BY:Landesparteitag 2013.3/Antragsfabrik/Wahlprogramm 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Wahlprogramm (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.3.

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Antragstitel

Kommunales Grundsatzprogramm

Antragsteller
Antragstyp

Wahlprogramm

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgenden Antrag gegebenenfalls modular beschließen und damit die Grundlage für ein kommunales Grundsatzprogramm legen:

(Modul 1)

Wir möchten selbstbestimmte, ökologisch, ökonomisch und sozial handelnde, starke Kommunen.

Die Piraten fordern selbstbestimmte, autarke Kommunen, die Entscheidungen auf höherer Ebene mitbestimmen.

Der Selbstbestimmung der Kommunen soll das Konzept der Nachhaltigkeit zugrunde liegen. Das heißt, dass die kommunale Verwaltung unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten entscheiden und handeln soll.

  • Ökologisch nachhaltig ist eine Gesellschaft, die die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren. Sie orientiert sich am Gedanken, keinen Raubbau an der Umwelt zu betreiben.
  • Ökonomisch nachhaltig ist eine Gesellschaft, die nicht über ihre Verhältnisse lebt. Nur wenn sie dauerhaft betrieben werden kann, ohne auf Kosten nachkommender Generationen zu wirtschaften, gilt eine Gesellschaft als ökonomisch nachhaltig.
  • Sozial nachhaltig ist eine Gesellschaft, in der soziale Konflikte vermieden werden. Wenn soziale Spannungen entstehen, dürfen diese nicht eskalieren, sondern müssen auf friedlichem Wege gelöst werden.

Um diese Ziele umzusetzen, möchten die Piraten auch die regionalen Wirtschaftskreisläufe unterstützen.


(Modul 2)

Wir möchten mehr direkte Demokratie zur Stärkung der Teilnahme und Teilhabe der Menschen in Kreis und Kommune.

Die Piraten setzen sich dafür ein, dass sich die Bürger stärker als bisher in die Kommunalpolitik einbringen können.

Bislang werden die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nicht ausreichend ausgeschöpft. In der Praxis sind Kommunalwahlen die einzige Form der Bürgerbeteiligung. Dabei lässt die Gemeindeordnung dem Bürger durchaus Platz für mehr demokratische Teilnahme und Teilhabe.

1. Bürgerversammlung (Art. 18 GO)

Bei einer Bürgerversammlung werden die Bürger bei wichtigen Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde gehört. Wichtige Themen sollen im Rahmen der Versammlung erörtert und diskutiert werden. Art. 18 der Gemeindeordnung in Bayern sieht vor, dass dies mindestens einmal jährlich der Fall sein soll.

Die Piraten sehen die Bürgerversammlung als einen wichtigen Aspekt, um die Akzeptanz politischer Entscheidungen durch die Bewohner zu erhöhen und die Menschen wieder verstärkt für regionale Politik zu motivieren. Die Piraten fordern, dass Bürgerversammlungen Änderungen der Tagesordnung und eine Geschäftsordnung beschließen können.

2. Bürgerbegehren, Ratsbegehren und Bürgerentscheide (Art. 18a GO/Art. 12a LkrO)

Bei einem Bürgerbegehren wendet sich – je nach Größe der Gemeinde – eine bestimmte Mindestanzahl von Bürgern an den Gemeinderat, um einen Bürgerentscheid zu erzielen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid entspricht dann einem Gemeinderatsbeschluss.

Wir möchten, dass die im Landesrecht verankerte Mindestanzahl der benötigten Unterschriften erheblich gesenkt wird, um einem Bürgerbegehren eine realistische Erfolgschance zu ermöglichen.

3. Bürgerantrag (Art. 18b GO, Art. 12b LkrO)

Damit kann eine – je nach Gemeindegröße unterschiedliche – Mindestanzahl von Bürgern durchsetzen, dass eine bestimmte Angelegenheit zumindest im Gemeinderat diskutiert wird.

Wir möchten, dass die Bürger einfacher einen Bürgerantrag in den Gemeinderat einbringen können. Deshalb wollen wir auf Landesebene erreichen, dass auch diese Hürde deutlich gesenkt wird. Gleichzeitig möchten wir, dass diese im Gemeinderat abgestimmt werden müssen.

4. Eingaben und Beschwerden (Art. 56 (3) BayGO)

Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden.

