BY:Landkreis München/Antragsfabrik/Subventionen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landkreis_München von Daniel Seuffert, Manuel Plechaty.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landkreis_München/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Daniel Seuffert, Manuel Plechaty
Titel 
Gerechtere Verteilung von EU-Subventionen in der Landwirtschaft
Antrag

Vorwort: Wir sind grundsätzlich dafür, Subventionen komplett abzuschaffen. Die Abschaffung von Subventionen ist ein langfristiges Ziel im Rahmen der EU und darüber hinaus. Als Übergangslösung brauchen wir zum Erhalt der kleinbäuerlichen Landwirtschaft eine gerechtere Verteilung als wir sie heute haben.

Problem: Derzeit wird lediglich die Fläche als Grundlage für Zahlungen von EU-Subventionen in der Landwirtschaft zugrunde gelegt. Diese Berechnungsgröße ist unzureichend, da die unterschiedlichen Agrarbetriebe vom Kleinbauer bis zum Makrobetrieb unterschiedlich arbeiten und unterschiedliche Ergebnisse erwirtschaften. Die Makrobetriebe z.B. erhalten so hohe Summen, dass sie höhere Pachtpreise und niedrigere Verkaufspreise akzeptieren können. Die Unterstützungsgelder kommen deshalb bei den kleinbäuerlichen Landwirten nicht an, sondern fließen direkt zu den Verpächtern und dem Handel. Außerdem wird der wesentlich höhere Aufwand und die oft wesentlich bessere Qualität der Kleinbetriebe nicht berücksichtigt. D.h. weg von der Flächenunterstützung, hin zu einer Aufwands- und Ergebnisunterstützung.

Beispiel: Pro Arbeitstag kann ein durchrationalisierter Ackerbaubetrieb mehr als 600 € Direktzahlungen bekommen, während ein bäuerlicher Kleinbetrieb mit z.B. 25 ha und 30 Milchkühen nur auf ca. 30 € kommt.

Des Weiteren muss die Verteilung der Subventionen noch transparenter als bisher gestaltet werden. Die bisherige Lösung sieht vor, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb, welcher Subventionen erhält, eingesehen werden kann. Dort sind sowohl Name als auch Summe ersichtlich. Wir fordern darüber hinaus darzulegen, welche Leistungen hinsichtlich obiger Anforderungen dahinter stehen.

Lösung: Natürliche und strukturelle Benachteiligungen eines Betriebes, sowie gesellschaftlich gewünschte Leistungen für Natur-, Tier- und Klimaschutz erfordern durchwegs eine höhere Arbeitsleistung. Deshalb ist für uns die Berechnung der Direktzahlungen anhand der betriebsspezifischen Arbeitszeiten ein geeigneter Maßstab für die tatsächlich erbrachten, öffentlichen Leistungen. Die Frage der Betriebsgröße, ob es sich um Familien- oder Fremdarbeitskräfte oder Maschinenringarbeit handelt, bleibt bei diesem Modell ohne Bedeutung. Die bisher unberücksichtigte Zusatzleistung für die Bewirtschaftung von Grünland, Steillagen, kleineren Feldern, vielfältigeren Fruchtfolgen und nachbarschaftsverträglichen Tierbeständen kann durch entsprechende Degressionsfaktoren ausgeglichen werden.

D.h. die Aufwandsmessgröße ist die Arbeitszeit.

Die Ergebnismessgröße sollte die Auszeichnung mit einem europäischen Qualitätssiegel sein. Dabei ist es unerheblich, ob dies eine Bioqualität oder eine Regionsqualität darstellt.

Eine Übergangslösung sollte zunächst darin bestehen, landwirtschaftliche Flächensubventionen strikt zu deckeln. Die Obergrenze landwirtschaftlicher Flächensubventionen sollte sich dabei am Medianeinkommen der Mitarbeiter bzw. am Median-Gewinn deutscher landwirtschaftlicher Betriebe orientieren. Auf diese Weise freigesetzte Finanzmittel können zur qualitativen Förderung eingesetzt werden.

Diese Forderung entspricht auch der Forderung der EU-Beauftragten nach degressiver Gestaltung der Direktzahlungen. Dabei sollten ab 2013 30% der Direktzahlungen als Ausgleich für die neuen ökologischen Auflagen („Greening“) wie dreigliedrige Fruchtfolge, Umbruchverbot bei Grünland und ökologischen Vorrangflächen, als einheitliche Flächenprämie in Höhe von ca. 100 Euro pro Hektar bezahlt werden und 70% als Vergütung für die gesellschaftlichen Leistungen bezahlt werden.

Begründung

Wir wollen eine gerechte Lösung. In der deutschen Landwirtschaft werden ca. 90 Millionen Arbeitstage geleistet. Dafür stehen insgesamt ca. 5,4 Milliarden € zur Verfügung. Das ergibt 60 € pro Arbeitstag und bei 250 Arbeitstagen im Jahr 15.000 € pro Arbeitskraft, und damit genau die Hälfte des außerlandwirtschaftlichen Vergleichslohns in Deutschland, der Rest sollte über die landwirtschaftliche Produktion zu verdienen sein.






Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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