BY:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/POS-05

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Positionspapier 05

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2014.1.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern.


Antragstitel

Aktualisierung Positionspapier "Energiepolitik"

Antragsteller
Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Die Die Mitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland im Landesverband Bayern beschließt:

Piratenpartei in Bayern steht uneingeschränkt zu den beiden Zielen der Energiewende:


(Modul 1:)

1. Wir stehen für einen vollständigen Ausstieg aus der Kernspaltungstechnologie zu Zwecken der Erzeugung von Strom und Wärme. Forschung und medizinische Anwendungen in angemessenem Umfang bleiben vom Ausstieg unberührt.

(Modul 2:)

2. Wir stehen für einen vollständigen Ausstieg aus der Verbrennung fossiler Ressourcen zu Zwecken der Erzeugung von Strom und Wärme. Die Nutzung fossiler Bodenschätze für medizinische oder industrielle Produkte bleibt davon unberührt.

(Modul 3:)

3. Begleitende Positionen – einzuhaltende Rahmenbedingungen

(Modul 4:)

3.1. Sicherstellung der Versorgungssicherheit

(Modul 5:)

3.2. vollständige Umstrukturierung auf Dezentralität

(Modul 6:)

3.2.1. Suffizienz: Vor Ort werden so viel Energie und Leistung bereit gestellt, als lokal möglich, plus Stützkapazitäten für benachbarte Kommunen

(Modul 7:)

3.2.2. Subsidiarität: Die zuständige politische Ebene für die Entscheidung über Umsetzung und Errichtung energiewirtschaftlicher Infrastruktur liegt gemäß Art. 83 der bayerischen Verfassung bei den Kommunen. Bürgerentscheide über relevante Maßnahmen sind vorrangig und bindend.

(Modul 8:)

3.3. Einhaltung volkswirtschaftlicher Wirtschaftlichkeit

(Modul 9:)

3.3.1. Einsatz des jeweils volkswirtschaftlich rentabelsten Energieträgers

(Modul 10:)

3.3.2. Förderfinanzierung durch transparente Umlagen statt Mittel der öffentlichen Hand

(Modul 11:)

3.3.3. Verbindliche Preisberechnungsrichtlinie

(Modul 12:)

3.4. umfassende Transparenz

(Modul 13:)

3.4.1. Vergleichbarkeit der Erzeugungskosten

(Modul 14:)

3.4.2. Berücksichtigung aller relevanten Kosten

(Modul 15:)

3.4.3. Darstellung der Interdependenz aller Nutzungssysteme

(Modul 16:)

3.5. Gewährleistung der Bezahlbarkeit für alle Energienutzer

(Modul 17:)

3.6. Sicherstellung maximaler Nachhaltigkeit

(Modul 18:)

3.6.1. stetige Steigerung der Energieeffizienz

(Modul 19:)

3.6.2. Implementierung bewussterer Alltagssprache

(Modul 20:)

3.7. Speicherbau vor Stromtrassenbau. Die derzeit geplanten Stromautobahnen durch und nach Bayern lehnen die Piraten ab.

(Modul 21:)

3.8. Förderung aller Typen von Stromspeichern

(Modul 22:)

3.9. Volkswirtschaftlich neutrale Merit-Order durch Beendigung aller Subventionen der öffentlichen Hand.

(Modul 23:)

3.10. Anrechnung von Umweltwärme, Wärmesenken und Wärmerückgewinnung bei der Effizienzbewertung und Förderung

(Modul 24:)

3.11. Homogenisierung und Anpassung der Gesetze und Rechtsverordnungen zum Umgang mit den Themen Wärme und Kälte bzw. Wärme- und Kältemaschinen

(Modul 26:)

3.12. Suffizienter Netzausbau und Netzneutralität

(Modul 27:) 1. Homogenisierung und Anpassung der Gesetze und Rechtsverordnungen zum Umgang mit den Themen Wärme und Kälte 3.13. Beendigung der Subventionen für kommunale Energiekonzepte, die nicht vollständig den Leitlinien im "Leitfaden für kommunale Energiekonzepte" entsprechen.