Wir möchten, dass diese inhaltlich im Gemeinderat behandelt und abgestimmt werden müssen.

5. Einsatz neuer Medien

Flächendeckendes Internet ermöglicht neue Formen der politischen Teilhabe – zu jeder Zeit und für alle. Online-Bürgerbegehren und aufgezeichnete Gemeinderatssitzungen kommen dabei den modernen Lebensgewohnheiten politisch interessierter Bürger entgegen. Diese Möglichkeiten sollen von den Kommunalverwaltungen zukünftig genutzt werden.


(Modul 3)

Wir setzen uns für Transparenz bei kommunalpolitischen Verfahren und Entscheidungen ein.

Die Piraten bekennen sich zu einer offenen Informationspolitik in der Verwaltung und bei Entscheidungsträgern.

Lobbyismus, Vetternwirtschaft und intransparente Hinterzimmerpolitik sind akute Probleme in allen Ebenen der Politik und haben weitreichende Folgen in unserer Gesellschaft: Sie schaffen Ungerechtigkeit und führen zu Fehlentscheidungen.

Diesen Strukturen kann nur durch offene, ehrliche und damit transparente Politik begegnet werden. Auch die Akzeptanz von Projekten ist höher, wenn Kosten, Nutzen und Ablauf nachvollziehbar bleiben.

Die Piraten setzen sich für zwei Ziele ein, um diese Politik zu erreichen:

1. Gläsernes Rathaus

Die kommunale Verwaltung arbeitet im Auftrag des Bürgers. Deshalb muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung einzusehen. Dazu gehören auch die Sitzungsprotokolle oder Genehmigungsverfahren. Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei (Art. 54 (3) BayGO).

Obwohl die Gemeindeordnung das Veröffentlichen dieser Dokumente zulässt, werden Protokolle und Genehmigungen nur umständlich und unzureichend von der Stadtverwaltung veröffentlicht.

Des Weiteren soll berufstätigen Bürgern die Teilhabe an Gemeinderatssitzungen erleichtert werden, zum Beispiel durch Livestreams nach dem Vorbild der Stadt Pfaffenhofen.

Um das Gläserne Rathaus auf Dauer zu gewährleisten, fordern wir Informationsfreiheits-Satzungen für alle Kommunen.

2. Kommunale Informationsfreiheits-Satzungen

Was sich kompliziert anhört, wird in anderen Städten – beispielsweise in Hamburg – bereits erfolgreich vorgelebt. Zweck dieser Satzungen ist es, den freien Zugang zu den vorhandenen Informationen der Kommunen zu gewährleisten. Die Satzung legt die grundsätzlichen Voraussetzungen fest, wie derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Beispiele für solche Informationen sind:

  • Einsicht in Angebots- und Rechnungsunterlagen.
  • Einsicht in städtische Verträge
  • Einsicht in eingeholte Gutachten und Stellungnahmen Dritter

Informationsfreiheit gibt jedermann das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu den Informationen der Gemeinde unter Wahrung gesetzlich geschützter Interessen: Der Bürger muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein so genanntes »berechtigtes Interesse« hat. Stattdessen muss der Antrag auf Akteneinsicht gar nicht begründet werden.

Damit wollen wir Piraten die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in unseren Gemeinden entscheidend stärken, Korruption verhindern und dem Missbrauch öffentlicher Gelder vorbeugen.


(Modul 4)

Wir wollen eine Verkehrsinfrastruktur, die alle Verkehrsarten gleichermaßen berücksichtigt.

Verkehrsplanung muss alle Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigen. Dazu zählen Bahn, Stadtbahn, Bus, LKW, PKW, Fahrrad, Fußgänger und Anwohner. Das frühzeitige Einbeziehen der Betroffenen soll Probleme aufzeigen, um rechtzeitig alternative Lösungen zu finden.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sich die für die Verkehrsplanung Verantwortlichen gemeinsam mit den verschiedenen Initiativen und Verbänden auf regionalen Verkehrskonventen um die jeweils beste Lösung bemühen.

Die jeweils beste Lösung sehen die Piraten insbesondere unter den Gesichtspunkten

  • der Wahlmöglichkeit zwischen den Verkehrsmitteln,
  • der optimalen Erreichbarkeit,
  • der Sicherung der Standortqualität,
  • der ökologischen Verträglichkeit,
  • der Wirtschaftlichkeit und
  • der Verkehrssicherheit.

