BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV95703

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Plakatierungsauflagen der Gemeinde Plößberg für Wahlwerbung. Diese müssen bei einer Plakatierung eingehalten werden.
Die Werbeträger dürfen keine anstößigen Bilder oder Texte beinhalten.
Die Aufstellung von max. 10 Werbeträgern in der Größe bis zu DIN A1 ist gestattet.
Die Werbeträger dürfen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn angebracht werden.
Es ist ein gesonderter Antrag für eine Plakatierung einzureichen.
Für die Plakatierungserlaubnis einer Wahlwerbung wird keine Gebühr erhoben
Zusätzliche Auflagen Wahlwerbung