BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Landesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Aleks_A 21.08.2011
- chaas08 Bin für eine Stärkung der Tierschutzrechte.
- Nottinhill Alleine wegen den Tierverachtenden Kommentaren unten bin ich für den Antrag. Ja - Eine Mücke ist auch ein Lebewesen, ob ihrs wollt oder nicht! Ohne Insekten stirbt unser Planet aus. Informiert euch mal zum Bienensterben bevor ihr so ein Driss schreibt. Die juristischen Feinheiten sollten allerdings dringend noch geklärt werden. Nach welchem Gesetz wird hier geklagt? Wo sind die Vorteile für die Sache wenn ein Verband klagt anstatt einer Einzelperson?
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Behauptung, dass "Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben wie andere Grundrechte" ist sachlich falsch, beides sind nur Staatsziele und keine Grundrechte. Das kann auch gar nicht anders sein, denn Rechte aller Art können immer nur Personen zustehen; wären Tiere rechtlich Personen, dann wäre jede Tierhaltung als Sklaverei verboten - wohlgemerkt jede Haltung, und sei sie noch so artgerecht. Als Behinderter weiss ich ausserdem aus Erfahrung, dass Verbandsklagerechte ausnahmslos dazu missbraucht werden, die Vertretenen letztlich zu entmündigen, also: Dagegen, Roguemale 250944aug
- Roland das vorhergesagte klingt plausibel. Nicht das die Mücke die ich in den letzten Tagen erschlagen habe eine Klage gegen mich anstrengt ...
- Mudsee Tierschutz ist wichtig keine frage, aber die einzelnen Verbände haben ja schon viele Möglichkeiten und Optionen was zu bewirken.
- RedWolfNo - bitte nicht !
- -- Awitte 18:10, 3. Sep. 2011 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Se Tierschutz ja, in diesem Fall aber mehr Diskussion notwendig
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Bitte einen validen Antrag formulieren, der in ein Programm eingefügt werden kann. Aus dem Textfragment ist nicht ersichtlich, wie sich der Änderungswunsch genau auf das Programm auswirken soll. --Alexander Bock 00:01, 4. Sep. 2011 (CEST)
- "Behauptung, dass "Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben wie andere Grundrechte" ist sachlich falsch"
noch eine Antwort zu 1
- Wenn Tiere rechtsfähig sein sollen (das müssen sie sein, wenn sie vor Gericht vertreten sind), dann haben sie mindestens das Recht auf LEBEN; denn das ist logisch zwingende Voraussetzung für die Wahrnehmung aller anderen Rechte. Wer aber das Recht auf Leben hat, der darf nur in extremen Ausnahmesituationen (Notwehrlagen u.ä.) getötet werden; d.h. die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Tiere impliziert das absolute Verbot der Gewinnung von Fleisch, Fisch oder Geflügel zu Speisezwecken (das wäre ja Kannibalismus). Die Veganer (Verbot gilt auch für Milch und Eier) wird das freuen, doch als Grundrecht gilt es auch für Tiere untereinander: Jede Katze, die - naturgemäß - versucht Mäuse zu fangen und zu fressen (Katzen können gar nicht anders) müsste daher auf rein vegetarische Ernährung umdressiert werden; rein vegetarisches Futter aber ist für Carnivore nichts anderes als Tierquälerei - kaum hast' dem Viech das fressen abgewöhnt, schon verreckt es. Das Problem wäre nur zu beheben durch eine Uminterpretation der juristischen Bedeutung eines Rechts in abstracto. Wenn es aber zulässig sein soll in elementare Grundrechte wie Leben einzugreifen, ohne dass die Eingriffsbefugnis in einem förmlichen Tatbestand exakt gefasst ist, dann haben wir wieder die "Rechtslage" wie in der Weimarer Republik: Grundrechtsgeltung nur im Rahmen der Gesetze, oder anders gesagt: Echte Grundrechte gibt es dann gar nicht mehr. Tatsächlich hat ein gewisser Roland Freisler die formaljuristische Befugnis zu Massentötungen ohne geschriebene Rechtsgrundlage entwickelt aus dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes (das ja von den Nazis stammt). Langer Rede kurzer Sinn: Wer es unternimmt, den Tieren Rechtsfähigkeit zuzuschreiben, der betreibt damit uno actu die Entrechtung der Menschen - und begründet schon damit allein das Widerstandsrecht aus Art.20 Abs.4 GG. Oliver T. Vaillant 11:30, 01.Sept. 2011 (CEST)
- Argument 2
- Das Tierschutz wichtig ist habe ich ja schon erwähnt. Aber die Verbände bzw die Behörden sind ja schon an x Vorschriften, Verordnungen ect gebunden.
Sei es nun bei einem Neubauprojekt die Überprüfung ob es dort seltene Arten gibt die ein Projekt komplett kippen können, oder die Artgerechte Haltung und Tötung von Nutztieren. Das sind alles Rechte die schon vorhanden sind. In meinen Augen wäre es wichtiger mehr Personal an den kontrollieren Stellen zu haben.
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