BY:Landesparteitag 17.1/Anträge/Satzungsänderung 004

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 17.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -004

Einreichungsdatum

2017/10/24 22:37:31 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Erwerb der Mitgliedschaft in der untersten Gliederung

Antragsteller

Tomatenfisch

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Zeitliche Regelung über die Entscheidung von Mitgliedsanträgen

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) der bayrischen Satzung mit folgendem Absatz zu ergänzen.

(3) 1 Die jeweils zuständige Gliederung hat über die Aufnahme eines Mitgliedes innerhalb von 28 Tagen zu entscheiden. 2 Eine Verlängerung dieser Frist ist bei der Mitgliederverwaltung der nächsthöheren Gliederung zu beantragen, und zu begründen. 3 Wird die Entscheidung über den Antrag nicht innerhalb der genannten Frist getroffen, und keine Verlängerung beantragt, fällt die Entscheidung über die Aufnahme an die nächsthöhere Gliederung. 4 Eine Entscheidung über den Mitgliedsantrag ist in jedem Fall dem Antragsteller, und der Mitgliederverwaltung im Landesvorstand mitzuteilen und bei einer Ablehnung zu begründen.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) 1Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(2) 1Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) 1Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(2) 1Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.
(3) 1 Die jeweils zuständige Gliederung hat über die Aufnahme eines Mitgliedes innerhalb von 28 Tagen zu entscheiden. 2 Eine Verlängerung dieser Frist ist bei der Mitgliederverwaltung der nächsthöheren Gliederung zu beantragen, und zu begründen. 3 Wird die Entscheidung über den Antrag nicht innerhalb der genannten Frist getroffen, und keine Verlängerung beantragt, fällt die Entscheidung über die Aufnahme an die nächsthöhere Gliederung. 4 Eine Entscheidung über den Mitgliedsantrag ist in jedem Fall dem Antragsteller, und der Mitgliederverwaltung im Landesvorstand mitzuteilen und bei einer Ablehnung zu begründen.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Es kommt leider immer wieder vor, dass Mitgliedsanträge wochen,- oder monatelang nicht bearbeitet werden. Dies führ mitunter dazu, dass die Antragsteller verärgert sind, und mitunter sogar ihren Antrag zurückziehen, weil sie uns für unfähig halten. Wir können uns nicht mehr leisten, Antragsteller auf diese Art und Weise zu vergraulen. Die Rückmeldung an die Mitgliederverwaltung ist nötig, da inzwischen viele Neuanträge über die Bundesmitgliederverwaltung eingehen, und diese Tickets nur von den GenSek des LV bearbeitet werden können.

Piratenpad

https://discourse.piratenpartei-bayern.de/t/saa-erwerb-der-mitgliedschaft/871?u=tomatenfisch

Datum der letzten Änderung

14.01.2019

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht