BY:Kaufbeuren-Ostallgäu/KV/Geschäftsordnung

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§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, einen respektvollen Umgang zu pflegen und die Einhaltung eines solchen zu fördern. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Vorsitzender

Der Vorsitzende leitet und koordiniert den Vorstand und die Vorstandssitzung. Er hält Kontakt zu den Parteiverbänden, beruft Mitgliederversammlungen ein, bereitet Wahlen vor. Er vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Ihm obliegt die Kontrolle der Finanzen. Bei der Verbands- und Bündnisarbeit unterstützt er den stellvertretenden Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Ihm obliegt zusätzlich, analog den Aufgaben eines politischen Geschäftsführers, die Koordination der programmatischen Arbeit, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie den Terminkalender und das Protokollwesen.

Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Zusätzlich ist er für die Verbands- und Bündnisarbeit zuständig. Er ist zusätzlich, analog zu den Aufgaben eines Kreissekretärs, für die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbands zuständig. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zu dezentraleren Gliederungen, Stammtischen und Neumitgliedern. Er verwaltet den schriftlichen Posteingang, die kreisweite IT und die Materialverwaltung.

Schatzmeister

Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er unterstützt die anderen Vorstandsmitglieder bei den anfallenden Aufgaben.

§3 Beschlussfassung

Beschlüsse im Vorstand werden gemäß § 7 Abs. 7 & 8 Satzung des Kreisverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine einfache Mehrheit innerhalb des gesamten Vorstandes. Auf Antrag des Antragstellers oder eines Vorstandsmitglieds kann eine namentliche Abstimmung durchgeführt werden. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Sind Sach- oder Vermögenswerte des Kreisverbandes von insgesamt über € 50,00 betroffen, so beschließt der Vorstand über den Antrag. In diesen Fällen kann der Schatzmeister ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto). Wird das Veto ausgesprochen so gilt der Antrag als abgelehnt. Anträge an den Vorstand können per Email an vorstand@piraten-ostallgaeu.de gestellt werden.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt und können, wenn triftige Gründe vorliegen auf Antrag mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder nichtöffentlich abgehalten werden.
(2) Über die Sitzungen und Beschlüsse sind Protokolle zu führen und werden zeitnah im Internet veröffentlicht und zumindest über die Mailingliste "Kaufbeuren-Ostallgäu" bekannt gegeben.
(3) Protokolle der nichtöffentlichen Sitzung werden nicht veröffentlicht.
(4) Ansonsten gilt §7 der Satzung des Kreisverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu.
(5) Die Ladungsfrist für Mitglieder des Vorstandes beträgt 3 Tage.
(6) Auf einstimmigen Beschluss aller Vorstandsmitglieder kann auf die reguläre Ladungsfrist verzichtet werden. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben.
(7) Zu einer Vorstandssitzung werden die Mitglieder des Kreisverbandes in der Regel 3 Tage vorher zumindest über die Mailingliste "Kaufbeuren-Ostallgäu" informiert.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Der stellvertretende Vorsitzende pflegt diesen Datenbestand. Lesezugriff erhalten Vorstandsmitglieder oder Beauftragte nur mit aktueller Datenschutzbelehrung.

§6 Reisekostenerstattung

Reisekosten werden nur bei Wahrnehmung einer durch den Vorstand oder den Parteitag einer Gliederung beauftragten Tätigkeit erstattet. Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach Reisekostenerstattung. Folgende Unterlagen sind der Beantragung beizufügen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung des Schatzmeisters
  • Belegkopien für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Bei Nutzung des KFZs ein Ausdruck der Wegstrecke aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke.

Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Vorstandsamtes ohne explizite Beauftragung, so ist der Vorstand in Kenntnis zu setzen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Vorsitzende entscheidet über die Genehmigung der Reisekostenerstattung.

§7 Mitgliederbefragungen

Mitgliederbefragungen werden über limesurvey durchgeführt. Die Kontaktierung findet hierbei über die jeweilige Mailadresse der Mitgliederdatenbank statt. Eine Ablesung oder Herausgabe von Zwischenständen ist nicht zugelassen. Nach §7 (8) der Satzung gilt einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei der Ergebnisauswertung sind Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzustellen. Enthaltungen werden ermöglicht.

§8 Berufung Beauftragter

Fach- oder aufgabenspezifische Beauftragungen können für die Kreisbelange vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Eine Beauftragung benötigt zudem die Zustimmung des Beauftragten, sowie zumindest eine Bekanntgabe über die Mailingliste der Piraten Kaufbeuren-Ostallgäu. Auf Antrag in Textform von 20% der stimmberechtigten Mitglieder hat der Vorstand über die Beauftragung dieser Person bei seiner nächsten Sitzung neu zu entscheiden. Die Regelungen des §2 bleiben davon unberührt.