BY:Ingolstadt/KV/Geschäftsordnung/2009-09-15

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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland und regelt die Geschäfte des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland.

Diese Geschäftsordnung wurde am 15.09.2009 erstellt.

Der Vorstand

Vorsitzender: Benedikt
Stellvertretender Vorsitzender(a): Maximilian
Stellvertretender Vorsitzender(b): David
Schatzmeister: Thorsten
Schriftführer: Torsten
Beisitzer: Alexander
Beisitzer: Christian

Laut Satzung sitzen zwei gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende im Vorstand, zur besseren Lesbarkeit sind diese hier mit a und b gekennzeichnet. Weiterhin muss der Vorstand aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern bestehen. Bis zur nächsten Änderung durch einen Wahlkreisparteitag, besteht der Vorstand aus sieben Mitgliedern, wobei die beiden Beisitzer laut Satzung nicht stimmberechtigt sind.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von mindestens zwei Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Die zwei mindestens vorgeschriebenen physischen Vorstandssitzungen nach §9a (4) der Satzung bleiben davon unberührt, darüber hinaus bleiben die, aus außerordentlichem Grund, kurzfristig einberufenen Sitzungen ebenfalls von dieser Regelung unberührt. Zu den, wegen außerordentlichem Grund, einberufenen Sitzungen dürfen nur der Vorsitzende sowie, bei seiner Verhinderung, seine Stellvertreter einladen.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandvorstandes können an den Kreisverbandvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt.
Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen (lt. amtlichen Dokument) und eine Kontaktadresse angeben, unter der er schriftlich, über die Einladung zur Sitzung, benachrichtigt werden kann.

Der Antrag ist vollständig per Mail an vorstand@piratenpartei-ingolstadt.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen (d.h. der Antrag darf keine Links auf weitere Dokumente enthalten).

Generell ist es empfehlenswert, den Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, sofern dieser noch keinem Vorstandsmitglied vorgelegt wurde.
Antragsberechtigt sind:
  1. die Vorstandsmitglieder der untergegliederten Verbände des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland.
  2. der Leiter der Geschäftsstelle Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland.
  3. Piraten, die organisatorisch zum Kreisverband Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland gehören. (Die Zugehörigkeit wird in der Satzung geregelt.)
  4. die Vorstandsmitglieder

Öffentlichkeit der Sitzungen

Piraten können der Sitzung des Kreisverbandvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können vom Versammlungsleiter oder mehrheitlich von dem Vorstand, aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandvorstandes, es sei denn es werden in der Satzung andere Regelungen festgelegt. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
  • Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
  • Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende
  • Verwaltung der Kontakte nachgeordneter Verbände: Stellvertretende Vorsitzende
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater,Zuschüsse: Schatzmeister
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
  • Spendenwesen: Schatzmeister
  • Öffentlichkeitsarbeit inklusive Pressearbeit: Schriftführer bzw. stellvertretende Vorsitzende nur in Rücksprache mit dem Vorsitzenden
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption: Vorsitzender
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Schriftführer, Stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
  • Verantwortlicher für Parteitreffen (Stammtisch, Arbeitstreffen, etc.): das höchste anwesende Vorstandsmitglied

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstandes fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 15.09.2009 in dieser Form in Kraft gesetzt.