(Modul 28:)

3.14. Anreizsystem zur Nutzung brachliegender Dach- und Verkehrsflächen für die energetische Nutzung


Antragsbegründung

Aktualisierung Positionspapier "Energiepolitik" des LV Bayern

Leitgedanke:

Wir haben als Bürger das Recht, endlich eine Patientenverfügung zu unterschreiben, mittels der die kranken und krank machenden Systeme der bisherigen Energieversorgung vom Tropf des Steuerzahlers genommen werden!

Positionen:

1. Die Piratenpartei in Bayern steht uneingeschränkt zu den beiden Zielen der Energiewende:

1.1. Ausstieg aus der Atomenergie

1.2. Ausstieg aus der Verbrennung fossiler Energieträger.

Beide Technologien leben vom Abbau (Degeneration) von Bodenschätzen und können daher begründet als "degenerativ" bezeichnet werden. Der Ausstieg ist dynamisch umzusetzen und soll durch gezielte Stilllegung alter fossiler und atomarer Kraftwerke und den Ersatz ausschließlich durch generative Erzeuger in Kombination mit Speichertechnologie erfolgen. Keine Lebensverlängerung für alte Kraftwerke.

2. Wir stehen für einen vollständigen Ausstieg aus der Kernspaltungstechnologie zu Zwecken der Erzeugung von Strom und Wärme. Forschung und medizinische Anwendungen in angemessenem Umfang bleiben vom Ausstieg unberührt.

3. Wir stehen für einen vollständigen Ausstieg aus der Verbrennung fossiler Ressourcen zu Zwecken der Erzeugung von Strom und Wärme. Die Nutzung fossiler Bodenschätze für medizinische oder industrielle Produkte bleibt davon unberührt.

Die Jahre 2013/14 seit der Bundestags- und Landtagswahl haben bei den Bemühungen um ein Gelingen der Energiewende in Bayern keinerlei Fortschritte gebracht. Es wurden sogar Rückschritte gemacht:

Die Möglichkeiten zur Errichtung von Windrädern wurden durch die neue Abstandsformel D = 10 h („10 Horst-Formel“) des Ministerpräsidenten deutlich verringert. Diese Abstandsformel, obwohl noch nicht in Kraft, führte zum Genehmigungsstopp für etliche Windkraftanlagen und zur Verunsicherung vieler privater Investoren. Die im Energieplan "Bayern Innovativ" 2010 vollmundig propagierten Ziele zum Ausbau der Windenergie in unserem Land sind daher nicht mehr umsetzbar. Ersatzmöglichkeiten, z. B. durch verbindliche Nutzungsvorschriften für ungenutzte Dach- oder Verkehrsflächen, wurden nicht geschaffen.

Der weitere Ausbau geförderter Photovoltaikanlagen wurde durch die jüngsten Anpassungen der Einspeisevergütung deutlich ausgebremst. Vor allem durch die Erhebung der EEG - Umlage auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom. Diese Maßnahme ist kontraproduktiv und hat zu einer erheblichen Verunsicherung potentieller Investoren - vor allem privater Personen - geführt. Der Markt für das größte Segment potentieller Anwender von PV ist deshalb nahezu vollständig zusammengebrochen. Diese Regelung ist der zweite massive Sargnagel auf den Ausbau der PV nach der Koppelung der Umlage an den Börsenstrompreis. Diese hat bereits zu einer unnötigen Steigerung der EEG - Umlage geführt. Von 6,4 Cent / kWh EEG - Umlage kommen inzwischen nur 2,8 Cent / kWh bei den Erzeugern an.

Zudem verhindern die fortdauernden, intransparenten Subventionen und Beihilfen für degenerative Technologien einerseits volkswirtschaftlich angemessene Strompreise, andererseits unterlaufen sie die Wettbewerbsfähigkeit generativer Ressourcen.

