BY:Landkreis Ebersberg/Organisation/Geschäftsordnung2

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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Ebersberg.

Der Vorstand

besteht aus drei Mitgliedern und zwar

  • Vorstandsvorsitzer: Sebastian Hietl
  • Stellvertreter: Peter Martischka
  • Schatzmeister: Andreas Kriesmer

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu außerplanmäßigen Sitzungen wird mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail/Telefon oder persönlich eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Piraten des Kreisverbandes Ebersberg. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat.

Öffentlichkeit der Sitzungen

Piraten können der Sitzung des Kreisverbandvorstandes beiwohnen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können mehrheitlich vom Vorstand aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand ist bei Anwesenheit von 2 oder mehr Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller gewählten Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß den Verlauf sinngemäß wiedergeben. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt. Das Protokoll ist vom Protokollanten innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden vom Bezirksverband gepflegt.

Aufgabenverteilung

gemeinsame Aufgaben aller Vorstände:
  • Einberufung der Vorstandssitzungen
  • Einberufung der Hauptversammlung
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Archivierung
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
Vorsitzender
  • Vertretung der Partei und des Kreisverbandes Ebersberg
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Geschäftspost
Stellvertreter
  • Vertretung der Partei und des Kreisverbandes Ebersberg
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Geschäftspost
Schatzmeister
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Kontoführung, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge
  • laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger sowie an Parteiorgane
  • Spendenwesen

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Vorstandsmitglied fertigt einen Tätigkeitsbericht über seine Parteiarbeit während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Ebersberg. Die Änderungen sind schriftlich zu begründen und zu protokollieren.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 02.09.2010 in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.