BY:Mittelfranken/Landtagswahl2013/Wahlkreisliste/Wahlordnung

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Wahlordnung

Ablauf der Versammlung

Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Wahlordnung.

  • Beschluss, dass bis zu 12 Wahlkreisbewerber gewählt werden
  • Vorstellung und Befragung der Wahlkreiskandidaten
  • Wahl der Wahlkreisbewerber: Stimmzettel mit Ja/Enthaltung
    • gewählt ist jeder, der mindestens auf der Hälfte der gültigen Stimmzettel ein Kreuz bei "Ja" hat
  • Vorstellung und Befragung der Kandidaten
  • Bestimmung der Reihenfolge
  • Beschluss in welchen Portionen die Plätze besetzt werden sollen
  • Verfahren: so viele Stimmen wie Plätze zu besetzen, kumulieren ggf. erlaubt gesamte Liste beschließen

Wahlordnung

§1 Grundlegender Ablauf der Versammlung

(1) Die Versammlung beschließt, dass Wahlkreisbewerber aufgestellt werden.

(2) Die Wahlkreisbewerber erhalten Gelegenheit sich vorzustellen. Dafür erhält jeder Kandidat zehn Minuten Redezeit. Die Kandidaten werden aber gebeten sich nach Möglichkeit auf drei Minuten zu beschränken. Über die Reihenfolge der Kandidatenvorstellung bestimmt das Los. Nachfragen sind nicht zugelassen.

(3) Nach der Kandidatenvorstellung sind Nachfragen an die Wahlkreisbewerber möglich. Jeder Fragesteller erhält eine Minute zum Stellen seiner Frage, die sich an einen bestimmten Kandidaten richten muss. Der Kandidat erhält zwei Minuten zur Beantwortung. Die Gesamtzeit soll nicht länger als 5 Minuten mal der Anzahl der Kandidaten sein.

(4) Nach der Fragerunde werden die Wahlkreisbewerber gewählt. Es findet das Wahlverfahren nach § 2.1 Anwendung.

(5) Das Ergebnis der Wahl wird verkündet.

(6) Die Versammlung kann einen zweiten Wahlgang beschließen. Die Kandidatenliste ist dafür wiedereröffnet. Es gelten die Punkte 2 bis 5 entsprechend.

(7) Alle Kandidaten der Wahlkreisliste erhalten die Gelegenheit sich vorzustellen. Es gilt Punkt zwei entsprechend.

(8) Alle Kandidaten können befragt werden. Es gilt Punkt drei entsprechend.

(9) Die Versammlung legt fest, in wie vielen Wahlgängen sie welche Plätze (Platzmargen) einzeln oder gemeinsam besetzten will.

(10) Für die Bestimmung der Listenkandidaten der nächsten Platzmarge dürfen sich alle verbleibenden Kandidaten (Stimmkreis- und Wahlkreisbewerber) bewerben.

(11) Die einzelnen Plätze einer Marge werden nach dem Wahlverfahren in § 2.2 bestimmt.

§ 2.1 Wahlverfahren zur Bestimmung der Wahlkreisbewerber

(1) Jedes Mitglied erhält Stimmzettel auf denen die Namen aller Kandidaten vermerkt sind. Für jeden Kandidaten kann mit "Ja" oder "Enthaltung" gestimmt werden.

(2) Gewählt sind alle Kandidaten für die auf mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmzettel mit "Ja" gestimmt wurde.

§ 2.2 Wahlverfahren zur Bestimmung der Reihenfolge

(1) Im Wahlverfahren zur Bestimmung der Kandidatenreihenfolge findet ein relatives Wahlverfahren Anwendung. Dabei erhält jedes anwesende Mitglied so viele Stimmen wie Plätze in diesem Wahlgang zu vergeben sind. Das Mitglied kann bis zu zwei Stimmen kumulieren, wenn es mindestens vier Stimmen zur Verfügung hat. Ansonsten ist keine Stimmenkumulation erlaubt.

(2) Die Kandidaten werden nach Stimmenmenge sortiert. Es gelten die Kandidaten als bestimmt, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen. Bei Stimmengleichheit wird den Kandidaten die Möglichkeit geben sich einvernehmlich zu einigen. Sollten sie dies nicht können, so entscheidet eine Stichwahl, bei dortiger Stimmengleichheit das Los.

§ 2.2 Wahlverfahren zur Bestätigung der Listenkandidaten und deren Reihenfolge

(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Versammlung erhält einen Wahlzettel. Dieser enthält die Möglichkeit die bestimmte Liste anzunehmen oder abzulehnen. Leere Stimmzettel sind ungültig.

(2) Zur Bestätigung der Liste müssen doppelt so viele Mitglieder der Liste zustimmen wie ablehnen.