BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Beschlussfähigkeit
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Kreisverband_München/Kreisparteitag_2012.1 von Josef M.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Kreisverband_München/Kreisparteitag_2012.1/Antragsfabrik. |
- Titel = Beschlussfähigkeit von Organen
- Änderungsantrag Nr.
- 011
- Beantragt von
- Josef M.
- Betrifft
- Satzung des Kreisverband München / §9 Abs 3
- Beantragte Änderungen
Folgender Absatz soll als §9 Abs 3 der Satzung hinzugefügt werden:
Die Beschlussfäigkeit bei Mitgliederversammlungen ist ohne Rücksicht auf die erschienenen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähgkeit besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.
- Begründung
Es fehlt noch eine regelung zur beschlussfähigkeit der aufstellungsversammlung habe in der satzung keine gefunden und für fall der Wiederholung. ich hab nirgends die beschlussfähigkiet von Organen gefunden
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- cmrcx
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...