BY:Niederbayern/Bezirksparteitag 02.2012/Antragsportal/Antrag/PA015 Grundsätze der Pflege

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bezirksparteitag Niederbayern 2012.2.
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bezirksparteitag Niederbayern eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA015 Grundsätze der Pflege
Einreichungsdatum debug=0Der Datenwert „{{#dpl:“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen.
Antragsteller

DafLOh

Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Senioren„Senioren“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Grundsätzliche Forderungen in Bezug auf den Bereich der Pflege
Schlagworte Pflege, Bezirk
Datum der letzten Änderung 03.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Grundsätze der Pflege

Antragstext

Die Piratenpartei Niederbayern sieht in dem notwendigerweise steten Auf- und Ausbau eines flächendeckenden und zukunftsfähigen Angebotes von leistungsfähigen und bedarfsgerechten ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege eine der großen Herausforderungen für den Bezirk. Ziel muss auch hier die Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der pflegebedürftigen Menschen sein. Gute Pflege ist mehr als "satt und sauber", gute Pflege bedeutet auch Teilhabe am öffentlichen Leben. Die Einweisung in ein Pflegeheim darf keine selbstverständliche Sackgasse sein. Deshalb sind Bestrebungen zu begrüßen, die mit integrativen und innovativen Ansätzen die Heimbewohner wieder so selbstständig werden lassen, dass auch eine gesicherte Pflege mit ambulanten Versorgungsstrukturen nach einer Lebenslernphase wieder selbstbestimmt genutzt werden kann und/oder Familienpflege oder Pflegenetzwerke genutzt werden können. Modelle, die einen solchen Wechsel bei sozialpädagogischer Begleitung "auf Probe" ermöglichen, werden dabei als besonders zielführend begrüßt. Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung bedeuten aber auch, dass auch die ergänzende Nutzung palliativer Versorgungsstrukturen wieder in die Entscheidung der Betroffenen zurückkehren muss.

Der Bezirk muss bei der Genehmigung neuer Pflegesätze deshalb, neben einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle des Angebotes (Umfang und Ausstattung sowie Qualität der Personalbesetzung) und einer transparanten Kalkulation, auch sowohl die aktivierenden wie die erhaltenenen Ziele der Pflege und deren Erreichung kontrollieren. Bei Schlechtleistung muss der Bezirk von seinem Recht der Rückforderung von Zuschüssen aktiv Gebrauch machen. Zugleich stellt die Erhebung solcher Daten eine gute Grundlage für die Bezirke dar, durch unabhängige Beratung in Pflegestützpunkten die nötige Transparenz in dieser komplexen Marktsituation für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen deutlich zu verbessern. Dieser Informationsgewinnung dienen im übrigen auch ein professionelles Beschwerdemanagement in der Beschwerdestelle und wissenschaftlich begleitete Studien im Case Management.

Aber auch der Freistaat muss aufgefordert bleiben, über eine ständige Überprüfung der Finanzausgleichsmittel, den Bezirken die notwendig gewordenen Pflegekosten zur Verfügung zu stellen.

Antragsbegründung

Antrag wurde aus Oberbayern übernommen. Siehe: https://wiki.piratenpartei.de/BY:Bezirksverband_Oberbayern/AG_Bezirkspolitik/Inhalte/Pflege

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