BY:Mittelfranken/Ansbach/Mitgliederversammlung 2013.1/Satzung

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Satzung des Kreisverbands Ansbach

Die Satzung wurde am 29.01.2012 bei der Gründungsversammlung beschlossen. (zur MV 2013.1 gültige Satzung / Stand 20.01.2013)

§1 Name, Mitgliedschaft und Tätigkeitsgebiet

(1) Der "Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis der Piratenpartei Deutschland" ist eine Untergleiderung des Bezirksverband Mittelfranken und setzt sich aus allen Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland zusammen, die ihren angezeigten Wohnsitz im Gebiet der Stadt Ansbach oder dem Landkreis Ansbach haben. Ausnahmen hiervon regelt die Bundessatzung.


§2 Teilung in zwei getrennte Gliederungen

(1) Die Teilung des Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis der Piratenpartei Deutschland in zwei getrennte Gliederungen, bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen bei einer Abstimmung auf einer Mitgliederversammlung. Dieser Fall entspricht der Auflösung des Kreisverband Ansbach Stadt und Landkreis und ermöglicht so die Gründung von eigenständigen Gliederungen der 2 Kreise, diese Satzung verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit.


§3 Sonstige Regelungen

(1) Für alle sonstigen Regelungen und die Finanzordnung gilt die Satzung des Bezirksverbands Mittelfranken in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechend.