BY:Landesparteitag 20.1/Anträge/Satzungsänderung 002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 20.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -002

Einreichungsdatum

2020/7/23 22:09:24 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Änderung der notwendigen Anzahl von Bezirksvorständen bei Antrag auf Durchführung eines Parteitags

Antragsteller

Tyg

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

die Anzahl der Bezirksverbände hat sich reduziert, dies sollte auch in der Satzung berücksichtigt werden.

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschliessen, die für die Durchführung eines Parteitags notwendige Anzahl an Bezirksvorständen von derzeit 5 auf 3 zu reduzieren und die Stellen neu zu formulieren:
.9b - Der Landesparteitag
(3) 1Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:

4. Drei bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam.

WENN SÄA001 angenommen wird:
§ 9b - Der Landesparteitag
(3) 1Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:

4. Drei bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 9b - Der Landesparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:

4. Fünf bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam.

WENN SÄA001 angenommen wird:

§ 9c - Der Onlineparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Onlineparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:​​​​​​​ 3. Fünf bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 9b - Der Landesparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:

4. Drei bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam.

WENN SÄA001 angenommen wird:

§ 9c - Der Onlineparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Onlineparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:​​​​​​​ 3. Drei bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Mit Niederbayern und Unterfranken sind derzeit 2 Bezirksverbände faktisch nicht mehr vorhanden, sodaß sich die Gesamtzahl der Bezirke von ursprünglich 7 auf 5 reduziert. Somit sollte auch die notwendige Anzahl beantragsberechtigter Bezirksvorstände angepasst werden.

Datum der letzten Änderung

03.09.2020

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.