BY:Fachgruppe Wirtschaft/VerfassungsbeschwerdeGegenESM
DIESE SEITE BEFINDET SICH NOCH IN DER FRÜHPHASE IHRER ENTSTEHUNG.
Inhaltsverzeichnis
Ziele dieser Seite
- Politische Wirkung der Verfassungsbeschwerde erhöhen
30.000 Bürgerinnen und Bürger sollen der geplanten Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. beitreten. Die Anzahl ist für die Annahme durch das Verfassungsgericht unerheblich. Es ist eine Planzahl.- | Vollmachtsformular für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde
- Kosten sind nicht zu übernehmen
- Beitritt ist nur für deutsche Staatsbürger möglich, die vor Klageerhebung das 18. Lebensjahr vollendet haben
Verfassungsbeschwerderecht haben nur volljährige deutsche Staatsbürger.
- Mandatsträger aller Parlamente gegen die Ratifizierung mobilisieren
- Fraktionszwang
Bundestagsabgeordnete sollen dabei unterstützt werden, frei von Fraktionszwang und mit begründeter Überzeugung gegen die Ratifizierung der "ESM-Verträge" zu stimmen. - Länderkammern/Bundesrat
Mandatsträger aller Parlamente sollen dabei unterstützt werden sich gegen die Ratifizierung der "ESM-Verträge" auszusprechen und entsprechend aktiv zu werden.
- Fraktionszwang
Inhaltliches rund um den Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM, sogenannter Eurorettungsschirm, meint auf dieser Seite die beiden neuen EU-Verträge ESM und Fiskalvertrag sowie die Änderung Artikel 136 AEUV: Das Verbot der Maastricher Verträge zur wechselseitigen Haftung der Mitgliedsstaaten wird weitgehend aufgehoben.)
- Der "Mechanismus" wird in Form einer "übernationalen Behörde, internationalen Finanzorganisation" umgesetzt.
- keine parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten, weder EU noch national
- Mitarbeiter sind keinem europäischen Gesetz unterworfen (immun).
- keine Kündigungsmöglichkeit des ESM seitens einzelner Staaten
- Aufhebung des ESM nur mit ?85 %? Zustimmung aller EU-Staaten
- Mittelherkunft
- Grundkapital
dreistelliger Milliardenbetrag ?500.000.000.000?
jederzeit durch Behörde nachforderbar, keine Schranken - einzuzahlendes Grundkapital
zweistelliger Milliardenbetrag ?40.000.000.000?- nur dieser Betrag ist in der aktuellen politischen Diskussion prominent
- wahres Schuldenpotential wird mit dieser Prominenz verschleiert
- Strafzahlungen gemäß Fiskalvertrag
Wie jedoch ein zu bestrafendes Land solche Zahlungen aufbringen können soll, scheint ignoriert zu werden (in der europäischen Gesetzgebung wie in der politischen Zielsetzung).
- Grundkapital
- Risiken und Probleme
- demokratische Legitimation sehr schwach, da allein Regierungen verhandeln
- nationale Parlamente
- werden inhaltlich nicht befragt
- können keine Änderungen bewirken
- sollen mittels Ratifizierung (z.B. deutsche Zustimmungsgesetze) in Rekordzeit durchwinken
- nationale Parlamente
- keine parlamentarische Kontrolle in der Zukunft
- geänderte Zusammensetzung von Parlamenten kann nicht zur Änderung/Aufhebung des ESM führen
- demokratische Legitimation sehr schwach, da allein Regierungen verhandeln
Inhaltliches zur Verfassungsbeschwerde
(weitgehende Entnahme aus Broschüre von www.verfassungsbeschwerde.de)
- Website zur Verfassungsbeschwerde
- Vereinfachte Darstellung der Beschwerdegründe
- Initiatoren
- Bund der Steuerzahler e.V.
- Freie Wähler
- ÖDP
- OMNIBUS e.V.
- Bündnis Bürgerwille e.V.
