Antragstitel
Meinungsbilder
Antragstext
Der Bestehende Paragraph 8.3 der Kreissatzung wird durch den folgenden ersetzt:
§ 8.3 Bildung von Positionen zwischen Mitgliederversammlungen
(1) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf ein Meinungsbild an den Kreisvorstand stellen. Der Antragstext des Meinungsbildes ist fertig ausgearbeitet und durch Zustimmung oder Ablehnung abstimmbar zu formulieren. Eine Begründung des Antragstellers hierfür ist empfohlen. Zudem muss er dem Vorstand mitteilen, aus welchem Gebiet innerhalb des Kreisverbands die Mitglieder befragt werden sollen.
(2) Der Vorstand stellt diesen Antrag nach positiver Prüfung allen stimmberechtigten Mitgliedern in dem gewünschten Gebiet zur Abstimmung.
(3) Wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder an dem Meinungsbild teilnehmen und die einfache Mehrheit dem Antrag zustimmt, kann der Antrag durch einen Vorstandsbeschluss zur Position des entsprechenden Gebiets erklärt werden. Das Meinungsbild wird unabhängig davon veröffentlicht.
(4) Die Position besteht bis zur nächsten Mitgliederversammlung des Kreisverbands.
(5) Jedes durchgeführte Meinungsbild wird auf jeden Fall als Antrag auf der nächsten Mitgliederversammlung des Kreisverbands eingereicht.
(6) Der Vorstand regelt in seiner Geschäftsordnung die Durchführung des Meinungsbilds. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass das Risiko von Manipulationen möglichst gering gehalten und der Datenschutz beachtet wird. Hierzu sollen geeignete technische Werkzeuge wie Umfrage-Applikationen genutzt werden.
Antragsbegründung
Wir haben mit der Mitgliederbefragung über Limesurvey gute Erfahrungen gemacht, jedoch gab die Formulierung des Paragraphen immerwieder Anlass zu Diskussionen. Dieser SÄA soll für die nötige Klarheit sorgen.
Bisheriger Text:
§ 8.3 Beschlüsse zu Meinungsbildern und örtliche Programmen
(1) Jeder Pirat kann sich mit einem Antrag zu Meinungsbildern oder programatischen, örtlichen Themen an den Kreisvorstand wenden.
(2) Der Vorstand versendet nach Überprüfung diesen Antrag an alle Mitglieder in der
entsprechenden kommunalen Gebietskörperschaft.
(3) Der Antrag kann von den Piraten mit Ja oder Nein beantwortet werden.
(4) Lautet mehr als die Hälfte der eingegangenen Antworten auf Ja und bilden die Ja-Stimmen
mehr als 10% der Piraten in der kommunalen Gebietskörperschaft, so kann der Vorstand den Antrag durch Beschluss zur Position der Piraten der entsprechenden Gebietskörperschaft erklären.
(5) Die Position besteht bis zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene, bzw einem neuen Meinungsbild.
(6) In jedem Fall gilt der Programmantrag als Antrag zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene.
(7) Der Vorstand regelt in seiner Geschäftsordnung die Durchführung der Versendung nach (2), insbesondere um mögliche Manipulationen auszuschliessen und den Datenschutz zu
gewährleisten. Hierzu können geeignete Tools bzw. Instanzen von limesurvey, pirate feedback oder Ähnlichen eingesetzt werden.
Piratenpad
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