BY:Niederbayern/Bezirksparteitag 02.2012/Antragsportal/Antrag/SÄA003 SÄA zur Ermöglichung von landkreisübergreifenden Kreisverbänden

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bezirksparteitag Niederbayern 2012.2.
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bezirksparteitag Niederbayern eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA003 SÄA zur Ermöglichung von landkreisübergreifenden Kreisverbänden
Einreichungsdatum debug=0Der Datenwert „{{#dpl:“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen.
Antragsteller

DafLOh

Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Verwaltung„Verwaltung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Mit dieser Satzungsänderung soll die Bildung von landkreisübergreifenden Kreisverbänden ermöglicht werden.
Schlagworte SÄA, Kreisverbände, Gliederungen, landkreisübergreifend
Datum der letzten Änderung 03.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

SÄA zur Ermöglichung von landkreisübergreifenden Kreisverbänden

Antragstext

Der Bezirksparteitag möge beschließen, § 7 Absatz 1 der Satzung wie folgt abzuändern:

§ 7 Abs. 1: Im Bezirksverband können sich Kreis- oder Ortsverbände gliedern. Ein Kreis-/Ortsverband soll ein Gebiet umfassen, das deckungsgleich mit dem jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Gemeinde ist. Mit der Zustimmung der betreffenden Mitglieder können auch landkreisübergreifende Kreisverbände gegründet werden.

Antragsbegründung

Aufgrund der momentan noch geringen Mitgliederdichte und dem Wunsch der Basis Kreisverbände zu gründen, muss die Möglichkeit geschaffen werden auch landkreisübergreifende Kreisverbände bilden zu können. Diese Satzungsänderung schafft hierfür die Voraussetzungen.

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