Mit den Stromferntrassen als Ersatz für die ausscheidenden Kernkraftwerke Gundremmingen B & C, Isar 2 und Grafenrheinfeld wird die Fremdversorgung Bayerns deutlich gesteigert. Durch die Unterstützung dieser Pläne verhindert die Staatsregierung das Prinzip der regionalen Autarkie durch dezentrale Erzeugung und Bereitstellung von Leistung vor Ort. Die CSU gibt damit einen zentralen Kernpunkt ihrer seit Jahrzehnten propagierten politischen Alleinzuständigkeit für Bayern auf. Sie führt das Land damit in eine nie zuvor dagewesene Abhängigkeit von Braunkohlestrom und macht sich ein Stück mehr zu lediglich einem Landesverband der CDU. Die Absicht, diese Trassen für den Import von Braunkohlestrom zu nutzen wird mittlerweile offen kommuniziert ("Schwäbische Wirtschaft" der IHK Schwaben, 06/2014).


Aus diesen Gründen lehnen es die bayerischen Piraten ab, diese Stromtrassen zu genehmigen, zu bauen oder auch nur einen Cent Steuergeld für deren Bau und Betrieb aufzuwenden.

Es wurden keine bzw. kaum Fortschritte im Bereich der Optimierung der Wärmeversorgung, der Energieeffizienz von Wohn-, und Bürogebäuden sowie vor allem der Steigerung der Energieeffizienz in Industrie, Handel und Gewerbe erzielt. An den rechtlichen Grundlagen hat sich so gut wie nichts verändert.

Die Mehrzahl der bislang seit 2010 erstellten kommunalen Energiekonzepte stimmen zu weniger als 5% mit den im „Leitfaden für kommunale Energiekonzepte" der bayerischen Staatsregierung benannten Kriterien überein. Statt der politisch vorgegebenen Erhebung real erhobener Daten wurden Millionen Fördergelder für die bloße Implementierung allgemeiner statistischer Daten ausgeschüttet. Die erstellten Konzepte haben nur sehr punktuell konkrete Maßnahmen zur Folge.

Die ursprünglichen beiden Zielsetzungen der "Energiewende", eine deutliche Reduzierung klimaschädlicher Emissionen und der Ausstieg aus der Kernenergie, wurden auch in diesem Jahr weiter verwässert.

Signifikant für all dies ist der Anstieg der Stromerzeugung aus Kohleverbrennung. Hier zeigt sich unmittelbar das Ergebnis der Energiepolitik unter Merkel.

Fazit:

  • Die Umsetzung der Energiewende macht Rückschritte.
  • Die faktische Beschränkung der Windkraftausbauziele wird nicht durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen
  • Das so genannte Energiekonzept "Bayern innovativ" wurde weder berücksichtigt noch angepasst. Damit verwandelt die CSU-Regierung ein weiteres ihrer eigenen Projekte in einen zahnlosen Papiertiger

Zu den begleitenden Positionen

Eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Bayern benötigt die Einhaltung begleitender Rahmenbedingungen, flankierende, verbindliche Regelungen und strukturelle Voraussetzungen. Die signifikanten Begriffe dazu werden von anderen oft als Ziele der Energiewende bezeichnet, haben aber mit dem Begriff „Wende“ in Sinne von Umstrukturierung nichts zu tun. Sie vernebeln nur die eigentlichen beiden Ziele. Die andernorts immer wieder erhobenen Forderungen nach einer Zieltrias bringen die Energiewende nicht weiter, sondern bremsen den Fortgang nur aus. Statt dessen fordern wir die Konzentration auf die beiden oben formulierten grundsätzlichen Ziele.

Versorgungssicherheit (3.1.):

Derzeit ist Bayern einer der Staaten mit der höchsten Zuverlässigkeit bei der Energieversorgung weltweit, sowohl was die Versorgung mit Strom, mit Treibstoffen als auch mit Ressourcen und technischen Mitteln zur Wärmeerzeugung angeht. Wir stehen dafür, diesen Zustand in vollem Umfang zu erhalten und bei der notwendigerweise dazu anstehenden technischen Umrüstung darauf zu achten, dass auch die marginalen immer noch bestehenden Ausfallursachen weiter reduziert werden.

