BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Beschlussfähigkeit

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Kreisverband_München/Kreisparteitag_2012.1 von Josef M..

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Kreisverband_München/Kreisparteitag_2012.1/Antragsfabrik.

Titel = Beschlussfähigkeit von Organen
Änderungsantrag Nr.
011
Beantragt von
Josef M.
Betrifft
Satzung des Kreisverband München / §9 Abs 3
Beantragte Änderungen

Folgender Absatz soll als §9 Abs 3 der Satzung hinzugefügt werden:

Die Beschlussfäigkeit bei Mitgliederversammlungen ist ohne Rücksicht auf die erschienenen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähgkeit besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.

Begründung

Es fehlt noch eine regelung zur beschlussfähigkeit der aufstellungsversammlung habe in der satzung keine gefunden und für fall der Wiederholung. ich hab nirgends die beschlussfähigkiet von Organen gefunden






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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