BY:Mittelfranken/KV Nürnberger Land/1.Vorstand/Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung
Dies ist die Geschäftsordnung für den Vorstand des Kreisverbands Nürnberger Land der Piratenpartei Deutschland.
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
- Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen über die Mailingliste des KV Nürnberger Land eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung verabschiedet.
- Die Tagesordnung umfasst mindestens:
- - TOPs (inkl. Datum der nächsten Sitzung)
Kontostand, Mitgliederstand, offene Tickets im Wanninger, Termine der folgenden Wochen
Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können schriftlich, innerhalb einer angemessenen Frist, an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Ein Antrag gilt als eingereicht, wenn von einem Vorstandsmitglied der Eingang bestätigt wird.
- Antragsberechtigt sind:
- Alle PIRATEN, die im Kreisverband Nürnberger Land oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- PIRATEN können der Sitzung des Kreisvorstands beiwohnen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Leitung der Vorstandssitzungen
- Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die im Kreisverband organisiert sind. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder. Der Kreisvorstand gilt als beschlussfähig, wenn mindestens drei amtierende Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Kenntnis zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
- Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren
Beschaffungen
- Ausgaben bis 50 EUR müssen durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder genehmigt werden
- Ausgaben über 50 EUR müssen durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandsmitglieder genehmigt werden
- Für Beschaffungen sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden.
Aufgabenverteilung
- Vorsitzender/Stellvertreter:
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
- Personalfragen
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Mitgliederverwaltung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Schatzmeister:
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Zuschüsse
- Spendenwesen
- Beisitzer:
- Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder
- Einzelne Aufgaben können von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 09.01.2012 in Kraft. Die Geschäftsordnung gilt, bis sie durch eine neue ersetzt wird.