BY:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SoA-06
Sonstiger Antrag 06
Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2014.1.
Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. |
Antragstitel
Störerhaftung für Internetanbieter echt abschaffen Antragsteller
Tobias Rudert Antragstyp
Sonstiger Antrag Antragstext
Der Landesparteitag möge folgenden Antrag beschließen: Die Koalition im Bundestag plant, die Störerhaftung für das Bereitstellen eines öffentlichen Internetzugangs einzuschränken, Privatleute sollen jedoch davon ausgenommen sein. Die nach bisherigen Informationen geplante Änderung kann jedoch nur als halbgar und unzureichend betrachtet werden. Die Piratenpartei Bayern hält die geplante Änderung für unzureichend und fordert eine konsequente Haftungsbefreiung für das Anbieten von öffentlichen Internetzugängen. Dies schließt insbesondere auch Privatleute ein, die ihren Internetzugang per WLAN öffentlich anbieten. Zudem lehnen wir die geplante Gängelung in Form einer Belehrungspflicht bei der Bereitstellung ab. In anderen Ländern ist die Verfügbarkeit von z. B. offenen WLAN-Netzen in dichter besiedelten Gebieten ganz normal. Selbst im zensurfreudigen China ist dies ganz selbstverständlich, Deutschland steht hingegen international als Sonderfall da.
Antragsbegründung
Die Bundesregierung arbeitet derzeit unter der Federführung von Wirtschaftsminister Gabriel daran, die Störerhaftung für Anbieter öffentlicher Internetzugänge einzuschränken . Diese Aussage findet sich auch im Koalitionsvertrag der großen Koalition sowie in der sogenannten "Digitalen Agenda" [1] der Bundesregierung. Gleichzeitig sprechen Stimmen in der CSU davon, sich "freies WLAN" in ganz Bayern als Ziel zu setzen [2]. Real ist eine Änderung der Störerhaftung in diesem Bereich schon lange überfällig. Nach aktuellen Informationen soll die geplante Änderung auf bestimmte gewerbliche Anbieter (z. B. Hotels und Gaststätten) beschränkt und mit zusätzlichen Gängelungen versehen sein. Dies verhindert eine dezentrale, einfache Bereitstellung insbesondere von freien WLAN-Netzwerken. Freifunk-Initiativen müssen damit weiterhin zusätzlich Aufwand betreiben, um ihre Access Points gegen Abmahnungen abzusichern. Betreiber von Infrastruktur haften in aller Regel nicht dafür, wenn diese missbraucht wird. Zum Vergleich:
Im übrigen kann der Betreiber rechtlich ohnehin wegen Beihilfe belangt werden, wenn er jemanden unabhängig von der Bereitstellung des Internetzugangs zu einer Straftat angestiftet hat oder ihn bei dieser unterstützt. In der aktuellen Situation bietet die Bundesregierung bei diesem Thema Angriffsfläche. Daher sollten wir Piraten uns über das Wahlprogramm hinausgehend zu dieser Angelegenheit äußern. Verweise:
Datum der letzten Änderung
10.09.2014 |