BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/GO: Gesammelte Verbesserungen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von cmrcx.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
GO2
Beantragt von
cmrcx
Titel 
GO: Gesammelte Verbesserungen
Antrag

In der GO des LPT sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:


1. Die Überschriften der Abschnitte bekommen die jeweilige Paragraphennummer vorangestellt.

Bisher sind die Nummern nur im Inhaltsverzeichnis ersichtlich. Es gäbe auch die Möglichkeit, dass jeder Benutzer die Anzeige der Nummern in seinen Einstellungen aktiviert, aber das ist nicht zumutbar.


2. Das Protokoll muss die nicht behandelten Anträge nicht mehr enthalten. Es muss aber die Ergebnisse der Wahlen enthalten, auch wenn kein separates Wahlprotokoll erstellt wird.

§1 (3) Satz 1 erhält folgende Fassung:

Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
  • alle behandelten Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
  • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
  • Ergebnisse aller Wahlen oder falls vorhanden das Wahlprotokoll
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Protokollführers, der Versammlungsleitung und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beurkundet.

bisherige Fassung:

Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
  • gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
  • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
  • das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist)
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Protokollführers, der Versammlungsleitung und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beurkundet.


3. Zustimmungsquorum beim GO-Antrag auf geheime Abstimmung

§4 (3) erhält folgende Fassung:

Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Wahl oder Abstimmung beantragen {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}. Bei Abstimmungen über Anträge ist dafür die Zustimmung von 10 Stimmberechtigten erforderlich. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer offen abgestimmt.

bisherige Fassung:

Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.


4. Zustimmungsquorum beim GO-Antrag auf Auszählung

§4 (5) erhält folgende Fassung:

Das Ergebnis einer offenen Wahl oder Abstimmung wird vom Versammlungsleiter nach Augenmaß festgestellt und mitgeteilt. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag erfolgt eine genaue Auszählung {GO-Antrag auf Auszählung}. Dieser Antrag erfordert die Zustimmung von mindestens 10 Stimmberechtigten.

bisherige Fassung:

Das Ergebnis einer offenen Wahl oder Abstimmung wird vom Versammlungsleiter nach Augenmaß festgestellt und mitgeteilt. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}


5. Der GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung erfordert die Zustimmung von 1/3 der Abstimmenden.

§4 (8) erhält folgende Fassung:

Auf Antrag findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}. Dieser Antrag erfordert die Zustimmung von mindestens einem Drittel der Abstimmenden.

bisherige Fassung:

Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}


6. Ob Anträge konkurrieren entscheidet der Wahlleiter. Durch einen GO-Antrag kann diese Entscheidung geändert werden.

Folgender Absatz wird als §6.1 (4) eingefügt:

Ob Anträge sich gegenseitig ausschließen, entscheidet der Wahlleiter. Durch einen {GO-Antrag auf Feststellung der Konkurrenz von Anträgen} kann diese Entscheidung durch einen eigenen Vorschlag ersetzt oder verändert werden.


7. Nicht behandelte Anträge verfallen.

Folgendes wird als neuer Absatz in §6.2 eingefügt:

Auf dem Parteitag nicht behandelte Anträge verfallen.


(8. gestrichen)


9. Mehrheiten beziehen sich auf Stimmzettel, nicht auf die einzelnen Stimmen bei Approval Voting.

§4 (5) letzter Satz erhält folgende Fassung:

Mehrheiten beziehen sich immer auf die gültigen abgegebenen Stimmzettel.

bisherige Fassung:

Mehrheiten beziehen sich immer auf die gültigen abgegebenen Stimmen.


10. Stellungnahme des Antragstellers

§6.2 (1) wird durch die folgenden Absätze (1) und (2) ersetzt, nachfolgende Absätze werden ggf. neu nummeriert:

(1) Ein Antragsteller hat das Recht, den Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.

(2) Ein Antragsteller hat das Recht, auf Fragen zum Antrag direkt zu antworten sowie nach dem Ende der Rednerliste zu den Wortmeldungen Stellung zu beziehen.

bisherige Fassung:

(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.


