BY:LGS-MCC

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Finanzen

Verwaltung

LGS-MCC

LGS-MCC Anträge

LGS-MCC Geschäftsordnung

LGS-MCC

Zum Betrieb der Piratenpartei-Geschäfststelle in der Schopenhauerstr. 71 in München errichten die drei Gliederungen:

  • Landesverband Bayern
  • Bezirksverband Oberbayern
  • Kreisverband München

das LGS Mission-Control Center (LGS-MCC).

Aufgaben

Aufgabe des LGS-MCC ist es, alle Aufgaben rund um Verwaltung, Koordination und Betrieb der angemieteten Geschäftsstelle in der Schopenhauerstr. 71, München, verantwortlich zu führen.

Besetzung, Errichtung

Das LGS-MCC besteht aus drei Piraten, die von den Vorständen der drei beteiligten Gebietsverbände zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung der LGS im LGS-MCC beauftragt werden. Die Beauftragung kann jederzeit geändert werden, hat aber nur für künftige Geschäftsvorfälle Wirkung, es sei denn, das Gremiumsmitglied stimmt dem sofortigen Übergang zu. Jeder Beauftragte unterliegt den Vorgaben seines entsendenden Vorstands.

Innere Ordnung

Das LGS-MCC gibt sich eine Geschäftsordnung, die die konkreten Details der Verwaltung, Koordination und Betrieb der LGS festlegt. Für die Geschäftsordnung gilt folgender Rahmen.

  • Jeder der 3 Geschäftsführer im LGS-MCC hat eine gleichberechtigte Stimme im LGS-MCC.
  • Entscheidungen werden mit den innerhalb von 48h abgegebenen Stimmen entschieden. Längere Zeiträume können vereinbart werden.
  • Beschlüsse sind nur über Anträge möglich, die vorher veröffentlicht wurden.
  • Zeichnen zwei Geschäftsführer in Geschäftsvorfällen, welche die LGS unmittelbar betreffen, zeichnen sie in Vertretung für alle beteiligte Gliederungen.
  • Das LGS-MCC bestimmt Personen, die jeweils allein hauptverantwortlich für mindestens folgende Bereiche zuständig sind:
    • Budgetverwaltung und Ansprechpartner für den Schatzmeister des Bezirksverbands Oberbayern
    • LGS-Leiter für das Tageschäft in der LGS

Die Geschäftsordnung hat klare Regelungen über deren Handlungsspielräume zu treffen und auch darüber, in welchen Fällen eine Entscheidung des LGS-MCC einzuholen ist.

Das LGS-MCC übt das Hausrecht in den angemieteten Räumen und Flächen aus.

Darüber hinaus steht es dem LGS-MCC frei, Aufgaben und Verantwortlichkeiten selbständig festzulegen und zu delegieren.

Zur Wirksamkeit bedarf das LGS-MCC der Zustimmung aller beteiligten Gliederungsvorstände, um

  • höhere Verbindlichkeiten einzugehen, als freie Budgetmittel zur Verfügung stehen
  • Verträge mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen einzugehen, deren Mindestlaufzeit die Kündigungsfrist des LGS-MCC überschreitet
  • Entscheidungen zu treffen, die den Betrieb der LGS nicht oder nur mittelbar betreffen
  • Das Recht zu delegieren, hausrechtliche Anordnungen zu treffen, welche über die Dauer von 24h hinaus gehen.

Das LGS-MCC ist nicht berechtigt,

  • Verbindliche Erklärungen zur Änderung oder Kündigung des Mietverhältnisses abzugeben
  • Untermietverträge zu schließen

Mietvertrag LGS

Der Bezirksverband Oberbayern tritt als Mieter auf. Das Hausrecht wird an das LGS-MCC übertragen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsitzende des Bezirksverbands Oberbayern das Hausrecht direkt ausüben.

Finanzen

Das Jahresbudget für die LGS beträgt 33.000eur. Anteilig stellen die drei Gliederungen diese Mittel hierfür bereit:

  • Landesverband Bayern: 6.000eur
  • Bezirksverband Oberbayern: 17.000eur
  • Kreisverband München: 10.000eur.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Finanzverwaltung übernimmt der Bezirksverband Oberbayern. Die Gliederungen Kreisverband München und Landesverband Bayern sind verpflichtet, dem Bezirksverband Oberbayern ihre Anteile in mindestens monatlichen Zahlungen im Voraus zu leisten.

