BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Finanzgremium

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Thomas, Josef.

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Titel = Finanzgremium
Änderungsantrag Nr.
S05
Beantragt von
Thomas, Josef
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / §9 (1) und §9c
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung Abschnitt A §9 (1) hinter "das Landesschiedsgericht" den Text ", das Finanzgremium" einzufügen und in der Satzung Abschnitt A den Paragraphen §9c hinzuzufügen:

neuer Paragraph §9c

§9c - Finanzgremium

(1) Das Finanzgremium als für Finanzangelegenheiten zuständiges Gremium verwaltet die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des Landesverbandes. Jedes Mitglied des Finanzgremiums ist an die Weisungen des Schatzmeisters gebunden und alleine für die Konten des Landesverbandes vertretungsberechtigt.

(2) Der vom Parteitag gewählte Schatzmeister gehört dem Finanzgremium an. Weitere Mitglieder des Finanzgremiums können vom Parteitag gewählt und nachgewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag oder mit der Wahl eines neuen Vorstands.

(3) Solange der vom Parteitag gewählte Schatzmeister handlungsunfähig oder das Amt des Schatzmeisters unbesetzt ist, gehört ein vom Finanzgremium aus dessen Reihen geheim gewähltes Mitglied gemäß §11 (2) PartG dem Vorstand an, fungiert dort als Schatzmeister und ist für die Unterzeichnung des Rechenschaftsberichts gemäß §23 (1) PartG und Erlangung von Spenden gemäß §25 PartG zuständig.

neuer Absatz §9(1), Änderungen fett

Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, das Finanzgremium und der Vorstand.

Begründung
alter Absatz §9(1)

Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der Vorstand.

Mit zunehmender Mitgliederanzahl und insbesondere während des Wahlkampfes, ist das Amt des Schatzmeisters sehr arbeitsintensiv und verantwortungsvoll und kann kaum einem einzelnen ehrenamtlichen Mitglied zugemutet werden. Falls der Schatzmeister seine Aufgaben an andere Mitglieder delegieren will oder muss, haftet der alleine Schatzmeister für deren Handlungen und muss dabei auf deren Zuverlässigkeit und Kompetenz hoffen. Das Parteiengesetz (PartG, fünfter Abschnitt) gibt zudem vor, welche Aufgaben ausschliesslich der Schatzmeister erledigen darf. Dazu gehört die Spendenerlangung (oder Delegation an einen hauptamtlichen Mitarbeiter) und das Unterschreiben des Rechenschaftsberichts. Bei Rücktritt oder Handlungsunfähigkeit des Schatzmeister ist eine kommissarische Vertretung laut PartG nicht zulässig. Der Landesverband wäre dann finanziell handlungsunfähig.

Deswegen sollen hiermit dem Schatzmeister weitere vom Parteitag gewählte ehrenamtliche Helfer in einem Gremium zur Verfügung gestellt werden können. Deren Verantwortlichkeit und Pflichten werden in der Satzung festgelegt und diese haften damit selber für ihre Handlungen. Dadurch kann der Schatzmeister transparent auf Helfer zurückgreifen, die für die Finanzen das Vertrauen des Parteitags geniessen und die für grobe Verstösse selbst haften. Der Schatzmeister muss beim Delegieren nicht mehr hohe Risiken eingehen. Der Schatzmeister bleibt weiterhin der Hauptverantwortliche und die Helfer sind an dessen Weisungen gebunden. Durch die Arbeitsentlastung soll auch die Wahrscheinlichkeit eines Rücktritts des Schatzmeisters minimiert werden und selbst im Falle eines Rücktritts die Stellvertretung geregelt sein, bis der Parteitag einen neuen Schatzmeister wählt.

Auch Schatzmeister von Untergliederungen, zukünftige Nachfolger und kompetente Personen, die nicht im Vorstand aktiv sein wollen, können damit in das Gremium gewählt werden. Werden keine Mitglieder ins Finanzgremium gewählt, gibt es keinen Unterschied zur existierenden Lösung (ein Schatzmeister).

Das Achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (2002) berücksichtigt explizit die Möglichkeit eines solchen Finanzgremiums: § 23 Abs. 1 Satz 4 PartG "Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Vorstandsmitglied unterzeichnet." Dieses neue Modell ist gerade für ehrenamtliche Schatzmeister sinnvoll und wird in Battis & Kersten (2003) "Regelungsdefizite des neuen Parteispendenrechts", Juristenzeitung 13 diskutiert.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert 08:48, 18. Aug. 2012 (CEST)
  2. Thomas
  3. JosefJosef aus Bayern 22:17, 20. Aug. 2012 (CEST)
  4. Daniel Seuffert
  5. Manfred Plechaty
  6. Klaus P. Segatz
  7. Franz Josef Bachhuber
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Albert Barth 09:02, 17. Aug. 2012 (CEST)
  2. Wastl Steinhäußer
  3. Benjamin Stöcker (Wie viele Organe wollen wir denn so auf Parteitagen wählen? )
  4. Volkerm 17:10, 24. Aug. 2012 (CEST)
  5. Perikles
-- die Stimmen bis hier beziehen sich auf eine ältere, deutlich unterschiedliche Version des Antrags
  1. Stefan 'sekor' Körner 20:44, 30. Aug. 2012 (CEST) Es ist nicht sinnvoll, die Teams, die Vorstandsmitglieder brauchen, um ihre Arbeit zu machen, gleich als zwingend in die Satzung zu schreiben. Dazu kommt, dass über die Zusammensetzung des Gremiums nichts geregelt ist. -- der Schatzmeister kann dadurch, aber muss nicht, auf die vom Parteitag gewählten Helfer zugreifen, die, anders als lediglich Beauftragte, selbst für ihre Taten haften --Thomas 22:02, 30. Aug. 2012 (CEST)
  2. ValiDOM