Begründung

Dies sind alles Punkte, die uns auf dem letzten LPT und in der Zwischenzeit als verbesserungsbedürftig aufgefallen sind. Da ich zu diesen Punkten wenig Widerspruch erwarte, habe ich sie alle zusammen in einen einzigen Antrag gepackt. Sollte jemand an einem der Punkte etwas auszusetzen haben, bitte ich darum, nicht einfach gegen den Antrag zu stimmen, sondern den Punkt mit mir noch vor dem Parteitag zu klären. Falls sich ein Punkt wider erwarten als kontrovers herausstellen sollte, kann ich ihn auch in einen separaten Antrag verlagern. Sollte es noch Weiteres geben, was in der GO verbessert werden sollte, könnt ihr mir das auch gerne sagen. Ich sehe erfahrungsgemäß nicht alle Fehler alleine.

Hier ist die aktuelle GO: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Geschäftsordnung_des_bayrischen_Landesparteitags


zu 3. (Zustimmungsquorum beim GO-Antrag auf geheime Abstimmung):

Wenn ein GO-Antrag auf geheime Abstimmung nur aus Versehen, als Spaß oder zur Sabotage gestellt wird, kostet uns dies auf einem Parteitag unnötig eine Menge Zeit. Je größer ein Parteitag wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit und der entstehende Aufwand. So was kam bereits vor und ließe sich durch diese Änderung zukünftig vermeiden. Selbstverständlich soll eine Abstimmung geheim durchgeführt werden, wenn dies berechtigt ist. In diesem Fall werden aber sicher 10 Teilnehmer dem Antrag zustimmen.

Bei Wahlen genügt weiterhin der Antrag eines einzelnen, aber die meisten Wahlen sind ohnehin geheim.

Beim BzPT Oberbayern wurde diese Änderung mit einem Quorum von 5 Piraten angenommen. Ich habe das Quorum hier auf 10 Piraten erhöht, da der LPT deutlich größer sein wird. Beim Bundesparteitag gilt diese Regelung seit Neumünster mit einem Quorum von 50 Stimmberechtigten. Auch dieses Quorum wurde bei der Abstimmung über den neuen Mitgliedsbeitrag erreicht.


zu 4. (Zustimmungsquorum beim GO-Antrag auf Auszählung) und 5. (Der GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung erfordert die Zustimmung von 1/3 der Abstimmenden):

Bisher war es unklar, was mit "auf Antrag der Versammlung" und "auf Verlangen der Versammlung" gemeint ist.


zu 7. (Nicht behandelte Anträge verfallen.):

Das haben wir nie anders gemacht, es war nur bisher nicht geregelt.


zu 9. (Mehrheiten beziehen sich auf Stimmzettel, nicht auf die einzelnen Stimmen bei Approval Voting.):

Dies ändert an unserem Wahlverfahren nichts. Es ist nur eine eindeutigere Formulierung.


zu 10. (Stellungnahme des Antragstellers)

