 Vorstandssitzungen
- Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 20% der Piraten des Bezirksverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 4 Satz 3 der Satzung unverzüglich einzuberufen.
- Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 7 Tagen, in dringenden Fällen auch kurzfristiger, per E-Mail auf der Koordinationsliste für Belange auf Landesverbandsebene einberufen.
- Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
- Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
- Der Vorstand des Landesverbandes Bayern, die Vorstände der nachgeordneten Verbände und der Landesvorstand der Jungen Piraten Bayern haben das Recht je ein Mitglied aus ihrer Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
- Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen mindestens vier Wochen vor der nächsten Sitzung veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als drei Monate zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 30 Tagen einberufen werden.
- Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
- Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.
§5 Verwaltung der Mitgliederdaten
- Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Den Beisitzern obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.