BY:Landkreis München/Antragsfabrik/Stärkung der Kinderinteressen bei Streitigkeiten zwischen den Eltern

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landkreis_München von AG Familienpolitik: Christian Baumeister (Chris), Thomas.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landkreis_München/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
AG Familienpolitik: Christian Baumeister (Chris), Thomas
Titel 
Stärkung der Kinderinteressen bei Streitigkeiten zwischen den Eltern
Antrag

Bei Streitigkeiten der Eltern zu Sorgerecht und Umgangsrecht soll die Verfahrensdauer zur Klärung des Sachverhaltes deutlich verkürzt werden. Ein erster gerichtlicher Anhörungstermin soll binnen eines Monats erfolgen.

Bei besonders schwerwiegenden Streitigkeiten soll das Gericht eine professionelle Mediation durch eine Beratungsstelle anordnen. Die Elternteile sind durch die Beratungsstelle bei ihrer Problembewältigung zu unterstützen. Die finanzielle Lage der Elternteile soll bei deren Beteiligung an den Beratungskosten berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen fördern in diesem Falle meist positiv ein Überdenken der eigenen Handlungen. Ist ein Beteiligter nach der erfolgten Rechtsprechung weiterhin nicht zur Zusammenarbeit bereit, dann kann bestimmt werden, dass er die Beratungskosten komplett alleine zu tragen hat.

Unter Streitigkeiten der Eltern leiden die Interessen der Kinder. Aktuell dauert es Monate bis Jahre (je nach Ausprägung der Streitigkeiten) bis juristische Regelungen getroffen werden. Kinder sehen in dieser Zeit oftmals einen Elternteil nicht und die extreme, nervliche Belastung der Eltern durch die Gerichtsverfahren überträgt sich auf die Kinder. Je schneller klare Regelungen gefunden werden, umso schneller können sich Kinder auf die neue Situation einstellen und werden nicht weiter als Spielball zwischen den Streitern missbraucht.

Das Münchner Modell, das einen ersten Anhörungstermin vor Gericht innerhalb von nur einem Monat gewährleistet, beschleunigt bereits am Amtsgericht München die Verfahrensdauer und wirkt sich positiv aus. Leider ist das Modell nicht verpflichtend für alle Richter und wird daher nicht konsequent angewendet. Die beschleunigten Verfahren sind qualitativ nicht schlechter und sparen in der Regel den Beteiligten Geld (juristische Beratung und Prozesskosten). Rechtsprechung ist ein Grundrecht der Bürger und darf nicht zum finanziellen Ruin führen.

Begründung

Aktuell werden in unserer Gesellschaft die Interessen von Kindern zu wenig berücksichtigt. Wir sollten uns daher umso mehr für die Bedürfnisse und Rechte von Kindern einsetzen.






Unterstützung / Ablehnung

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