BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV97714

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit der Aufhängung von Plakaten anlässlich der Europawahl 2019 besteht grundsätzlich Einverständnis.

Wir weisen darauf hin, dass die Plakate im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Oerlenbach (dazu gehören die Gemeindeteile Oerlenbach, Ebenhausen, Eltingshausen und Rottershausen) nur innerhalb der Ortschaften und dort nur so angebracht werden dürfen, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verkehr entstehen können bzw. Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) nicht behindert werden.
An den Busunterstellhallen sowie an gestalterischen Leuchten dürfen keine Plakate angebracht werden.
Auch im Bereich des Kreisverkehrs im Gemeindeteil Oerlenbach dürfen keine Plakate angebracht werden.
Weiterhin wird erwartet, dass die Plakate umgehend nach der Wahl wieder entfernt werden.

Die Erlaubnis beinhaltet nicht die Aufstellung/Anbringung auf bzw. an privatem Eigentum.