BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV95615
Für politische Parteien und zugelassene Wählergruppen ist das Plakatieren auf öffentlichem Verkehrsgrund in Marktredwitz drei Monate vor dem Tag der jeweiligen Wahl ohne gesonderte Genehmigung zugelassen. Die Anschläge und Befestigungen (hier z.B. Kabelbinder) müssen jedoch spätestens drei Tage nach der Wahl vollständig entfernt sein (§ 3 Abs. 1 c der Gemeindeverordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Marktredwitz: http://www.marktredwitz.de/file/345.pd ). Die Plakatierung ist in diesem Zeitraum für politische Parteien und zugelassene Wählergruppen auch gebührenfrei.
Sog. „Wahlkampfstände“ müssen im Ordnungsamt der Stadt Marktredwitz schriftlich beantragt werden. Das Formular finden Sie hier: http://www.marktredwitz.de/file/444.pdf .
Allgemeines zur Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen etc. finden Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern:
https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2013/heftnummer:2/seite:52
Die Regierung von Oberfranken weist dringend darauf hin, dass diese Bekanntmachung zu beachten ist. Speziell Punkt 2.2.1 ist von Bedeutung.
Wir bitten Sie dringend, Wahlplakatierungen nicht an Verkehrsschilderständern oder Verkehrsschildern anzubringen. Wahlplakate dürfen auch an Kreuzungen nicht die Sicht für die Verkehrsteilnehmer auf den Verkehr verdecken. Bei Mängelmeldungen werden die Plakate durch unseren Bauhof für Sie kostenpflichtig entfernt.