So haben wir das auch beim letzten Landesparteitag gemacht. Es gab aber auch schon Parteitage, bei denen die Antragsteller nicht diese Möglichkeiten hatten. Deshalb soll das jetzt klargestellt werden. In Absatz 1 wird außerdem nun berücksichtigt, dass es mehr als nur einen Antragsteller geben kann.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Thomas 22:42, 30. Aug. 2012 (CEST)
  3. CEdge
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • zu 4. Zustimmung von 1/3 ist nicht nur völlig unverhältnismässig (geheime Auszählung ist viel aufwendiger), sondern erfordert wiederum eine Abschätzung/Auszählung der 1/3. Wenn nicht gerade ein idiot savant Wahlleiter ist, hat man das gleiche Problem. Vorschlag: Zustimmung von 5 Stimmberechtigten, da geringerer Aufwand als geheime Abstimmung. --Thomas 17:00, 26. Aug. 2012 (CEST)
    • Die Abschätzung von 1/3 ist kein besonderes Problem, das ist genauso wie bei 2/3. Dass jemand, wenn die 1/3 nicht erreicht werden, eine Auszählung beantragt, ist nicht möglich, denn das hätte er schon vor der Abstimmung beantragen müssen. Von mir aus können wir aber auch eine niedrigere Hürde machen, mal schauen, was die anderen dazu sagen. --cmrcx 18:39, 26. Aug. 2012 (CEST)
      •  ?? wenn bezweifelt wird, das der Wahlleiter eine 2/3 Mehrheit feststellen kann (was bei nicht sehr eindeutigen Ergebnissen eigentlich immer bezweifelt werden könnte), wie soll er dann 1/3 der Abstimmenden feststellen können? Relative Angaben erfordern die Kenntnis der Gesamtzahl. Kleine absolute Zahlen lassen sich sofort feststellen. --Thomas 00:03, 27. Aug. 2012 (CEST)
      • Ich habe die Hürde jetzt genauso wie beim GO-Antrag auf geheime Abstimmung gemacht. --cmrcx 10:59, 27. Aug. 2012 (CEST)
  • zu 6. Ob Anträge als konkurrierend einzuschätzen sind, sollte nicht der Wahlleiter entscheiden, sondern die Versammlungsleitung. --Hartmut Ernst 22:05, 30. Aug. 2012 (CEST)
    • Aha, warum? Eigentlich ist es ja egal, es sollte nur irgendjemand zuständig sein. Bisher hat so was oft der Wahlleiter entschieden. Der Wahlleiter hätte auch mehr Zeit, sich so was nebenbei anzuschauen, während die Versammlungsleitung ja schon ganz gut ausgelastet ist. --cmrcx 22:22, 30. Aug. 2012 (CEST)
  • zu 8. klar dagegen. Die visuelle Einschätzung ist schon bei kleineren Versammlungen sehr fehleranfällig. Sieht man beide Stimmkarten gleichzeitig, lässt sich das visuell viel leichter vergleichen als zweimal hintereinander die Zahl der Stimmen abzuschätzen und dann miteinander zu vergleichen. Bei einem LPT sollte es also immer zwei Stimmkarten geben. Idealerweise wären diese Weiss(JA) und Schwarz (NEIN), da Menschen Helligkeitsnuancen viel feiner als Farbe unterscheiden können. Die Gesamthelligkeit wäre also proportional zur Zustimmung. --Thomas 17:00, 26. Aug. 2012 (CEST)
    • Wende Dich damit an die Leute, die das organisieren. Wenn die zusagen, dass alle LPTs in Zukunft mit 2 Stimmkarten ausgestattet werden, können wir das hier weglassen. Dass man verschiedene Farben (oder Helligkeiten) besser vergleichen können soll als die selbe Farbe nacheinander, kann ich mir übrigens nicht vorstellen. Ich würde das Gegenteil vermuten. Mir ist das aber völlig egal, ich will bloß nicht, dass wieder irgendwelche Satzungstrolle sich an so einer Nebensache festbeißen und damit den Parteitag aufhalten. --cmrcx 18:39, 26. Aug. 2012 (CEST)
      • offenbar gab es bisher immer 2 Stimmkarten. Ich schlage die Regelung der BPT GO vor "(2) Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als »Ja« und »Nein« gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird gleichzeitig, bei Bedarf auch nacheinander, nach Ja- und Nein-Stimmen gefragt, es ist die jeweils gewünschte Stimmkarte zu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählt." Die Farben muss man nicht festschreiben. Definiere "Satzungstrolle". Wenn wir uns nicht festlegen wollen, wie Beschlüsse fair zustande kommen, wofür brauchen wir dann eine GO? --Thomas 00:03, 27. Aug. 2012 (CEST)
