Antragstitel
Ergänzung von Bestimmungen zu Beschlüssen auf und zwischen den Parteitagen.
Antragstext
Der Kreisparteitag möge die nachfolgenden Änderungen der Satzung beschliessen
Textänderungen in der Satzung
alt:
§ 8 – Satzungsänderung
(1)Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2)Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor dem Ladungstermin beim Vorstand eingegangen ist und in der Einladung zum Kreisparteitag enthalten war.
neu:
§ 8 - Beschlüsse
§ 8.1 - Beschlüsse zu Satzungsänderungen
(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitags beim Kreisvorstand eingegangen ist.
§ 8.2 Beschlüsse zum Programm
(1) Anträge zum Programm oder Wahlprogramm können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Anträge zu Positionspapieren können mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(3) Über einen Antrag auf Programmänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
§ 8.3 Beschlüsse zu Meinungsbildern und örtliche Programmen
(1) Jeder Pirat kann sich mit einem Antrag zu Meinungsbildern oder programatischen, örtlichen Themen an den Kreisvorstand wenden.
(2) Der Vorstand versendet nach Überprüfung diesen Antrag an alle Mitglieder in der entsprechenden kommunalen Gebietskörperschaft.
(3) Der Antrag kann von den Piraten mit Ja oder Nein beantwortet werden.
(4) Lautet mehr als die Hälfte der eingegangenen Antworten auf Ja und bilden die Ja-Stimmen mehr als 10% der Piraten in der kommunalen Gebietskörperschaft, so kann der Vorstand den Antrag durch Beschluss zur Position der Piraten der entsprechenden Gebietskörperschaft erklären.
(5) Die Position besteht bis zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene, bzw einem neuen Meinungsbild.
(6) In jedem Fall gilt der Programmantrag als Antrag zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene.
(7) Der Vorstand regelt in seiner Geschäftsordnung die Durchführung der Versendung nach (2), insbesondere um mögliche Manipulationen auszuschliessen und den Datenschutz zu gewährleisten. Hierzu können geeignete Tools bzw. Instanzen von limesurvey, pirate feedback oder Ähnlichen eingesetzt werden.
Antragsbegründung
& Erläuterungen
§ 8 der aktuellen Fassung der Satzung sieht nur Regelungen für Satzungsänderungen vor, diese sollen entsprechend ergänzt werden.
aus § 8 alt wird hiermit § 8.1 neu.
Änderung in § 8.1:
die Frist zur Einreichung wird parallel zur Regelung in der Landessatzung §11 (2) von zwei Wochen vor Ladung, diese vier Wochen vor dem Kreisparteitag (also insgesamt sechs Wochen vor dem Kreisparteitag) auf zwei Wochen vor dem Kreisparteitatag verkürzt.
zum Vergleich:
Satzung LV Bayern
` § 11 - Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
(3) Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. Vom Landesparteitag kann ein eigenes Wahlprogramm für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden. Dieses muss auf den Werten des Grundsatzprogrammes basieren
neu hinzugefügt wird
§ 8.2 Beschlüsse zum Programm
beim KPT Bodensee-Allgäu wurden vom Versammlungsleiter entsprechende Anträge abgelehnt, weil weder die Satzung noch die beschlossene Tagesordnung Regelungen für programatische Beschlüsse vorsah, dies soll hiermit für uns geheilt werden.
die vorgeschlagenen Mehrheiten entsprechen den bisherigen Gepflogenheiten auf Parteitagen.
neu hinzugefügt wird
§ 8.3 Beschlüsse zu Meinungsbildern und örtliche Programmen
entsprechende Möglichkeit zur Abstimmung zwischen den entsprechenden Parteitagen wurde auf dem letzten Bezirksparteitag eingeführt und als Regelungen für Bezirk und dezentralere Verbände beschlossen.
Deswegen Aufnahme in unsere Satzung mit nachfolgenden Änderungen:
(2) Der Vorstand versendet nach Überprüfung diesen Antrag an alle Mitglieder in der entsprechenden kommunalen Gebietskörperschaft.
nach Überprüfung wurde hinzugefügt, um mögliche parteischädigende "Umlaufbeschlüsse" bereits im Vorfeld ausfiltern zu können. Die Regelung nach Bezirkssatzung sieht hier keine `Kontrolle vor, sodaß die theoretische Möglichkeit entstünde z.Bsp. faschistische oder antisemitische Beschlussvorlagen abfragen zu müssen und erst im Nachlauf stoppen zu können.
Zu Absatz (7)
Die ursprüngliche Formulierung sah keinerlei Vorgaben über die Durchführung der Umfrage vor, womit z.Bsp. eine Umfrage via Rundmail möglich wäre, die weder fälschungsssichere noch nachvollziehbare Ergebnisse hervorbringen würde.
zum Vergleich:
Satzung BzV Schwaben
§ 12 - Örtliche Programme
(1) Jeder Pirat kann sich mit einem Programmantrag zu örtlichen Themen an den Bezirksvorstand oder den zuständigen Kreisvorstand wenden. Der Vorstand versendet diesen Antrag an alle Mitglieder in der entsprechenden kommunalen Gebietskörperschaft. Der Antrag kann von den Piraten, in einer vom Vorstand festgelegten Frist, mit Ja oder Nein beantwortet werden. Lautet mehr als die Hälfte der eingegangenen Antworten auf Ja und bilden die Ja-Stimmen mehr als 10% der Piraten in der kommunalen Gebietskörperschaft, so kann der Vorstand den Antrag durch Beschluss zur Position der Piraten Schwaben erklären.
(2) Die Position besteht bis zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene. In jedem Fall gilt der Programmantrag als Antrag zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene.
Piratenpad
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