Modernen Verkehrskonzepten wie dem fahrscheinfreien ÖPNV oder Shared Spaces stehen die Piraten besonders aufgeschlossen gegenüber.


(Modul 5)

Wir setzen uns für eine Stadtentwicklung mit Bürgerbeteiligung in allen Phasen des politischen Prozesses ein.

Die Piraten sehen Bürgerbeteiligung nicht nur im Kontext direkter Demokratie. Insbesondere innerhalb der Kommunalpolitik ist es möglich, fernab von Wahlen die Bürger an Entscheidungen zu beteiligen.

Ein erster Schritt dazu ist, die Menschen wieder verstärkt für regionale Belange politisch zu motivieren. Die Piraten begrüßen daher die Unterstützung von Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften durch die Kommunalverwaltungen.

Die Piraten setzen sich jedoch für weiter reichende Beteiligungsformen ein, zum Beispiel über ein Bürgerbeteiligungsverfahren.

Bei einem Bürgerbeteiligungsverfahren werden Bürger umfassend in Entscheidungen des Gemeinderats miteinbezogen, wenn sie unmittelbar von der Entscheidung betroffen sind.

Gerade bei Großvorhaben müssen die Bürger bereits in die frühesten Planungsstadien intensiv eingebunden werden.


(Modul 6)

Wir streben einen Bürgerhaushalt für alle Kommunen an.

Die Piraten möchten einen Bürgerhaushalt nach dem Vorbild zahlreicher Gemeinden einführen.

Bei einem Bürgerhaushalt können die Bürger über einen Teil des Gemeindehaushalts bestimmen und mitentscheiden, zum Beispiel über:

  • Finanzierung von Verkehrsprojekten
  • Sportförderung
  • Natur- und Landschaftspflege
  • Einsparvorschläge

Dafür gibt es in den verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Ansatzpunkte und Verfahren. Der in Bad Wörishofen 2011 eingeführte Bürgerhaushalt erfuhr eine große positive Resonanz und gilt als ein echter Qualitätsgewinn.

Ein Bürgerhaushalt stärkt die direkte Demokratie, fördert Transparenz und die Akzeptanz politischer Entscheidungen durch die Bürger, weil sie daran unmittelbar beteiligt sind.

Wir setzen uns zudem für einen Bürgerhaushalt ein, bei dem die Bürger nicht nur vorschlagen und beraten dürfen, sondern weitgehend frei und unabhängig vom Gemeinderat über den zugeteilten Betrag entscheiden können.


(Modul 7)

Wir setzen uns für das Recht der Bürger ein, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu führen.

Die Piraten machen sich dafür stark, dass jeder Mensch sein Leben frei und eigenständig bestimmen kann. Dazu gehört, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Jung für Alt und umgekehrt eintreten. Die Voraussetzungen dafür sollen stärker gefördert werden als bisher.

Um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, müssen die Bürger Zugang zu Wohnraum und Mobilität haben sowie ihre Arbeit uneingeschränkt ausüben können. Das heißt für uns zum Beispiel:

  • Zugang zu altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
  • Zugang zu öffentlichem Nahverkehr, um Schülern, Erwachsenen und Senioren die gesellschaftliche Teilnahme zu ermöglichen
  • Angebot an Betreuungseinrichtungen – sowohl für berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Tagesstätten geben möchten, als auch für Berufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen

Dieses Maß an Unterstützung soll insbesondere für Jugendliche und sozial Schwache gewährleistet werden. Sie benötigen Zugang zu Bildung und Ansprechpartnern, um auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet zu werden. Wir wollen Menschen dabei helfen, sich frei zu entfalten, ihr Leben selbst zu gestalten und persönliche Verantwortung zu übernehmen. Deswegen setzen wir uns für den Ausbau der gemeinnützigen Bildungs- und Beratungsträger ein. Denn staatliche Angebote allein können den vielfältigen Bedürfnissen der Bürger nicht Rechnung tragen.

Für uns ist das Konzept des selbstbestimmten Lebens mehr als nur eine Floskel. Die Teilnahme aller Menschen wirkt sich positiv auf die Gesellschaft aus und spart Kosten. Wenn beispielsweise pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung betreut werden, können sie ihr Leben weitgehend selbstbestimmt führen. Gleichzeitig verursacht die Betreuung auch weniger Pflegekosten. Zudem kann in diesen Fällen auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zurückgegriffen werden.

