BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Positionspapier 004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.2.

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Antragstitel

Position zu Beschneidung: einheitliche Regelungen statt religiös motivierter Ausnahmen

Antragsteller
Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei Bayern spricht sich gegen die Schaffung gesetzlicher Ausnahmen zugunsten religiös motivierter Beschneidungen aus. Dies würde das Recht auf freie Religionsausübung über das Kindeswohl und die körperliche Unversehrtheit stellen, was wir nicht akzeptabel finden. Zugleich ruft die Piratenpartei Bayern dazu auf, die Diskussion auf sachlicher, medizinisch und wissenschaftlich fundierter Ebene zu führen und chirurgische Eingriffe an Kleinkindern nach deren medizinischen Folgen und nicht nach deren Begründung (beispielweise als religiöses Ritual) zu beurteilen. Dabei muss vom Einzelfall ausgehend begründet werden, ob ein Eingriff medizinisch vorteilhaft (z.B. Impfung), medizinisch unbedenklich oder medizinisch nicht akzeptabel (z.B. weibliche Beschneidung) ist. Medizinisch aus Sicht des Kindes vorteilhafte und unbedenkliche Eingriffe sollen dabei einheitlich nach Ermessen der Eltern erlaubt, nicht akzeptable Eingriffe einheitlich verboten werden.


Antragsbegründung

Die Beschneidungsdebatte hat mit der Einigung der Parlamentsparteien ihr vorläufiges Ende gefunden, kann aber jederzeit wieder aufflammen, insbesondere, wenn gegen die jetzige Gesetzeslage eine (Verfassungs-)klage eingehen sollte. Eine Positionierung der Piratenpartei wäre deswegen auf jeden Fall hilfreich.

Ein säkularer Staat darf Körperverletzungen nicht in Bezug auf eine religiöse oder sonstwie ideologisch begründete Motivation erlauben oder untersagen. Eine "Lex Beschneidung", wie von den im Bundestag vertretenen Parteien ins Gespräch gebracht, wäre ein fatales Signal, da hierbei die Religionsfreiheit der Eltern über die körperlichen Unversehrtheit der Kinder und deren Wohl gestellt würde. Es würde schwierig, sich, nachdem ein solches Gesetz einmal verabschiedet wäre, von anderen Praktiken, wie etwa der weiblichen Beschneidung, aber auch von Körperstrafen in der Erziehung ausreichend zu distanzieren. Gleichzeitig darf die Beschneidung nicht alleine deshalb abgelehnt werden, weil sie (in manchen Fällen) religiös motiviert ist. Es gibt durchaus Untersuchungen, die der Beschneidung Unbedenklichkeit attestieren oder positive gesundheitliche Effekte ausfindig machen.

Das Positionspapier zielt darauf ab, die Debatte weg vom Thema Religion, hin zu einer rein medizinischen Abwägung zu bewegen (mir ist durchaus bewusst dass diese Betrachtung bereits eine Abwägung zu Ungunsten von Religionen darstellt). Ich hege dabei die Vermutung, dass eine unter entsprechenden Bedingungen durchgeführte Beschneidung dabei durchaus im legalen Bereich bleiben könnte, während gleichzeitig eine klare Absage an andere, gefährlichere religiöse Praktiken erteilt wird und der Stellenwert der Religionsfreiheit im Vergleich zu anderen Grundwerten nicht überhöht wird.

Gruppe
  • Sonstiges
Zuständigkeit
  • Bund


Datum der letzten Änderung

25.04.2013


Anregungen

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Diskussion

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—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

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