BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV95460
Für die Werbung der an der Europawahl 2019 beteiligten Parteien und Wählergruppen stellt die Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge in der 15. KW insgesamt vier Sonderplakattafeln an folgenden Standorten auf:
Grünfläche Nähe Sonderpreisbaumarkt an der B 303
Grünfläche gegenüber Anwesen Kulmbacher Straße1 und 3
Grünfläche gegenüber Anwesen Hofer Straße 35
Grünfläche Einmündungsbereich Staatsstraße 2460/Eichendorffstraße/Ludwig-Richter Straße
Diese Großtafeln können von allen Parteien und Wählergruppen genutzt werden. Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus innerhalb des Stadtgebietes sowohl aus Gründen der Gleichbehandlung als auch der Wahrung des Ortsbildes keine weiteren kommunalen Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Insbesondere Sondergroßflächen wurden auch in der Vergangenheit durch die Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge (noch dazu in Straßenkreuzungsbereichen) nicht genehmigt (allerdings in Einzelfällen durch private Grundstücksbesitzer erlaubt).
Ungeachtet dessen haben die Parteien das Recht, flächendeckend nicht nur im gesamten Stadtgebiet, sondern auch in den Ortsteilen Wahlwerbung aufzustellen. Aus diesem Grund gestatten wir Ihnen die Anbringung von jeweils bis zu zwei (in Escherlich drei) weiteren Wahlplakaten in unseren Ortsteilen in einer Größe von maximal DIN A 1 unter der Voraussetzung, dass diese verkehrssicher angebracht werden. Andernfalls müssten wir die Plakate im Rahmen einer Ersatzmaßnahme kostenpflichtig entfernen. "