BY:Kaufbeuren-Ostallgäu/KV/Geschäftsordnung alt 2013

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Geschäftsordnung vom 04. Februar 2014.

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Vorsitzender

Der Vorsitzende leitet und koordiniert den Vorstand und die Vorstandssitzung. Er hält Kontakt zu den Parteiverbänden, beruft Mitgliederversammlungen ein, bereitet Wahlen vor. Er vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Ihm obliegt die Kontrolle der Finanzen.

Stellvertretender Vorsitzender

Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben, sowie die kreisweite IT und die Materialverwaltung. Zusätzlich ist er für die Verbands- und Bündnisarbeit zuständig.

Politischer Geschäftsführer

Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Koordination der programmatischen Arbeit, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Schatzmeister

Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.

Kreissekretär

Der Kreissekretär ist für die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbands zuständig. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen, Stammtischen und Neumitgliedern.

Beisitzer

Ihnen obliegt das Lektorieren von Texten, das Aktualisieren von Kalender- und Termineinträgen, sowie das Protokoll- und Dokumentationswesen. Darüber hinaus unterstützen sie den restlichen Vorstand bei anfallenden Aufgaben.

§3 Beschlussfassung

Beschlüsse im Vorstand werden gemäß § 7 Abs 7 & 8 Satzung des Kreisverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

Auf Antrag des Antragstellers oder eines Vorstandsmitglieds kann eine namentliche Abstimmung durchgeführt werden.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Sind Sach- oder Vermögenswerte des Kreisverbandes von insgesamt über €50,00 betroffen, so beschließt der Vorstand über den Antrag. In diesen Fällen kann der Schatzmeister ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto). Wird das Veto ausgesprochen so gilt der Antrag als abgelehnt. Anträge an den Vorstand können per Email an vorstand@piraten-ostallgaeu.de gestellt werden.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt und können auf Antrag mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder nichtöffentlich abgehalten werden.
(2) Über die Sitzungen und Beschlüsse sind Protokolle zu führen und werden zeitnah im Internet veröffentlicht und zumindest über die Mailingliste "Kaufbeuren-Ostallgäu" bekannt gegeben.
(3) Protokolle der nichtöffentlichen Sitzung werden nicht veröffentlicht.
(4) Ansonsten gilt §7 der Satzung des Kreisverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu.
(5) Zu einer Vorstandssitzung werden die Mitglieder in der Regel 3 Tage vorher zumindest über die Mailingliste "Kaufbeuren-Ostallgäu" informiert.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.

Dem Kreissekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Dazu ist ein Vorstandsbeschluss nötig. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt.

§6 Reisekostenerstattung

Reisekosten werden nur bei Wahrnehmung einer durch den Vorstand oder den Parteitag einer Gliederung beauftragten Tätigkeit erstattet. Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach Reisekostenerstattung. Folgende Unterlagen sind der Beantragung beizufügen: Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung des Schatzmeisters Belegkopien für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Bei Nutzung des KFZs ein Ausdruck der Wegstrecke aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Vorstands-Amtes ohne explizite Beauftragung, so ist der Vorstand in Kenntnis zu setzen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Vorstand kann einer Reise auch nachträglich zustimmen.