BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Informationsfreiheitsgesetz für Bayern
Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Thomas Mayer und Daniel Seuffert. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- EA03
- Beantragt von
- Thomas Mayer und Daniel Seuffert
- Programm
Positionspapier
- Schlagworte Pro
- Informationszugang, Bürgerrecht, Verwaltungstransparenz
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Die Piratenpartei Bayern fordert, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten.
Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung der Landeshauptstadt München und der der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankern.
Die Verwaltungsgebühren sollen so gestaltet werden, dass sie das Informationsrecht nicht behindern und sich auf die verursachten Zusatzkosten beschränken. Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein.
links zu o. g. Text:
- Begründung
Die von der Piratenpartei Bayern geforderte Informationsfreiheitssatzung für alle Kommunen in Bayern ist stark angelehnt an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist damit ein Kontroll- und Mitgestaltungsrecht aller Bürger.
Informationsfreiheitsgesetze wurden auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben.
Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen. Um eine Eskalation zahlreicher Konflikte vorzubeugen, ist es nötig, Einsicht in entsprechende Unterlagen zu gewährleisten. Alle Kommunen würden von solch einer Satzung profitieren.
link:
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Thomas Mayer
- Martin Schön
- Daniel Seuffert
- Manfred Plechaty
- Klaus P. Segatz
- CEdge
- Christian Baumeister (Chris)
- PiratAndi
- Volkerm Ich mit dem "Kommunalen Gedanken" nicht glücklich....jedoch ein guter Schritt
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- cmrcx
- Ron, auf landesebene sollten wir uns für ein IF-Gesetz einsetzen, Satzungen sind der Versuch auf kommunaler Ebene darauf zu reagieren, dass es noch kein Gesetz gibt - generell sollte es das Ziel sein, ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild zu beschließen und dies zu fordern
- Coffein-junkie Die genannten Satzungen(Münchner Modell) an denen das Ganze orientiert werden soll, sind aufgrund der darinn enthaltenen Auschlussklauseln leider nichts wert. Die enthaltenen Ausschlussklauseln sind so formuliert das trotz der Informationsfreiheitssatzung alle Entscheidungen unter ein Ausschlusskriterium fallen können und somit trotzdem nicht veröffentlicht werden müssen.Wir haben z.B. in Regensburg seit einem Jahr schon selbige Satzung nach Münchner Vorbild und die Stadt kann problemlos alles unter ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln. Die einzig sinnvolle Satzung währe nach dem Hamburger Modell zu erstellen, aber nicht nach dem Münchner Modell.
Zur Verdeudlichung hier der §6 der Münchner Satzung mit den genannten Ausschlusskriterien:
"§ 6 Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs (1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. (2) Der Anspruch besteht insbesondere nicht, 1. wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind, 2. wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten handelt, 3. wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt, 4. wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä. handelt, 5. wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder 6. wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. (3) Soweit und solange Informationen aufgrund der vorstehenden Absätze nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht Anspruch auf Zugang zu den übrigen Informationen. Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach den Abs. 1 oder 2 ausgeschlossenen Informationen"
- Benutzer:Theseus_1 - Begruendung siehe unten
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- geht es nun um eine Satzung oder ein Gesetz? Sprachlich ist der Antrag mE auch sehr verbesserungsbedürftig --Thomas 15:04, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Antrag gut, aber bitte als Positionspapier fürs Wahlprogramm. CEdge
- Von wem soll der Landesverband das fordern? Vom Bayerischen Landtag? Der ist nicht zuständig für Gemeindesatzungen. Die Münchener IFS ist ein Negativbeispiel. Die Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit ist nicht mehr ausreichend, weil sie in vielen Regelungen zu unpräzise ist. Daher sind in Analogie zum HambTG "Transparenz- und Informationszugangssatzungen" erforderlich. Fordern wir uns selbst dazu auf, in unseren Gemeinden TIF-Satzungen durchzusetzen? Dann reicht ein entsprechendes Positionspapier. Eine TIFS für alle Gemeinden in Bayern kann es nicht geben und sie wäre nicht sinnvoll wegen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der unterschiedlichen Bedingungen. --Perikles 18:51, 12. Sept. 2012 (CEST)
- Werdet keine "Alibi-Piraten", wägt den Nutzen für den Bürger und die Kosten des Rufs der Piraten besser ab. Die Piraten stehen für mehr Bürgerrechte ein, nicht für mehr Rechte für die Ämter. Heute wird eine IFS in der Kasseler Stavo diskutiert. Der erste Antrag der Piraten war sehr vielversprechend. Im geänderten Antrag werden aber die Möglichkeiten, die den Ämtern erlauben die Daten nicht herauszugeben in Art und Menge gegenüber dem Münchner Entwurf noch getoppt. Meiner Meinung nach verkaufen sich die Piraten mit diesem eingebrachten Entwurf als "Alibi-Piraten". Wenn die Stadtverordnetenversammlung (StaVo) den Antrag so annimmt, ist den Bürgern nicht geholfen. Die Stadt kann aber behaupten, das sie eine Bürgernähe geschaffen hat. Und das mit den Stimmen der Piraten. Da kann ich nur hoffen, das die Bürger das nie verstehen. Sonst werden sie den Eindruck gewinnen, auch von den Piraten veraten worden zu sein. mfg aus Hessen, Ingenieur.politik 16:11 Uhr, 12.11.2012
- Argument 2
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