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1: Die Verantwortung der Finanzen kann nicht auf mehrere Leute verteilt werden. Hier braucht es Eindeutigkeit. Soweit ein Schatzmeister den Arbeitsumfang nicht bewältigen kann, hat er jetzt schon die Möglichkeit sich Helfer zu suchen. Von der Mitgliederversammlung Helfer aufgedrückt zu bekommen? Ein solches "Team" wird nur in den seltensten Fällen funktionieren. Die hinter dem Antrag steckenden Probleme können leicht anders gelöst werden, beispielsweise dadurch, dass wir nicht jeden Tag die Bürokratie neu erfinden. Das Parteiengesetz sieht ein Finanzgremium nicht vor, sondern schließt ein solches nur nicht aus. Bei sehr großen Organisationen wird die Verantwortlichkeit auf ein solches Gremium übertragen. In diesem Gremium sind dann mehrere Personen für Teilbereiche wie laufender Geschäftsbetrieb, Cash-Pool, Facility-Management usw. verantwortlich tätig. Jeder dieser Bereiche hat dabei natürlich auch ein oder mehrere Bankkonten. --Albert Barth 07:02, 17. Aug. 2012 (CEST)
    • bitte lies den Antrag durch. Jeder der Punkte ist dort beantwortet. Auch das Parteiengesetz wird entsprechend zitiert. Deine Aussage ist also nicht zutreffend (es stand da "sieht Möglichkeit vor"). Der Schatzmeister ist weiterhin der Hauptverantwortliche. Die Helfer sind für ihre Handlungen verantwortlich und an seine Weisungen gebunden. Es wird also niemand aufgedrückt. Auch würde ein Vorstand nach deiner Logik als Team niemals funktionieren. --Thomas 10:41, 17. Aug. 2012 (CEST)
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Was sagen die Schatzmeister-Kandidaten dazu? --cmrcx 17:09, 20. Aug. 2012 (CEST)
    • ...
      • ...
    • ...Ein Schatzmeister der meint er könne an Helfer, welche nicht die erforderliche Qualifikation vorweisen, Aufgaben delegieren , sollte von diesem Amte lassen. Dies ist von mir ein freundschaftlicher und wohl gemeinter Rat.

JosefJosef aus Bayern 22:16, 20. Aug. 2012 (CEST)

Der Landesverband benötigt sicherlich keinen cash-pool.Ebenso dürfte der Bezirksverband Unterfranken keinen cash pool benötigen. Aber ich kann mich des Eindrucks nich erwehren, dass einige Schatzmeister keinerlei Kenntnis von doppelter Buchführung haben und auch die Vorschriften des Parteiengesetzes hinreichend kennen. Jede Gliederung ist für ihre Rechnungslegung zunächst selbst verantwortlich und hat entsprechend dem vom Bundesverband vorgegebenen kontenplan, sofern dieser entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist , die einzelnen Bunchungsvorgänge zu buchen. in einem Finanzgremium könnten Personen mit Sachverstand gewählt werden,die nicht per Auftrag dem Schatzmeister mit Rat zur Seite stehen .Dies würde auch der ehrenamtlichen Philosophie und der Transparenzforderung der Piraten entsprechen.

Nur dies am Rande und zur Begründung des Finanzgremiums.

JosefJosef aus Bayern 23:05, 20. Aug. 2012 (CEST)

Hallo Albert,

wir kennen uns noch nicht persönlich.Die Unkenntnis einiger Schatzmeister in Buchhaltungsangelegenheiten ist , und dies muss ich hier ausdrücklich betonen, nicht auf Dich bezogen.Deinen Rechenschaftsbericht habe ich wohl gelesen und auch den "Schriftverkehr" mit dem Bund mitbekommen. wir sollten uns mal telefonisch gedanklich austauschen.

JosefJosef aus Bayern 23:22, 20. Aug. 2012 (CEST)

  • Zu meinem Verständnis: Es geht doch insgesamt darum, den Schatzmeister in seiner Arbeit zu entlasten und den Vorstand handlungsfähig zu halten, sollte der Schatzmeister wegbrechen, oder? Falls dem so ist: Warum nicht einfach den §9 der Satzung erweitern und dem Schatzmeister einen Stellvertreter zur Verfügung stellen? --Pinny 04:30, 22. Aug. 2012 (CEST)
    • dies entspräche einem Finanzgremium mit einem Helfer, ausser dass dieser ein weiteres Vorstandsmitglied wäre. (Man müsste in der Satzung auch noch dem Stellvertreter die Verantwortung für Finanzen geben, da er sonst nichts als ein weiteres Vorstandsmitglied ist). Dies ist aus mehrerer Hinsicht ungünstig. Die Gründe, die den Schatzmeister zum Rücktritt bewegen, würden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch sofort den Stellvertreter mitreissen, u.a. weil dieser nun keine weiteren Helfer mehr hätte. Auch funktioniert das nur, wenn die zwei ein gutes Team sind. Bei mehreren Helfern hätte der Schatzmeister mehr Helfer zur Auswahl, falls es zu Streit kommen sollte. Das Finanzgremium lässt dem Parteitag auch die Möglichkeit keine oder nur einen Helfer zu wählen. Empfehlenswert sind aber mindestens zwei. Und ob man aus einem Pool von Kandidaten eine oder mehrere Personen wählt, macht kaum einen zeitlichen Unterschied. --Thomas 20:55, 26. Aug. 2012 (CEST)