BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV95709
zu Ihrer Anfrage bezüglich der Modalitäten für die Plakatierung zur Europawahl am 26.05.2019 im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tröstau (Gemeinden Bad Alexandersbad, Nagel und Tröstau) teilen wir Folgendes mit:
1. Eine Plakatierung ist sechs Wochen vor dem Wahltermin zulässig.
2. Die Plakate müssen spätestens eine Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
3. Die Plakatierung mit kleineren Plakaten ist nur an den gemeindlichen Wahlanschlagtafeln zulässig. Das Aufstellen von Plakatständern (max. DIN A 1) an Gemeindestraßen und das Anbringen von Wahlwerbung an Straßenbeleuchtungsmasten (max. DIN A 1) ist unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zulässig. Die Straßenbeleuchtungsmasten dürfen hierbei nicht beschädigt werden.
4. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
5. Eine maximale Stückzahl ist nicht vorgesehen.
6. Die Aufstellung von Wahlkampfständen muss gesondert formlos beantragt werden.
7. Kosten für die Plakatierung fallen nicht an.