BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV97320
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Es gibt keine gesonderte Plakatierungsverordnung.
Wir bitten darum keine Plakate an Bäumen oder Baumständern anzubringen!
Insbesondere weisen wir darauf hin,
- dass durch Plakate keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer auftreten dürfen. Achten Sie hier auch auf Ein- und Ausfahrten von Privathäusern.
- dass der Fahrverkehr in keinster Weise und der Fußgängerverkehr nicht übermäßig behindert werden darf.
- dass aus Verkehrssicherheitsgründen das Anbringen von Plakatwerbung an Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu vermeiden ist.
Dies gilt auch und gerade wegen der Kinder, die auf Grund ihrer Größe von den Plakaten völlig verdeckt werden und daher weder den herannahenden Verkehr beobachten noch von diesem wahrgenommen werden können.
Wenn angebrachte Plakatwerbungen nicht den beschriebenen Anforderungen entsprechen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, werden wir diese durch unsere Bauhofmitarbeiter entfernen lassen. Die entfernten Plakatwerbungen können in den gemeindlichen Bauhöfen abgeholt werden.