Unsere Versorgungssicherheit hängt derzeit an:

  • technischen Mitteln: Kernkraftwerken, PV-Anlagen, Wasserkraftwerken, Windkraftanlagen, Gaskraftwerken, einem (!) Kohlekraftwerk, einer großen Zahl von dieselbetriebenen Notfallgeneratoren, diversen Verbrennungsanlagen (Biomasse, Öl, Gas, Benzin, Müll) im Wärmebereich und Wärmepumpen
  • Infrastrukturen: Stromtrassen, Verteilnetze, Gasnetze, Tankfahrzeuge, Tankstellen, Eisenbahnen und Straßen, in gewissem Umfang Speicher (Stauseen, Batterien, Gasspeicher)
  • Bezugsquellen: Degenerative Ressourcen im Ausland (Erdöl, Erdgas, Uranerz) und im Inland (Erdöl, Erdgas), regenerative Ressourcen im In- und Ausland (Palmöl, Rapsöl, Soja, Miscanthus, pflanzliche Abfälle, Holz, Müll, Synthesegasanlagen), und rein generative Bezugsquellen, die vorhandene Energieflüsse direkt nutzen oder umwandeln (PV, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie)

Um die Versorgungssicherheit trotz der Ausstiegsziele zu erhalten, gilt es genau die technischen Mittel, Infrastrukturen und Bezugsquellen auszuwählen und zu fördern, die den beiden Zielen der Energiewende nicht entgegenstehen und gleichzeitig Versorgungssicherheit gewährleisten. Jegliche Förderung aller anderen Mittel wird beendet. Damit verbleiben:

  • an technischen Mitteln: PV-Anlagen, Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Verbrennungsanlagen für Biomasse (darunter auch Biogaskraftwerke und auch Synthesegaskraftwerke)
  • an Infrastrukturen: Stromtrassen, Verteilnetze, Gasnetze, elektrifizierte Eisenbahnen, Straßen und deutlich vermehrt Speicher (Stauseen, Batterien, Gasspeicher)
  • an Bezugsquellen: Regenerative Ressourcen im In- und Ausland, soweit sie keine Agrarflächen für Nahrungsmittel und textile Rohstoffe verdrängen oder verbliebene Naturräume vernichten. (eingeschränkt Rapsöl, Soja, Miscanthus und ansonsten pflanzliche Abfälle, Holz, Müll, Synthesegas) und rein generative Bezugsquellen, die vorhandene Energieflüsse direkt nutzen oder umwandeln (PV, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie)

Damit die Versorgungssicherheit in jedem Fall auch bei Ausfall einzelner Komponenten des Gesamtsystems erhalten bleibt, ist es sinnvoll, im Strombereich die Niederspannungsverteilnetze und die Mittelspannungsnetze zu vermaschen und an den Knotenpunkten Stromspeicher zu installieren. Parallel sollten sämtliche Erzeugungsanlagen stets ca. 20 % über dem Bedarf geplant werden. Überschussproduktion kann dann stets in Speichern abgefangen werden und dient sowohl der Stützung benachbarter Kommunen als auch zur laufenden Versorgung sozial schwacher Menschen. (zu 3.2.)

Im Segment der Wärmebereitstellung und des Transportwesens führt die Umstellung auf Strom als Hauptenergieträger für Heizen, Klimatisieren und Fortbewegung zu mehr Unabhängigkeit und durch die Redundanz zwischen Speichern bei der Netzstabilisierung und der Gewährung von Versorgungssicherheit zu einem doppelt positiven Effekt. (zu 3.; 3.4.; 3.3.; 3.3.1.; 3.6.; 3.6.1.; 3.8.; 3.10.;)

Dezentralität:

Der generelle Grundsatz für die Versorgungssicherheit liegt in der Dezentralität, also in der lokalen Versorgung vor Ort mit Erzeugern und Speichern (Strom und Wärme), deren Reichweite nur um die gezielte, gewollte Überkapazität über das lokale Verteilnetz hinausreicht. (3.2.; 3.2.1; 3.2.2.)

Wirtschaftlichkeit (3.3.):

Die zweite, bedeutende Rahmenbedingung ist die der Wirtschaftlichkeit. Statt der derzeit häufig bestehenden Indifferenz zwischen betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher (=gesellschaftlicher) Wirtschaftlichkeit, bestehen wir Piraten darauf, die Energiepolitik ausschließlich an volkswirtschaftlicher Rentabilität auszurichten. Die Leitfrage lautet: „Lohnt es sich finanziell für die Gesellschaft als Ganze?“


Datum der letzten Änderung

14.09.2014