BY:Landesparteitag 15.1/Anträge/Positionspapier 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 15.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

POS -001

Einreichungsdatum

2015/8/26 01:22:07 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Anonyme Teilnahme an Demonstrationen ermöglichen

Antragsteller

Residuum (Diskussion)

Antragsart

Positionspapier

Kurzzusammenfassung

Die Piratenpartei fordert ein Recht auf anonyme Teilnahme an Demonstrationen.

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Die Teilnahme an Demonstrationen ist ein wichtiger Teil der freien Meinungsäußerung. Die Piratenpartei setzt sich seit langem auch für die Möglichkeit ein, seine Meinung anonym äußern zu können, sei es beim Kampf für einen effektiven Whistleblower-Schutz oder bei der Möglichkeit zum anonymen und nicht überwachten Internetzugang.

In den vergangenen Jahren wurden von der Polizei mehrfach Funkzellenabfragen durchgeführt, um Teilnehmer von Demonstrationen identifizieren zu können. Der Prozess gegen Lothar König wegen der Teilnahme an einem Protest gegen einen Aufmarsch von Neonazis wurde durch eine solche Abfrage möglich.

Aus Angst vor Strafanzeigen lassen deshalb immer öfter Demonstrationsteilnehmer ihre Mobiltelefone zu Hause. Sie sind dadurch in ihrer durch Artikel 8 GG garantierten Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

Die Piratenpartei fordert die Möglichkeit anonym an Versammlungen und Demonstrationen teilnehmen zu können, damit Bürger wirklich frei öffentlich ihre Meinung äußern können, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entsteht. Dazu gehört auch die Abschaffung des in §17a Abs. 2 VersammlG und Art. 15 Abs. 2 (1f) BayVersG geregelten Vermummungsverbots sowie ein Verzicht auf massenhafte Funkzellenabfragen.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Das Vermummungsverbot war schon bei seiner Einführung 1986 umstritten und wurde als unangemessener Eingriff in die Versammlungsfreiheit gesehen.

Aktuell will die CSU in Bayern das Vermummen bei Demonstrationen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochstufen. Das bedeutet zum einen, dass die Strafverfolgungsbehörden andere Möglichkeiten bei der Ermittlung der Täter haben, zum anderen aber auch, dass sie ermitteln müssen anstatt nur ermitteln zu können.

Gleichzeitig bedeutet das Vermummungsverbot auch, dass Demonstrationsteilnehmer identifizierbar sind, auch wenn sie es nicht sein möchten. Das kann dazu führen, dass z.B. Neonazis Bilder von Demonstrationen gegen Pegida und Co machen und diese dann austauschen können. Dadurch kann für die Gegendemonstranten eine Gefahr für Leib und Leben entstehen. Das gilt es zu verhindern.

Datum der letzten Änderung

29.08.2015

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht - Antrag noch nicht gesperrt.