BY:Landeswahlprogramm/P62

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Programmantrag

Wirtschaftspaket

Wirtschaftspolitik:

Die Gesetzeslage ist so zu gestalten, dass Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen und Ausgrenzungen keinen Nährboden finden. Wir stehen für eine Wirtschaftspolitik die sich an den freiheitlichen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft orientiert.

  • Landesbank:

Die BayernLB wird massiv durch bayerische Steuergelder unterstützt und soll deswegen zu höchstmöglicher Transparenz verpflichtet werden. Ziel ist es, dass jeder Bürger möglichst genau weiß, was mit dem Steuergeld geschieht.

  • Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden:

Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.

  • Für liberale Ladenschlussgesetze:

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Freistaat ein. Bayern gehört zu den wenigen Ländern, welche ihr Ladenschlussgesetz in den Jahren 2006-2007 nicht angepasst haben. Wir sind davon überzeugt, dass der Freistaat hierfür so wenig Einschränkungen wie möglich setzen sollte. Deswegen fordern wir die Ladenöffnungszeiten grundsätzlich den Gewerbetreibenden zu überlassen.

  • Transparenz belebt den Wettbewerb:

Wir setzen uns für eine transparente und herstellerneutrale Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein. So können Korruption verhindert und Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer garantiert werden.

  • Vereinfachung von Genehmigungsverfahren:

Für Anträge, Erlaubnisse und Genehmigungen verlangen Ämter regelmäßig die Vorlage von Schriftstücken wie Handelsregisterauszug, Eintrag in Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder andere Daten zur betreffenden Firma. Das Zusammentragen dieser Schriftstücke ist für Unternehmer zeitraubend und kostenaufwändig, obwohl die Daten größtenteils ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind. In solchen Fällen brauchen Unternehmer nicht mit Ämtergängen behelligt werden. Stattdessen soll für diese Anträge ein Sammelformular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können Unternehmer mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt. Letztlich muss jeder Unternehmer selbst entscheiden dürfen, ob er diesen Service der Behörde nutzen will oder nicht. Er muss auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen, wenn er der Auffassung ist, nur so Herr über seine Daten bleiben zu können.