BY:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-08
Satzungsänderungsantrag 08
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2014.1.
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Antragstitel
Ausschluss von Kommunikationsmitteln der Partei Antragsteller
Thoralf Will Antragstyp
Satzungsänderungsantrag Antragstext
Modul 1Ich beantrage, §9a der Satzung des Landesverbands Bayern um folgenden Absatz zu erweitern: "(12) Der Landesvorstand kann auf Antrag jedes Mitglieds Nichtmitglieder des Landesverbandes Bayern bei Verstoß gegen die vom Vorstand festgelegten Richtlinien zur Benutzung parteiinterner Kommunikationsplattformen von der schreibenden Benutzung dieser Plattformen Mailinglisten, Foren und anderen) temporär oder dauerhaft ausschließen." Modul 2Ich beantrage, §6 der Satzung des Landesverbands Bayern um folgenden Absatz zu erweitern: "(2) Als zusätzliche Ordnungsmaßnahme gemäß §6 Abs. 3 der Bundessatzung kann der Landesvorstand auf Antrag jedes Mitglieds bei Verstoß gegen die vom Vorstand festgelegten Richtlinien zur Benutzung parteiinterner Kommunikationsplattformen gegen jeden dem Landesverband angehörenden Piraten einen temporären Ausschluss von der schreibenden Benutzung dieser Plattformen von bis zu sechs Monaten verhängen. Ein Einspruch gegen diese Ordnungsmaßnahme hat keine aufschiebende Wirkung."
Antragsbegründung
Wir Piraten möchten gewährleisten, dass sich an unseren Arbeitsprozessen möglichst viele Menschen konstruktiv beteiligen können. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn einzelne Benutzer durch ständiges Fehlverhalten die Motivation anderer zunichte machen. Wir brauchen Möglichkeiten, diese Benutzer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und gegebenenfalls auch zu sperren. In Regensburg haben wir bereits gute Erfahrungen mit diesem SÄA gemacht. Dieser modularisierte Antrag unterscheidet dabei zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Nichtmitglieder sind auf unseren Plattformen selbstverständlich erwünscht, sofern sie konstruktiv mitarbeiten - falls sie dies allerdings nicht tun und dadurch als Außenstehende unsere Parteiarbeit behindern, erhält der Vorstand durch Modul 1 die Möglichkeit, Störer unkompliziert auszuschließen. Da die Mailinglisten in erster Linie Mitgliedern dienen sollen, erhalten diese durch Modul 2 besonderen Schutz: Durch die Festlegung des Ausschlusses als Ordnungsmaßnahme müssen die Betreffenden vor Ausschluss vom Vorstand angehört werden und können als Rechtsmittel das Schiedsgericht anrufen. Die im Antrag erwähnten Richtlinien werden dem Vorstand noch vorgelegt und müssen veröffentlicht werden, bevor sie als Grundlage für einen Ausschluss dienen können.
Datum der letzten Änderung
01.09.2014 |