BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Positionspapier 008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.2.

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Antragstitel

Evidenzbasierte Haltung zum gesetzlichen Umgang mit der E-Zigarette

Antragsteller
Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Diese besteht aus einem elektronisch betriebenen Verdampfer und einem Behältnis, das mit der zu verdampfenden Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid, gefüllt ist. Die Liquids bestehen aus einer Trägersubstanz (z.B. Propylenglykol) und Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entstehen weder Rauch noch nach derzeitigem Wissenstand andere, für Dritte schädliche Emissionen.

Die Piratenpartei fordert:

  • Es müssen Qualitätsstandards als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel der Liquids geschaffen werden (Ausweispflicht für Inhaltsstoffe, kindersichere Behältnisse, Angabe der Nikotinkonzentration, Zulassungsregeln für Produzenten usw.).
  • Eine Höchstkonzentration für Nikotin in den Liquids soll, idealerweise europaweit, festgelegt werden.
  • Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Jugend- und Verbraucherschutzes getroffen werden. Abgabe und Handhabung von Liquids sollen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet werden.
  • Die Einbeziehung der E-Zigarette ins »Nichtraucherschutzgesetz« ist abzulehnen. Insbesondere ist kein Grund erkennbar, die Benutzung von E-Zigaretten auf Raucherbereiche zu beschränken.


Antragsbegründung

Die E-Zigarette ist ein neuartiges Produkt für einen alternativen schadstoffminimierten Nikotinkonsum, welches den Rauchvorgang simuliert, und daher kontrovers diskutiert wird. Aufgrund der Neuartigkeit bestehen keine bundes- oder EU-einheitlichen Regelungen bzgl. Herstellung, Import, Handel und Konsum. Die Piratenpartei sollte bei der zu erwartenden Ausgestaltung von Regelungen zur E-Zigarette maßgeblich Einfluß nehmen, um jeglicher willkürlichen Bevormundungs- und unfundierten Verbotspolitik entgegen zu wirken.

Hinweis: Die Ablehnung der Einbeziehung der e-Zigarette ins Nichtraucherschutzgesetz und die damit verbundene Beschränkung des Dampfens auf Raucherräume geht konkret auf die aktuelle Verordnungslage in Hessen bzw. die vorgeschlagene Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen zurück. Vergleiche dazu den Gesetzesentwurf NRW (Seite 13) und die Sicht des Sozialministeriums Hessen.

Zur grundlegenden Information zur E-Zigarette siehe den sehr ausgewogenen und ausführlichen Wikipedia-Artikel zur E-Zigarette und die dort verlinkte Literatur.

Der Antrag wurde aus dem Bundesantragsportal raubmordkopiert.

Gruppe
  • Gesundheit und Verbraucherschutz
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

25.04.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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