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Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverbandes Nürnberg Fürth der Piratenpartei Deutschland
Fassung vom 29. September 2020
(Auf dieser Seite sind Änderungen nur nach Beschluss des Vorstands des KV Nürnberg möglich. Anmerkungen, Fragen und ähnliches dürfen auf der Diskussionsseite vermerkt werden.)
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstands Nürnberg-Fürth,
beschlossen am 29.09.2020 in der konstituierenden Vorstandssitzung.
§1 Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der geltenden Satzung sowie dieser Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Piratenpartei zum Wohle dieser vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht an.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
Alexander Grabner, Vorsitzender
Dem Vorsitzenden obliegen
- der Kontakt zu übergeordneten Verbänden
- die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen
- die Einberufung von Mitgliederversammlungen
- die Repräsentation und die Vertretung des Vorstands sowie des Kreisverbands nach außen in Koordination mit dem restlichen *Vorstand
- die Kontrolle der Finanzen
- die Koordination der Organisation bei Wahlen
- die Koordination anfallender Aufgaben
- die Durchführung von politischen Veranstaltungen
- die Unterstützung bei der Organisation von politischen Veranstalltungen
ist teilschuld
Ludwig W. F. Schröer, stellvertretender Vorsitzender
Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegen
- die Vertretung des Vorsitzenden und Übernahme dessen Aufgaben bei Verhinderung
- die Koordination der Arbeit des KVNF in der Fläche
- die Koordination der Betreuung von Neumitgliedern
ist teilschuld
Lukas Küffner, Schatzmeister
Dem Schatzmeister obliegen
- die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten
- die Überwachung der Budgets
- regelmäßige Berichte über die finanzielle Situation des KVs in den Vorstandssitzungen
- die Koordination des Social-Media-Teams
- die Hauptverantwortung über die Social-Media-Kanäle
- die Führung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- die Vertretung des KVNF im Landespresseteam
- die Veröffentlichung von Protokollen und Beschlüssen im Wiki
Er ist Ansprechpartner für Schatzmeisterangelegenheiten
ist mitschuld
Florian Betz, Beisitzer
Diesem Beisitzer obliegen
- die Koordination der politischen Arbeit
ist hauptschuldig
Als Beisitzer unterstützt er den restlichen Vorstand nach Möglichkeit.
Thomas Messerer, Beisitzer
Diesem Beisitzer obliegen
- der Kontakt zum Bezirks- und Landesgeneralsekretär
- die Betreuung der Geschäftsstelle und Kontakt zum Geschäftsstellenleiter
- die Organisation politischer Veranstaltungen
- die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Terminen
ist mitschuld
Als Beisitzer unterstützt er den restlichen Vorstand nach Möglichkeit.
§3 Beschlussfassung
Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind. Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder zustimmt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat. Anträge im Umlaufverfahren gelten als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 100,00 zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden. Solcherlei Ausgaben sind dem Schatzmeister möglichst zeitnah mitzuteilen. Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt. Unabhängig davon sind gebundene Budgets, die vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten, wenn die finanzielle Stabilität des KV gefährdet ist oder er sich mit Durchführung des Beschlusses strafbar machen würde. Beschlüsse des Vorstands sind aktenkundig zu machen und zu veröffentlichen, soweit datenschutzrechtlich zulässig. Die Veröffentlichung erfolgt im Wiki der Piratenpartei. Anträge an den Vorstand können von jedem Mitglied gestellt werden. Anträge, die in der nächsten regulären Vorstandssitzung behandelt werden sollen, müssen in der Regel 24 Stunden zuvor eingereicht werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
§4 Vorstandssitzungen
Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist eine Sitzung unverzüglich einzuberufen. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch das damit beauftragte Vorstandsmitglied mit einer Frist von drei Tagen öffentlich einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als öffentlich einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde. Gäste haben Rederecht, dies kann von der Sitzungsleitung widerrufen werden und vom Vorstand mit einfacher Mehrheit wieder erteilt werden. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
§5 Verwaltung und Zugriff auf die Mitgliederdaten
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Für Zugriff auf die Mitgliederdaten wird eine Datenschutzerklärung benötigt. Zugriff auf die Mitgliederdaten ist über den Bezirksgeneralsekretär jedem berechtigten Vorstandsmitglied möglich. Berechtigt sind die Vorstandsmitglieder zum Zwecke der Durchführung ihrer jeweiligen Aufgaben. Der Vorstand kann Mitglieder des Kreisverbands mit einfacher Mehrheit mit der Durchführung von Tätigkeiten beauftragen. Solche Beauftragten erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten die für die Durchführung der Tätigkeiten benötigt werden.
§6 Verwaltung der Konten
Die Konten werden durch den Bezirkschatzmeister verwaltet.