BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Amtsdauer

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Thomas, Josef.

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Titel = Amtsdauer des Vorstands und Ersatzwahl
Änderungsantrag Nr.
S13
Beantragt von
Thomas, Josef
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / §9a (3)
Beantragte Änderungen
Der Parteitag möge beschließen den §9a (3) wie folgend neu zu fassen:
neuer Absatz

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Landesparteitag für ein Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Rücktritt oder Handlungsunfähigkeit eines Vorstandsmitgliedes soll dessen Amt gesondert vom nächsten Landesparteitag für die restliche Amtsdauer neu gewählt werden.

Begründung
alter Absatz

Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens jährlich in geheimer Wahl gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

Bisher kann der Vorstand bis zu 23 Monate im Amt bleiben (Januar bis Dezember des nächsten Kalenderjahres). Die reguläre Amtsdauer soll auf ein Jahr (365 Tage) festgelegt werden. Deren strikte Einhaltung ist wie bisher nicht notwendig (Satz 2). Ausgefallene Vorstandsmitglieder sollen später unabhängig vom Parteitag ersetzt werden können, damit alle Aufgaben ordnungsgemäss durchgeführt werden können. Die Wahl ist laut Parteiengesetz ohnehin geheim.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert 08:46, 18. Aug. 2012 (CEST)
  2. Thomas
  3. JosefJosef aus Bayern 21:55, 20. Aug. 2012 (CEST)
  4. Thomas Mayer

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Albert Barth 09:18, 17. Aug. 2012 (CEST)
  2. Wastl Steinhäußer
  3. TJ
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Nachwahl: Sehe ich sehr kritisch. Das Interesse und die Kosten dadurch nur einen Vorstandsposten neuzubesetzen stehen m.E. in keinem Verhältnis zum Aufwand zur Ausrichtung eines dafür notwendigen Parteitages. Weiterhin dürfte eine "Einzelentscheidung" auch bei Basispiraten nur wenig Interesse an einer Teilnahme auslösen und den nachgewählten Kandidaten auf eine vergleichsweise geringe demokratische Basis stellen. Generell: Ein Vorstand sollte ausreichend Stellvertreter haben um bei üblicher Fluktuation ein Jahr durchzuhalten. Wenn dies nicht gelingt, sollte ein ausserordentlicher Parteitag zur Neuwahl des gesamten Vorstandes einberufen werden. Roland Moriz
  • wie Josef schrieb, gibt es dadurch keine Pflicht extra einen Parteitag einzuberufen, sondern die Ersatzwahl kann und sollte beim nächsten regulären Parteitag (z.B. Programmparteitag) stattfinden. Das "soll" wurde bewusst gewählt: es führt die Möglichkeit der Ersatzwahl ein ("kann"), ohne sie zu erzwingen ("muss"). Der Vorstand müsste nur gute Gründe darlegen, falls er keine Ersatzwahl durchführen will. Das ist ganz im Interesse des Landesverbandes: Der Vorstand bleibt vollzählig und es müssen nicht Vorstandsmitglieder Aufgaben übernehmen, für die sie nicht vom Parteitag gewählt wurden (z.B. PolGF oder Schatzmeister) bzw. geeignet sind. --Thomas 01:26, 21. Aug. 2012 (CEST)
    • Antwort

Diese Vorschrift besagt nicht, dass ein Parteitag wegen Ausfalls oder Rücktritts eines Vorstandsmitglieds einberufen werden muss, sondern lediglich , dass dieses fehlende Vorstandsmitglied bei einem sowieso einberufenen Parteitag gewählt werden muss;also entstehen keine "Sonderkosten". Wir haben bereits bei dem Schatzmeisterproblem deshalb für die Einführung eines Stellvertreters oder für die Einrichtung eines Finanzgremiums geworben.

JosefJosef aus Bayern 21:55, 20. Aug. 2012 (CEST)


* Argument 2
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      • ...
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