Wir fordern, dass dieses selbstbestimmte Leben auch für Menschen mit Behinderungen alltäglich wird. Dazu gehört, dass neben den rein finanziellen Aspekten auch weitere Voraussetzungen erfüllt werden: bedarfsgerechtes Wohnen, soziale Akzeptanz und barrierefreier Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Besonders der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen, Bildungseinrichtungen und Informationsangeboten muss barrierefrei möglich sein.


(Modul 8)

Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen stärken und regionale Wirtschaftskreisläufe fördern.

Die Piraten setzen auf die regionale Wirtschaftskraft. Regionales Wirtschaften leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit im ökologischen, sozialen und volkswirtschaftlichen Sinn.

Den Möglichkeiten, regionale Wirtschaftskreisläufe durch die kommunale Politik zu fördern, sind durch das EU-Recht enge Grenzen gesetzt. Dennoch gibt es genügend Spielraum für die Kommunen, aktiv zu werden und die positiven Effekte regionalen Wirtschaftens zu unterstützen. Zum Beispiel durch die aktive Förderung von Gründerzentren und dem Öffnen städtischer Räumlichkeiten für Sport- und andere Vereine.

Außerdem treten die Piraten bundesweit für die Abschaffung der Kammerpflicht ein. Durch eine freiwillige Kammermitgliedschaft werden insbesondere kleine Unternehmen weniger belastet.

Die Piraten geben zu bedenken, dass das Fördern regionaler Wirtschaftskreisläufe nicht auf Kosten der Allgemeinheit geschehen darf, zum Beispiel durch unverhältnismäßige Steuererleichterungen und Subventionen. Stattdessen müssen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.


(Modul 9)

Wir möchten, dass Kunst und Kultur allgemein zugänglich sind.

Kunst und Kultur sind nach unserem Verständnis ein freier Raum, in dem alles denkbar ist und ausprobiert werden kann. In diesen Raum möchte die Piratenpartei nicht eingreifen, aber zusätzliche Orte und Netzwerke schaffen, in denen sich Kultur entfalten kann.

Die Piraten machen sich dafür stark, Künstlern und Veranstaltern auch jenseits des Mainstreams Möglichkeiten zu bieten, um die kulturelle Vielfalt zu pflegen und zu fördern.

Zugang zu Kunst und Kultur muss allen offenstehen – unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Deshalb soll der Zugang zu bestehenden Kultureinrichtungen verbessert werden.


Antragsbegründung

Laut Landessatzung §11 (3) ist der Landesparteitag auch für ein Kommunalprogramm zuständig. Da 2014 die nächsten Kommunalwahlen im Land Bayern anstehen, sollten die übers Land verteilten kommunalen Bestrebungen gebündelt werden.

Ein kommunales Grundsatzprogramm kann hier gute Grundlagen und Impulse liefern, um auf niedrigschwellige Art piratige Werte auch auf lokaler Ebene zu vertreten.

Meines Wissens widerspricht dieses kommunale Grundsatzprogramm keinem konkreten bereits verabschiedeten Programmpunkt einer Untergliederung.

Gruppe
  • Allgemeines
PirateFeedback
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

27.10.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Perikles
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. wigbold:

