BY:Landesparteitag 20.1/Anträge/Satzungsänderung 006
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 20.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -006 Einreichungsdatum
2020/8/20 21:18:55 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Briefwahl zurückgezogen Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Dieser Satzungsänderung legt das Briefwahlverfahren fest. Antragstext
Der Landesparteitag möge folgende Satzungsänderungen beschließen: Als §15 ist einzufügen (und die nachfolgenden um 1 zu verschieben): 15. Briefwahl 15.1. Voraussetzung (1) Ist aufgrund höherer Gewalt ein Präsenzparteitag mit Vorstandswahl nicht möglich, kann der Vorstand - unabhängig von eventuellen gesetzlichen Möglichkeiten der Amtszeitverlängerung - die Durchführung einer Briefwahl zum Landesvorstand und weiteren Landesparteiämtern beschließen. (2) Eine Briefwahl wird auch dann durchgeführt, wenn die Mitglieder dies per Basisentscheid beschließen. 15.2 Briefwahlvorstand 15.2.1 Die Briefwahl wird durch den Briefwahlvorstand durchgeführt, bestehend aus Briefwahlleiter, seinem Stellvertreter und Wahlhelfern. 15.2.2 Der Wahlleiter und sein Stellvertreter, sowie Wahlhelfer werden auf dem vorhergehenden Landesparteitag bestimmt. Ersatzweise können die Wahlleiter des Landesparteitags die Durchführung der Briefwahl vornehmen. Ist beides nicht möglich, bestimmt der Vorstand einen Briefwahlvorstand. Der Briefwahlleiter und sein Stellvertreter dürfen nicht dem Vorstand angehören. 15.3 Ablauf der Briefwahl 15.3.1 Information der Mitglieder Nach Beschluß des Vorstandes sind die Mitglieder über die Briefwahl zu informieren. Dies geschieht per Email und die weiteren Standard-Kommunikationskanäle des Landesverbands. 15.3.2 Zeitlicher Ablauf Den genauen zeitlichen Ablauf bestimmt der Landesvorstand. Die Mindestanforderungen sind: (1) Nachdem die Mitglieder informiert wurden, haben Kandidaten mindestens 2 Wochen Zeit sich zu bewerben und vorzustellen. (2) Nachdem die Kandidatenliste geschlossen wurde, hat der Wahlvorstand 2 Wochen Zeit, die Briefwahlunterlagen zu versenden. (3) Nach Versand der Briefwahlunterlagen haben die Mitglieder mindestens 2 Wochen Zeit zu wählen und ihren Wahlbrief in die Landesgeschäftsstelle zu senden. (4) Nach Abschluß der Wahl sollte die Auszählung innerhalb einer Woche stattfinden. 15.4. Briefwahl-Material (1) Wahlzettel für jeden Wahlgang (2) Briefwahlumschlag (DIN A5) in den die Wahlzettel einzufügen sind. (3) Briefwahlformular zur Festellung der Wahlberechtigung des Absenders. (4) Wahlbriefumschlag in den Briefwahlumschlag, und Briefwahlformular eingefügt und der zur Landesgeschäftsstelle gesendet wird. 15.5. Durchführung der Auszählung (1) Jeder Wahlbrief-Eingang in der Geschäftsstelle ist zu protokollierun und sicher aufzubewahren. (2) Am Auszählungstag ist zunächst festzustellen, ob die Anzahl der protokollierten Eingänge und die Zahl der Wahlbriefe übereinstimmt (3) Nach öffnen der Wahlbriefe wird anhand des beiliegenden Formulars die Wahlberrechtigung überprüft und im Falle des Vorliegens der Wahlberechtigung, der Briefwahlumschlag in eine Wahl-Urne geworfen, aus der dann die Stimmen ausgezählt werden, 15.6. Wahlverfahren (1) Alle Wählgänge werden im Approval-Verfahren durchgeführt. (2) Gewählt werden die per Satzung festgelegten Ämter, Vorständsämter, sowie weitere Vorstandsmitglieder. (3) Pro Briefwahl kann jeder für bis zu 3 Ämter kandidieren, wobei die Kandidaturen priorisiert werden müssen. Hat die Erstkandidatur Erfolg, so wird der Kandidat bei den weiteren Abstimmungen gestrichen. Falls nicht, wird die Zweitkandidatur berücksichtigt usw. Dies umfaßt nicht nur den Landesvorstand sondern auch weitere Ämter, z.B. Schiedsgericht, Rechnungsprüfer, Breifwahlleiter für die nächste Wahl etc. (4) Pro Amt gibt es einen Stimmzettel. Die Priorität des Kandidaten für das Amt ist zu vermerken. (5) Bei der Briefwahl wird die Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder nicht vorher festgelegt. (6) Gewählt sind alle Kandidaten als weitere Vorstandsmitglieder, die die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen. (7) Die Wahl in ein Amt kann innerhalb einer Woche vom Gewählten abgelehnt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Wahl als angenommen.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Damit kann auch unabhängig von einem Parteitag ein Vorstand gewählt werden. Z.B. wenn es wegen Corona nicht geht oder aber auch, wenn die Piraten das möchten. Datum der letzten Änderung
03.09.2020 Status des Antrags
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