BY:Niederbayern/Bezirksparteitag 02.2012/Antragsportal/Antrag/PA004 Mehr direkte Demokratie in Bayern: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bezirksparteitag Niederbayern 2012.2.
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bezirksparteitag Niederbayern eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA004 Mehr direkte Demokratie in Bayern: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene
Einreichungsdatum debug=0Der Datenwert „{{#dpl:“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen.
Antragsteller

Kai1705

Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Verwaltung„Verwaltung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene
Schlagworte Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, direkte Demokratie
Datum der letzten Änderung 04.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Mehr direkte Demokratie in Bayern: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene

Antragstext

Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass eine Positionierung zum Thema "mehr direkte Demokratie auch auf Bezirksebene" mit folgender Aussage stattfindet:

Die Piratenpartei Niederbayern setzt sich für mehr direkte Demokratie in Bayern auch auf Bezirksebene ein. Insbesondere sollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Bezirksebene ermöglicht werden.

Antragsbegründung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde oder eines Landkreises von den Gemeinde- bzw. Kreisbürgern selbst beschlossen werden.

Anders als die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene, waren kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in der Bayerischen Verfassung zunächst nicht vorgesehen. Diese Verfahren wurden erst 1995 selbst im Wege der direkten Demokratie eingeführt. Dazu war das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Bürgerentscheide in Gemeinden und Kreisen" auch im Volksentscheid erfolgreich, durch welches diese Instrumente in die Bayerische Verfassung sowie in die bayerische Gemeindeordnung und Landkreisordnung eingeführt wurde.

Auf Bezirksebene hingegen sind diese Instrumente nicht möglich. Es empfiehlt sich daher eine Positionierung auch im Bezirk zum Thema "Mehr direkte Demokratie in Bayern".

Piratenpad

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