BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Wahlprogramm 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Wahlprogramm (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.2.

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Antragstitel

Mindestlohn in Bayern bei öffentlichen Ausschreibungen

Antragsteller
Antragstyp

Wahlprogramm

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgendes einzufügen

Mindestlohn in Bayern bei öffentlichen Ausschreibungen

Jeder Mensch hat den Anspruch auf eine gerechte Bezahlung. Insbesondere staatliche Stellen haben hier eine besondere Vorbildfunktion. Wir fordern deshalb das alle öffentlichen Aufträge und Ausschreibungen in Bayern sollen den Auftragnehmer verpflichten gültige Tarifvereinbarungen einzuhalten und/oder einen Mindestlohn zu zahlen, der mindestens der aktuellen Niedrieglohngrenze für Deutschland gemäß der Definition der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) entspricht, als Höchstarbeitszeit ist hierbei von einer 40 Stunden Woche auszugehen.


Neue Fassung
== Mindestlohn in Bayern bei öffentlichen Ausschreibungen ==


Jeder Mensch hat den Anspruch auf eine gerechte Bezahlung. Insbesondere staatliche Stellen haben hier eine besondere Vorbildfunktion. Wir fordern deshalb das alle öffentlichen Aufträge und Ausschreibungen in Bayern sollen den Auftragnehmer verpflichten gültige Tarifvereinbarungen einzuhalten und/oder einen Mindestlohn zu zahlen, der mindestens der aktuellen Niedrieglohngrenze für Deutschland gemäß der Definition der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) entspricht, als Höchstarbeitszeit ist hierbei von einer 40 Stunden Woche auszugehen.
Antragsbegründung

Achtung HINWEIS

   Antrag ist im Wahlprogrammantrag 19 Arbeit und Soziales ebenfalls enthalten!
   Kann also bei Annahme von Wahlprogrammantrag 19 zurückgezogen werden.'


Die bayrische Regierung hat eine Vorbildfunktion.

   Sie darf sich nicht selbst an Lohndumping beteiligen.
   Bayern hat als einiges von wenigen Bundesländern überhaupt keine Mindestlohn/Tarifbindungsregel.
   Die Mindestlohngrenze ist an die Definition des Wahlprogrammes der niedersächsichen Piraten angelehnt.
   Die monatliche Niedriglohngrenze liegt bei 1869 € für 2010. (Laut Bundesamt für Statistik)
   Das entspricht bei einer 40 Stunden Woche: 10,78 € (173,3Std pro Monat)
Gruppe
  • Arbeit und Soziales
PirateFeedback
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

14.04.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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