BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV9769s

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Im Markt Schondra gibt es keine Plakatiererordnung.

Es wurde eine Plakatwand an der jedermann Plakate befestigen kann.
Die engen Durchfahrten und oft nur einseitigen Gehwege bedingen, daß keine Genehmigung zur Aufstellung von Werbe-Ständern auf öffentlichem Grund erteilt werden kann.