BY:Mittelfranken/KV Nürnberger Land/Kreisparteitag2014/Satzungsänderungsanträge
atzungsänderungsanträge bitte hier eintragen. Bitte dafür die Vorlage benutzen. Satzungsänderungsanträge müssen von realen Personen mit realen Namen stammen und ggf. auf dem Parteitag erläutert und vertreten werden. Ist die Teilnahme am Parteitag für den Antragsteller nicht möglich, so muss dieser für eine geeignete Vertretung Sorge tragen. Diese Prozedur soll Spaßanträge verhindern und der Kontrolle dienen, dass Anträge nur von Mitgliedern kommen.
Inhaltsverzeichnis
Satzung (aktuelle Version)
Anträge
Antrag 1
- Änderungsantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §9
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §9 Absatz 1 wie folgt abzuändern:
Organe des Kreisverbandes sind der Kreisparteitag und der Vorstand.
- Begründung
Kosmetik. Das mit der Gründungsversammlung wurde nur für die Gründungsversammlung gebraucht
Antrag 2
- Änderungsantrag Nr.
- 2
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §9
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §9 Absatz 2 wie folgt abzuändern:
wird ersatzlos gestrichen
- Begründung
Kosmetik. Das mit der Gründungsversammlung wurde nur für die Gründungsversammlung gebraucht
Antrag 3
- Änderungsantrag Nr.
- 3
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §9a
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §9a Absatz 2a wie folgt abzuändern:
Der ordentliche Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt auf Grund eines Vorstandsbeschlusses. Die Ladungsfrist hierfür beträgt wenigstens 2 Wochen und erfolgt schriftlich per eMail.
- Begründung
Widerspricht sich mit $9b Absatz 5 bei dem ein außerordentlicher Parteitag den Vorstand wählen soll. Ladungsfrist von 2 Wochen genügt, wie die Erfahrung aus den letzten Jahren gezeigt hat.
Antrag 4
- 4a, 4b, und 4c sind konkurrierend
Antrag 4a
- Änderungsantrag Nr.
- 4a
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §9a
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §9a Absatz 2b wie folgt abzuändern:
Die Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitages erfolgt wenn 10% der Mitglieder des Kreisverbands es schriftlich beantragen. Die Ladungsfrist hierfür beträgt wenigstens 2 Wochen und erfolgt schriftlich per eMail.
- Begründung
Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses braucht er nicht erfolgen. Der Vorstand kann jederzeit einen ordentlichen Parteitag einberufen und muss deshalb keinen außerordentlichen einberufen. Das Wort PIRATEN ausgetauscht durch Mitglieder des Kreisverbands um genauer zu definieren wer es fordern muss.
Antrag 4b
- Änderungsantrag Nr.
- 4b
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §9a
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §9a Absatz 2b wie folgt abzuändern:
Die Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitages erfolgt wenn 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbands es schriftlich beantragen. Die Ladungsfrist hierfür beträgt wenigstens 2 Wochen und erfolgt schriftlich per eMail.
- Begründung
Eigentlich die gleichen Änderungen wie beim Anrtag 4a, aber noch auf stimmberechtigte Mitglieder eingeschränkt. Dadurch wären allerdings noch heutigem Stand nur 2 zahlende Mitglieder zur Einberufung eines außerordentlichen Parteitags nötig.
Antrag 4c
- Änderungsantrag Nr.
- 4c
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §9a
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §9a Absatz 2b wie folgt abzuändern:
Die Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitages erfolgt wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbands es schriftlich beantragen. Die Ladungsfrist hierfür beträgt wenigstens 2 Wochen und erfolgt schriftlich per eMail.
- Begründung
Eigentlich die gleichen Änderungen wie beim Anrtag 4b, aber ein bisschen mehr Mitglieder nötig.
Antrag 5
- 5a und 5b sind konkurrierend
Antrag 5a
- Änderungsantrag Nr.
- 5a
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §1
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §1 Absatz 3 wie folgt abzuändern:
Der Sitz des Kreisverbandes ist Altdorf
- Begründung
Festlegung des Sitzes. Sollte der Vorsitzende ausserhalb des Landkreises seinen Wohnsitz haben wäre das nicht so toll wenn der Sitz des KV nicht im KV liegen würde
Antrag 5b
- Änderungsantrag Nr.
- 5b
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §1
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §1 Absatz 3 wie folgt abzuändern:
Der Sitz des Kreisverbandes ist Lauf
- Begründung
Festlegung des Sitzes. Sollte der Vorsitzende ausserhalb des Landkreises seinen Wohnsitz haben wäre das nicht so toll wenn der Sitz des KV nicht im KV liegen würde
Antrag 6
- Änderungsantrag Nr.
- 6
- Beantragt von
- Christian Kubisch
- Betrifft
- Kreisverband Nürnberger Land / §12
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §12 Absatz 1 wie folgt abzuändern:
Über einen Antrag auf Auflösung des Kreisverbands oder dessen Verschmelzung mit einer anderen Gliederung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn von dessen Parteitag beim Vorstand eingegangen ist. Zum Beschluss über den Antrag ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen, gültigen Stimmen des Parteitags des Kreisverbandsverbands erforderlich.
- Begründung
Ursprünglich hatten wir festgelegt das der Kreisverband zur Auflösung den Beschluss eines Bezirksparteitages braucht. Das ist inzwischen aufgrund der gestiegenen Mitgliederzahlen unötig und verkompliziert nur sehr stark den Prozess zur Auflösung falls wir den KV tatsächlich mal auflösen wollten.