BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV97654
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Ergänzend wird vermerkt, dass bei der Plakatierung noch folgendes zu beachten ist:
- die Aufstellung der Wahlplakate hat innerhalb der Ortsschilder zu erfolgen
- die Wahlplakate dürfen nicht an Verkehrszeichen befestigt werden
- die Wahlplakate dürfen nicht sichtbehindernd angebracht werden
- die Größe von 1 m² darf nicht überschritten werden
- pro Ortschaft und Partei dürfen max. 2 Plakate aufgestellt werden