BY:Landesparteitag 17.1/Anträge/Satzungsänderung 003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 17.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -003

Einreichungsdatum

2017/10/14 00:19:55 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Gliederungen

Antragsteller

1. Bürgermeister Passau

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung

Antragstext

Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 7a - Gliederung, Gründung von Untergliederungen (1) 1Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. 2Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig. (2) 1Die Bildung einer Untergliederung im Landesverband bedarf einer Gründungsinitiative von mindestens 10% der Mitglieder der Piratenpartei Deutschland mit Wohnsitz im jeweiligen Bezirk, Kreis oder in der jeweiligen Gemeinde oder Gemeindeteil, aber mindestens 5 Mitglieder. 2Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die zur Gründungsinitiative notwendige Anzahl an Mitgliedern erschienen sind. 3Organe der Untergliederung sind: der Parteitag bzw. Mitgliederversammlung der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Vorstand, darunter ein Vorsitzender, sein Stellvertreter sowie ein Schatzmeister. 4Ein Unterschreiten dieser Anforderung führt automatisch zur Handlungsunfähigkeit des Vorstands. 5Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen des Landesverbandes nicht unterschreiten. § 7b - Gliederung, Auflösung von Untergliederungen (1) 1Wird der Vorstand eines Gebietsverbandes handlungsunfähig oder läuft die Amtszeit gemäß der jeweiligen Satzung aus, ohne dass eine Neuwahl stattgefunden hat und hält dieser Zustand ununterbrochen 6 Monate lang an, so löst sich dieser Gebietsverband nach Ablauf dieser Frist automatisch auf. 2Die Frist kann durch Beschluss einer übergeordneten Gliederung verlängert werden. (2) 1Sind Buchungsvorgänge eines Gebietsverbandes, in erwartbarem Umfang und wie sie für die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes erforderlich sind, mehr als 6 Monate nicht im zentralen Buchhaltungssystem verbucht, so löst sich dieser Gebietsverband automatisch nach weiteren 6 Monaten auf, außer die Verbuchung wird in diesen weiteren 6 Monaten nachgeholt. 2Sind 6 Monate lang keine Buchungsvorgänge angefallen, so ist darüber einem Schatzmeister einer übergeordneten Gliederung Nachweis zu erbringen. 3Die Pflicht zur Verbuchung entfällt damit. (3) 1Verfügt der Schatzmeister eines Gebietsverbandes über keinen eigenen oder keinen funktionierenden Zugang zum zentralen Buchhaltungssystem, so ist für die erste 6 Monatsfrist nicht der Zeitpunkt der Verbuchung im zentralen Buchhaltungssystem maßgeblich, sondern der Zeitpunkt der Weitergabe der gemäß Absatz 2 erforderlichen Informationen an einen Schatzmeister eines übergeordneten Gebietsverbandes. (4) 1Der Vorstand eines Gebietsverbandes wird direkt nach Ablauf der ersten 6 Monatsfrist nach Absatz 2 bzw. 3 handlungsunfähig. 2Wird in weiteren 6 Monaten der Mangel der fehlenden Buchungen oder der Weitergabe der dafür erforderlichen Informationen nicht geheilt, so tritt die automatische Auflösung in Kraft. 3Die Frist der weiteren 6 Monate kann durch Beschluss einer übergeordneten Gliederung verlängert werden.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 7 - Gliederung, Gründung von Untergliederungen Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Die Basis soll entscheiden. Der gegenwärtige § 7 ist unvereinbar mit Ideen der Piraten. Besser jemanden herumzukommandieren können nur die Diktatoren. Mit gegenwärtigen § 7 sind die Grundgedanken des "Vereinslebens" mit Füssen getreten.

Datum der letzten Änderung

27.10.2017

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht - Antrag noch nicht gesperrt.