BY:Landkreis München/Kreisparteitag 2013.1

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Der 2. Parteitag des Kreisverbands München-Land der Piratenpartei findet statt:

Datum: Donnerstag, 09. Mai 2013
Zeit: Akkreditierung ab 13:30 Uhr, Beginn 14:00 Uhr Ort: Restaurant Minoa, Zwerger Str. 28, 85579 Neubiberg
Anfahrt: mit S/U-Bahn Neuperlach-Süd oder Neubiberg, mit Auto http://goo.gl/maps/tofZ

Auf diesem Parteitag wird ein neuer Vorstand gewählt. Zusätzlich können Programmantäge abgestimmt werden.

Aktuelle Tagesordnung

  1. Eröffung und Begrüßung durch aktuellen Vorstand
  2. Abstimmung über die Tagesordnung (TO)
  3. Abstimmung über die Zulassung von Presse und Gästen
  4. Wahl der Versammlungsämter
  5. Wahl der Rechnungsprüfer
  6. Abstimmung über die Geschäftsordnung (GO)
  7. Tätigkeitsberichte der aktuellen Vorstandsmitglieder
  8. Berichte der Kassen- und Rechnungprüfer
  9. Abstimmung über die Entlastung des Vorstands
  10. Behandlung Satzungsänderungsanträge, die Größe oder Zusammensetzung des Vorstandes betreffen
  11. Wahl des neuen Vorstands
  12. Wahl der Kassenprüfer
  13. Satzungsänderungsanträge
  14. Programmanträge & Positionspapiere
  15. Verabschiedung durch den neuen Vorstand

Programmanträge einreichen

Der Kreisverband München-Land verfügt über eine ständige Antragsfabrik, in der Entwürfe und fertige Anträge gesammelt werden und so viele wie möglich beim nächsten Parteitag behandelt werden. Alle Mitglieder können dort Anträge einstellen: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landkreis_München/Antragsfabrik Hinweise über die Einreichung von Anträgen finden sich auf der Seite. Zumindest die bisher dort eingereichten Anträge sollen am Parteitag behandelt werden.

Die aktuelle gültige Satzung des Kreisverbandes befindet sich unter http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landkreis_München/Satzung, die Geschäftsordnung unter http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landkreis_München/Geschäftsordnung.

Vorschläge für Vorstandsämter

Gemäß der Satzung wird zunächst darüber abgestimmt, wie groß der Vorstand sein soll. Es kann also sein, dass nicht alle unten aufgeführte Ämter besetzt werden. Anschließend werden die Vorstände gewählt.

Wichtige Hinweise zur Akkreditierung:

die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn alle fälligen Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden und bei Vorlage eines gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, d.h. Personalausweis oder Reisepass

Hilfreich ist außerdem:

  • ein Nachweis der Beitragszahlung (Überweisungsausdruck, Kontoauszug, Quittung)
  • der Mitgliedsausweis (sofern schon erhalten)

Wurde der Beitrag noch nicht entrichtet oder kann die Entrichtung nicht nachgewiesen werden, muss die Beitragszahlung in bar vor Ort erfolgen.