BY:Kreisverband Erlangen/Geschaeftsordnung
GO der Vorstands der Piratenpartei Erlangen
Beschlossen in der konstituerenden Vorstandssitzung am 28.07.2014
Inhaltsverzeichnis
§1 Allgemeines
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren.
3. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
4. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht in Textform an.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
1. Astrid Semm, Vorsitzende: Der Vorsitzenden obliegen Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zu den übergeordneten Gliederungen, die Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Sie vertritt den Kreisverband nach außen und ist damit - unterstützt durch Beisitzer und Beauftragte - auch für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Verbands- und Bündnisarbeit zuständig.
2. Jürgen Purzner, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende ist Ansprechpartner für die mittelfränkischen Kreisverbände und den Bezirksverband Mittelfranken. Außerdem ist er zuständig für die Koordination der programmatischen Arbeit und die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Termine und Protokolle. Er vertritt die Vorsitzende bei Verhinderung.
3. Markus Herrmann, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten in enger Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister des Bezirksverbands Mittelfranken.
4. Detlef Rausch, Beisitzer: Ihm obliegt die Unterstützung des Schatzmeisters sowie die organisatorischen Angelegenheiten, z. B. Anmeldung von Infoständen, Einholen von Plakatierungsgenehmigungen, Reservieren von Räumlichkeiten für Veranstaltungen. Er organisiert die Pflege der kreisverbandseigenen Plakatständer.
5. Wolfgang Wiese, Beisitzer: Er ist zuständig für die Unterstützung der Vorsitzenden bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Pflege der kreisverbandseigenen Homepage. Weiterhin unterstützt er in digitalen/technischen Fragen und steht hierzu als Ansprechpartner für alle Piraten zur Verfügung.
§3 Beschlussfassung
1. Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.
2. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstandes mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
3. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden.
4. Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 100,00 selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich € 200,00 benötigt er die vorherige Zustimmung der Kreisverbandsvorsitzenden oder, wenn diese verhindert ist, ihres Stellvertreters.
5. Über Rechtsgeschäfte ab einem Wert, der über den Betrag von € 200,00 hinausgeht, ist ein Beschluss des Kreisverbandsvorstandes erforderlich. Davon ausgenommen sind Budgets. Budgets müssen vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen.
6. Budgets für Veranstaltungen sind in der Regel drei Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
7. Beschlüsse des Vorstands sind vom Schatzmeister aktenkundig zu machen. Auf Wunsch wird jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands gewährt.
8. Anträge an den Vorstand können von jedem gestellt werden. Anträge die in der nächsten regulären Vorstandssitzung behandelt werden sollen, müssen in der Regel 24 Stunden zuvor eingereicht werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
§4 Vorstandssitzungen
1. Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.
2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch ein Vorstandsmitglied mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail auf der Mailingliste des Kreisverbands einberufen und bekannt gegeben. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen und bekannt gegeben, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde.
3. Regelmäßige Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
4. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
5. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.