        • Soweit ich mich erinnern kann, gab es auf den bayrischen Landesparteitagen bisher immer nur eine Stimmkarte. Wir können uns ja dann mal überraschen lassen, wie viele Stimmkarten wir diesmal bekommen. Falls es zwei sind, streichen wir diesen Änderungspunkt. --cmrcx 10:31, 27. Aug. 2012 (CEST)
          • Ich habe erfahren, dass es zwei Stimmkarten geben wird. Deshalb habe ich den Punkt nun raus genommen. --cmrcx 22:27, 30. Aug. 2012 (CEST)
            • ok. man hätte noch das "gleichzeitig" streichen können, damit der VL frei steht, wie sie abstimmt. ist aber nebensächlich. --Thomas 22:29, 30. Aug. 2012 (CEST)
  • zu 9. es gibt bei geheimen Abstimmungen bisher keine konsequente Möglichkeit der Enthaltung. Man kann nur Komplettenthaltung wählen, d.h. man gibt keinen Stimmzettel ab. Ansonsten ist man gezwungen Ja oder Nein zu wählen. Das ist kein demokratisches Approvalvoting. Es gibt zwei Lösungen: 1. Einführung einer jeweils dritten Antwortungmöglichkeit (3=Enthaltung, bei mehreren Alternativen extra Feld oder Durchstreichen von Zahl+Kästchen) für Enthaltung bei einer Option und ignorieren der Stimme bei der Auszählung, oder 2. Umstellung auf absolute Mehrheiten: es wird eine Mehrheit der Stimmen aller akkreditierten nötig. Nein wäre das gleiche wie Enthaltung. Das wäre allerdings inkonsistent, da bei offenen Abstimmungen die einfache Mehrheit gilt (Enthaltungen zählen nicht). --Thomas 17:11, 26. Aug. 2012 (CEST)
    • Das hat mit diesem Antrag hier nichts zu tun. Wenn Du ein neues Wahlverfahren willst, dann erstelle dazu ein Konzept und schreibe dann einen Antrag. --cmrcx 18:39, 26. Aug. 2012 (CEST)
      • es bezieht sich genau auf die Frage einfach vs. absolut in §4 (4) (BTW). Das Ziel dieses Antrags sind gesammelte Verbesserungen. Also gehört es hierein. Verbesserungsvorschlag Neufassung §4 (4):
        Bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer des Stimmzettels wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Bei Abstimmungen über Anträge und bei Wahlen findet eine Akzeptanzwahl statt. Jeder Stimmberechtigte kann jedem Antrag bzw. Kandidaten höchstens eine Stimme geben. Es dürfen nur Stimmen für die Nummern auf dem Stimmzettel vergeben werden, die vom Wahlleiter vor der Abstimmung den Anträgen bzw. Kandidaten zugeordnet und bekannt gegeben wurden. Markieren bzw. Freilassen des Kästchens rechts neben der Nummer gilt als Zustimmung bzw. Ablehnung. Durchstreichen der Nummer gilt davon unabhängig als Enthaltung. Mehrheiten beziehen sich immer auf die gültigen abgegebenen Stimmen ohne Enthaltungen. --Thomas 00:03, 27. Aug. 2012 (CEST)
        • Ein neues Wahlverfahren ist im Gegensatz zu den in diesem Antrag aufgeführten Punkten keine Kleinigkeit und wird auch vermutlich auf Widerspruch stoßen. Deshalb lehne ich es ab, das in diesen Antrag aufzunehmen. --cmrcx 10:31, 27. Aug. 2012 (CEST)
    • Ein leer abgegebener Stimmzettel ist genau die von Dir gewünschte Enthaltung. Roland Köhler 21:43, 28. Aug. 2012 (CEST)
      • bies lies meinen Kommentar: man kann sich bisher nicht bei Einzelpersonen enthalten, nur für alle auf einmal. --Thomas 22:11, 28. Aug. 2012 (CEST)
      • Das muss ich berichtigen. Ein leer abgegebener Stimmzettel ist nur bei einer Ja/Nein-Abstimmung eine Enthaltung, weil er dann nämlich ungültig ist. Beim Approval Voting dagegen ist ein leerer Stimmzettel eine Ablehnung aller Anträge bzw. Kandidaten. Eine Enthaltung ist hier durch ungültig machen des Stimmzettels möglich, indem man ihn beispielsweise durchstreicht. So steht es in allen mir bekannten GOs. --cmrcx 14:17, 29. Aug. 2012 (CEST)
  • zu §6.2 bitte noch "Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen" durch "Ein Antragsteller hat das Recht, den Antrag in kompakter Rede vorzustellen" ersetzen, da es häufig mehrere Antragsteller gibt. --Thomas 15:29, 4. Sep. 2012 (CEST)
    • done --cmrcx 20:58, 4. Sep. 2012 (CEST)