Das LGS-MCC führt kein eigenes Bankkonto.

Der Bezirksverband Oberbayern stellt das Jahresbudget dem LGS-MCC zur selbstständigen Verwaltung zur Verfügung. Das Jahresbudget steht jeweils anteilig in der Höhe entsprechend der Mindestvertragslaufzeit des Vertrages über das LGS-MCC zur Verfügung. Die Verwaltung des Budgets durch das LGS-MCC beschränkt sich auf den Teil, der nicht bereits durch laufende Verpflichtungen ausgeschöpft ist, dies betrifft vor allem die monatlichen Miet- und Mietnebenkosten sowie Zahlungen für Strom, Wasser, Heizung sowie Telefon und Internetzugang. Der Bezirksschatzmeister teilt dem LGS-MCC regelmäßig mit, in welcher Höhe das Budget der LGS über freie Mittel verfügt.

Sollte das Budget überschritten werden, haften die drei beteiligten Gliederungen zu gleichen Teilen.

Einnahmen der LGS fließen bis zur Höhe von 2.000 EUR jährlich dem KV München zu. Darüber hinaus reduzieren sie die Anteile der beteiligten Gliederungen im Verhältnis der geleisteten Zahlungen. Ausgenommen hiervon sind Sachspenden. Am Ende eines Kalenderjahres findet eine Abrechnung statt.

Kontrolle, Berichtspflichten

Die drei Vorstände der beteiligten Gliederungen üben gemeinsam die Aufsicht über dieses Gremium aus. Einsprüche heben Beschlüsse auf, wenn mindestens zwei beteiligte Vorstände dies per Beschluss verlangen. Im Verlaufe der Vorstandsberatungen haben diese aber keine aufschiebende Wirkung. Getätigte rechtsverbindliche Willenserklärungen die aufgrund Beschlüssen des LGS-MCC getätigt werden, bleiben erhalten, außer, sie können ohne unverhältnismäßige finanzielle Nachteile aufgehoben werden.

Das LGS-MCC veröffentlicht zeitnah Anträge, Beschlüsse, Einnahmen und Ausgaben sowie den Stand verfügbarer Mittel.

Kündigung, Auflösung

Jeder der beteiligten Gliederungen kann die Beteiligung am LGS-MCC mit einer Frist, die einen Monat länger ist als die Kündigungsfrist des Mietvertrages, kündigen. Das Gremium wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aufgelöst. Eventuell zu viel bezahlte Budgetanteile fließen proportional den geleisteten Anteilen an die Gliederungen zurück.

In Falle der Kündigung des Mietvertrages durch den Bezirksverband Oberbayern wird das LGS-MCC zum Zeitpunkt des Wirksamswerdens der Kündigung aufgelöst. Abwicklungskosten der LGS werden gleichmäßig den beteiligten Gliederungen auferlegt.

Die beteiligten Gliederungen informieren sich gegenseitig unverzüglich nach Bekanntwerden über Tatsachen, die für den Bestand dieser Vereinbarung oder ihre Durchführung von Bedeutung sind (z.B. Kündigung des Mietvertrages, drohende Zahlungsunfähigkeit).

Änderungen

Änderungen an diesen Regelungen sind nur mit Zustimmung aller beteiligten Gliederungen möglich.

Übergangsregelungen

Diese Regelung tritt in Kraft, wenn alle am LGS-MCC beteiligten Gliederungen dem in gleicher Version zugestimmt haben. Innerhalb von zwei Wochen danach sind die Gremiumsmitglieder zu entsenden. Entsendet eine Gliederung einen Beauftragten nicht rechtzeitig, gilt diese Gliederung sich bei Entscheidungen im LGS-MCC als enthaltend bis die Entsendung erfolgt ist. Das Gremiumsmitglied kann seine Stimme erst dann ausüben, wenn seine Gliederung den ersten Anteil an der Finanzierung an den Bezirksverband Oberbayern geleistet hat.