- democracy international
- Prozessvertreter
- Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
- Univ.-Prof. Dr. Christoph Degenhart
- Inhalt der Prozessvollmacht
Vollmachtsformular für Verfassungsbeschwerde - Günde für (diese) Verfassungsbeschwerde
- erheblicher Demokratieverlust in Folge direkter und indirekter Einschränkung parlamentarischer Handlungsfreiheit
- Unkündbarkeit dieser EU-Verträge
verhindert Weiterentwicklung und erforderliche Anpassungen - Verbot der wechselseitigen Haftung von Mitgliedssaaten wird aufgehoben
- Gleichzeitigkeit von ESM und EFSF
ESM sollte nach urspünglicher politischer Argumentation an ESFS anschließen (?und ESF-Mittel ablösen?) - Verlust staatlicher Souveränität und der Haushaltsautonomie des das deutsche Volk repräsentierenden Parlamentes
Regierung ist ungleich Parlament! - Verstoß gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (zuletzt 7.9.2011) zur Budgethoheit des Bundestages
- darf nicht eingeschränkt werden
- nicht "an Brüssel" abgegeben werden
- darf nur mit Zustimmung der Wahlberechtigten in Deutschland geändert werden
z.B. per Volksentscheid
- weitere Argumente
- Schulden einzelner werden vergesellschaftlicht, "sozialisiert" (einzelne, z.B. Staaten, Banken, Großunternehmen, Bürgerinnen und Bürger können (wertlos werdende) Staatsanleihen schwacher Staaten an ESM verkaufen. Der ESM finanziert mit Steuergeldern).
- tatsächliches deutsches Haftungsrisiko ist kaum abschätzbar. Es ist mit dem Maximum zu rechnen. Das Maximum ist viel zu hoch.
- Die Verträge werden nicht im üblichen EU-Konventsverfahren geschlossen. Die Annahme der Änderung von Artikel 136 AEUV wird dadurch unzulässigerweise im "vereinfachten Verfahren" möglich.
- EU-Fiskalvertrag verschafft "der neuen ESM-Behörde" weit reichende Eingrifsrechte gegenüber Mitgliedsstaaten ohne dass dies demokratisch legitimiert ist.
- Einfluss der EU auf nationale Wirtschafts-, Sozial- und Haushaltspolitik wird ammsiv erhöht, Spielraum nationaler Parlamente wird drastisch kleiner werden.
- Nationale Wirtschaftspolitik wird durch EU-Wirtschaftspolitik ohne parlamentarische Legitimation ersetzt. Soll das geschehen, muss es "aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus" geschehen. Volksabstimmungen dazu wären nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mögliche Wege.
mangelhafte Kenntnisse über Funktionsweise ESM hindern Parlamentarier an Zustimmung?
demokratische Legitimation
Es steht zu hoffen, dass Parlamentarier sich bei der Abstimmung über die Zustimmungsgesetze zu den neuen EU-Verträgen nicht bloß auf die Argumentationen ihrer EU- und Haushaltsausschusskollegen verlassen oder gar dem verbotenen Druck ihrer Fraktionen nachgeben. Denn es geht um mehr als die Risiken aus der Haftung. Es geht um die weitere widerstandslose Aufgabe von nationalstaatlicher Hoheit und parlamentarischer Kontrolle.
In der Frage der Richtigkeit der Maßnahmen mag man geteilter Ansicht sein. In der Frage wie Maßnahmen umzusetzen sind sollte im Hinblick auf die demokratische Legitimation kein Zweifel bestehen.
Zeitfrage 1
Die Zeitfrage ist ein schlechter Vorwand. Sämtliche EU-Staaten dürfen sich seit rund vier Jahren bei der Europäischen Zentralbank unbegrenzt Geld ausleihen, gegen Verpfändung wertloser Wertpapiere. Im Fall Spaniens wurde angeblich gar ein Wertpapier verpfändet, dass zur Verbriefung eines Kredites zum Kauf eines Profifußballers ausgegeben wurde.
Das ist freilich nur möglich, weil die deutschen Bundesbanker bei der EZB seit langem überstimmt werden.
Zeitfrage 2
Fragen an alle betroffenen Parlamentarier, bitte schätzen Sie:
Wie viele Tage vergehen bei Ihnen vom Entschluss ein Auto oder eine Immobilie zu kaufen, bis zu Ihrer Unterschrift unter die Finanzierung und wie viel Zeit haben sie dann wohl eingesetzt um es optimal für sich zu gestalten?
Wie viele Tage vergehen und wie viel Zeit haben Sie für die optimale Gestaltung der Zustimmungsgesetze eingesetzt vom Beginn ihrer Beschäftigung damit bis zur Abstimmung in Bundestag und Bundesrat?
Zeitfrage 3
andere Verfassungsbeschwerden
Neben der hier beworbenen Verfassungsbeschwerde gibt es noch weitere anderer Personen. Soweit bekannt, kann man sich diesen Beschwerden nicht oder nicht kostenfrei anschließen.