... Modul1: Der Antrag fordert "selbstbestimmte, autarke Kommunen". Widersprüchlich dazu wird der Selbstbestimmung ein "Konzept der Nachhaltigkeit zugrunde" gelegt. Attribute der Nachhaltigkeit werden bebenso bestimmt. Diese Attribut sind m.E. unsinnig belegt. zB: soll "ökologisch nachhaltig" sein, was sich "regeneriert": Dabei ist nachhaltig nur ein Nachhalten: was bedeutet, das Ressourcen _nicht_ beansprucht - also nachgehalten - werden. Ebenso lehne ich die Vorgabe der anderen Bewertungsmaßstäbe sowie Zielsetzung durch das Land für die Kommunalpolitik ab, da die regionalen ökomlogischen, ökonomischen, sozialen Ressoucen von den Bürgern der Kommune bestimmt sind, ebenso ihre Nachhaltigkeit, bzw. Verwendung in der Sache. Auch kann die Kommune nur über die Dinge bestimmen, für die sie ordnungspolitisch die Kompetenz hat.
Modul2: Direkte Demokratie ist das Tun der Menschen an sich, und nicht der Zweck einer interessengeleiteten Demographischen Mehrheit. Ordnungspolitisch ist die Mitbestimmung der Bürger durchaus gewünscht, jedoch müssen auch hier Schranken der Mitbestimmung bestimmt sein, da z.B. eine Bürgerversammlung oder ein Bürgerbegehren mit Gemeinderat ähnlicher Beschlusskraft keine Haftung für ihren Beschluss übernehmen kann. So können interessegeleitete demographische Entscheidungen gegen kommunale Interessen stehe. Unwirtschaftliches Verhalten ist die Folge, d.H: Forderungen an die Kommune können populistisch lanciert werden. Die z.B. misswirtschaftlichen Folgen müssen alle Bürger der Kommune tragen, ohne den beschließenden Gemeinderat haftbar machen zu können. Es fehlen also klar bestimmte Schranken für die Kompetenz der Bürgerversammlungen bzw. - Entscheide.
... modul3: Kommunen können angehalten werden ihre Privatwirtschaftlichen Verträge offenzulegen, was ein Bestandteil des Vertrages mit dem Auftragnehmer sein muss. Hier muss der LV für einen Mindeststandart auf landespolitischer Ebene wirken, um auf Landesebene ein Transparenzgesetz zu erwirken. Kommunalpolitische Satzungen werden sonst durch den Gemeinerat beschlossen. Und hier sind die Kandidaten vor Ort gefragt, wie sie das mit ihren regionalen Kenntnissen als _ihr_Wahlprogramm_ setzen. Der LV kann gern kommunalpolitische Vorschläge entwickeln, sollte sich jedoch inhaltlich keine Inhalte durch Beschluss vorgeben. man: Subsidiarität.
.. modul5: "Verkehrsinfrastruktur" ist weitestgehend ebenso Sache der Kommunen bzw. der Bürger vor Ort. Landespolitische Einflusnahme durch /Beschluss/ ist hier ebenso "TopDown". Wie hier vorgegangen wird bzw. welche Entscheidungsgrundlagen wirken ist ebenso die Sache der Menschen vor Ort.
... modul5: Die MItsprache von Bürger bei der Stadtentwicklung ist bereits gegeben. HIer wäre es sinnvoll die Menschen vor Ort darüber zu informieren. Jedoch ist die landespolitische Einflussnahme auf die regionale Stadtentwicklung zu hinterfragen. Hier sein insbesondere das Landesentwicklungsprogramm erwähnt, was zentral aus München bestimmt, wie sich eine Stadt/Gemeinde entwickeln kann. Kritik der Landespolitik muss auf dieser Ebene erfolgen. Die Landespolitik bzw. der LV Bayern ist das Sprachrohr der Lokalpolitik auf landesebene und nicht umgekehrt.
... modul6: auch Bürgerhaushalte können grundlegend durch die Landesgesetzgebung beschlossen werden. HIer ist der LV Bayern gefragt. Kommunal gesehen müssen die Menschen vor Ort entscheiden, ob sie einen Bürgerhaushalt haben wollen bzw. welche Kompetenz dieser hat.
... Modul 7: Der ganze Antrag gibt zwar vor eigenständige und selbstbestimmter Bürger zu fördern, jedoch versucht der Antrag grundlegende Entscheidungsmuster programmatisch vorzugeben: Eigenständig/selbstbestimmt sieht anders aus.
... Modul7: Auch hier ist es nicht akzeptabel, dass Landespolitik die Kommunalpolitik bestimmen will (TopDown)."regionale Wirtschaftskreisläufe" können nur in der Region bestimmt werden. Landespolitisch ist dafür zu sorgen, dass sich diese entwickeln können. Zudem ist es vollkommen Unsinnig auf dieser Ebene eine "Abschaffung der Kammerpflicht" zu fordern, da hier keine Lösung für entsprechende von den Kammern geordnete Berufsbilder geboten wird bzw. geboten werden kann.
.. modul8: Kultur und Kunst durch Politik bzw. des Staat/die Kommune bestimmen zu wollen ist fragwürdig. Was Kunst und Kultur ist bestimmt die bürgerliche Gesellschaft durch ihr tun, - und nicht durch herrschaftliche sowie kommunale Verordnung. Kommunale Einrichtungen für Kunst und Kultur sind ebenso durch die Kommunen bzw. Menschen vor Ort bestimmt.


  1.  ?
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...